Hätte hier ein Parr Infos, vieleicht können sie dir Helfen?
gruß skowi
Allgemeines über die Schufa
Laut WISO-Tipp/ZDF kauft die SCHUFA aber auch Daten von der Post wie z.B. Adressen, die aufgrund von Nachsendeanträgen erfasst werden und entnimmt Daten aus dem Bundesanzeiger!
In Deutschland gibt es insgesamt acht regional tätige, selbständige SCHUFA-Gesellschaften. Diese unterhalten Geschäftsstellen in verschiedenen Städten ihrer jeweiligen Region. Zwecks einheitlicher Arbeitsweise haben sich die regionalen Gesellschaften wiederum zur SCHUFA Holding AG zusammengeschlossen (Adresse: Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden,
www.schufa.de).
Wer erhält Informationen von der SCHUFA ?
Zunächst erhalten nur Vertragspartner Informationen von der SCHUFA – und das eigentlich auch nur dann, wenn sie in jedem Einzelfall ein berechtigtes Interesse im Sinne des BDSG glaubhaft nachweisen können. Dies wird von der SCHUFA allerdings nur stichprobenartig geprüft. Laut WISO-Tipp /ZDF erhalten inzwischen wohl auch Wohnungsbaugesellschaften Schufa-Auskünfte.
Die SCHUFA gibt die gespeicherten Daten auf Anfrage aber natürlich auch an den betroffenen Kunden / Schuldner weiter (sog. Selbstauskunft): Mündliche Auskünfte sind kostenlos, eine schriftliche Auskunft bekommt man gegen 15,- DM zugeschickt. Bei persönlicher Vorsprache ist ein Personalausweis vorzulegen, bei schriftlicher Antragstellung benutzt man am Besten das im Anhang befindliche Formular, welches unbedingt eigenhändig zu unterschreiben ist.
Achtung: durch eine Selbstauskunft liefert der Schuldner der SCHUFA die aktuelle Adresse – dieser Aspekt sollte gegen den Nutzen der
Auskunft abgewogen werden!
Was steht in der SCHUFA alles drin ?
Die SCHUFA ist auf die Daten ihrer Vertragspartner angewiesen. Deshalb sind die SCHUFA-Einträge oft unvollständig, weil manche Vertragspartner Daten offensichtlich nur unvollständig bzw. unterschiedlich schnell weitergeben. Auch unterschiedlich benutzte Vornamen oder Namensschreibweisen können Ursache für Fehler bzw. fehlende Daten in Schufaerfassungen sein.
Stichwort Mobilfunk: Auch Vertragsverbindungen mit Telekommunikations-Gesellschaften werden der SCHUFA mitgeteilt – allerdings tauchen Handy-Verbindlichkeiten bisher auffällig selten in SCHUFA-Auskünften auf. Dies könnte möglicherweise damit zusammenhängen, daß die Daten in der Regel zunächst nur an die (regionale) SCHUFA Köln weitergegeben werden und damit nicht automatisch bei den anderen SCHUFA-Gesellschaften landen.
Aber: Bei Handy-Verträgen werden - zumindest bei DeTeMobil und Mannesmann - parallel auch Auskünfte bei der Wirtschaftsauskunftei “Infodata” eingeholt. Möglicherweise sorgt dieser Umstand für eine bessere Verknüpfung von negativen Merkmalen einzelner Telekom-/Mobilfunkverträge.
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