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Notwehr-Geräte

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Nach dem Sinn einer Gas oder Schreckschusswaffe habe Ich mich auch schon lange gefragt...aber als Nachbildung einer "echten" Waffe wirds ja nützlich sein können...

MfG Alex

PS: Obwohl Ich bin mir sicher so eine Alu Kugel aus einer Gaswaffe tut ordentlich weh vorallem im Gesicht!
Ausserdem gibts doch diese Feuerwerkssachen für Schreckschusswaffen...sogar mit 4er Aufsätzen...ob man die nicht irgendwie zweckentfremden könnte?😀
 
Aber sag mal, gegen welche Notfälle willst du denn so aufrüsten?

Es gibt genug Leute die einen bestehlen und einfach was machen nur weil man sie anguckt. Oder soll man jeden und alles einfach ignorieren?!

...der Körper ist die beste Waffe...

Es kann auch jeder Kampfsport. Is kla... 😛

Pfefferspray darf man glaube Ich auch nicht mit dem Sinn bei sich tragen Menschen damit abzuwehren.

Darum tragen das ja auch manche Türsteher in Hamburg. 😛

Edit: Auf diesen ganzen Pfeffergeschichten steht auch immer drauf "Gegen bösartige Tiere zu verwenden" oder so...

Ein Auge bleibt Auge. Ob Mensch oder Tier, es hat seine wirkung wenn man direkt ins auge sprüht.

Auf jeden Fall sind Gas-und Schreckschußwaffen seit 2003 waffenscheinpflichtig! Jeder Volljährige darf solche Waffen kaufen und besitzen - aber das mitführen außerhalb der Wohnung benötigt den sog. kleinen Waffenschein. ( 50 Euro Gebühr )

Wo gibt es den und wer darf den mit sich führen?
 
lso Alex, da liegst Du falsch. Die deutsche Polizei ärgert sich sehr über diese genauen Nachbildungen von Schreckschußwaffen. Das ist auch gut anchvollziehbar: Wenn man einen Polizisten ( oder noch schlimmer einen Einbrecher! ) mit so einer Nachbildung bedroht kann es schnell lebensgefährlich werden. Denn woher soll der Bedrohte wissen, das es sich nur um eine Nachbildung handelt? Der zieht seine eigene ( echte! ) Waffe und pustet Dich um.......
 
Es gibt genug Leute die einen bestehlen und einfach was machen nur weil man sie anguckt. Oder soll man jeden und alles einfach ignorieren?!

Es kann auch jeder Kampfsport. Is kla... 😛

Darum tragen das ja auch manche Türsteher in Hamburg. 😛

Ein Auge bleibt Auge. Ob Mensch oder Tier, es hat seine wirkung wenn man direkt ins auge sprüht.

Ja gibts wohl.(bzw. ÜBEL)

Ich habe ja nicht von Kampfsport geredet...aber ein fauler Couchpotatoe der kein Gefühl für "Kampf"/Notwehr und Co hat wird im Notfall wohl schlechter gegen einen trainierenden kräftigeren Mann haben.
(Auch wenn beide keine wirkliche Kampferfahrung haben!)

Ja...gegen die bösen Tiere die in die Disco wollen😀
Wie Legal das ist wenn ein Türsteher einem randalierenden ungewollten Gast direkt nen Stoß Pfefferspray verpasst darüber lässt sich wohl streiten. Vorallem weil ein total ignoranter Kerl der randaliert wohl nicht daran denken wird oder auch nur das Wissen haben wird wie und wann Pfefferspray eingesetzt werden darf.

Ausserdem finde Ich Pfefferspray doch ein klein wenig...naja...unsicher!
Man muss nämlich auch treffen...und wenn man mitten in der Rangelei ist wird das nichts mit Pfefferspray rausholen und ansprühen...

Ein bisschen Sport und Turnschuhe um wenigstens wegzulaufen (zu können!) sollte mindestens reichen...wenn man ma wieder die falschen Stadtteile und Gassen zur falschen zeit grüßt.
lso Alex, da liegst Du falsch. Die deutsche Polizei ärgert sich sehr über diese genauen Nachbildungen von Schreckschußwaffen. Das ist auch gut anchvollziehbar: Wenn man einen Polizisten ( oder noch schlimmer einen Einbrecher! ) mit so einer Nachbildung bedroht kann es schnell lebensgefährlich werden. Denn woher soll der Bedrohte wissen, das es sich nur um eine Nachbildung handelt? Der zieht seine eigene ( echte! ) Waffe und pustet Dich um.......

Jap Ich weiss..hab ja auch son paar Softairgeschichten hier liegen.
Und wenn die 1🤐 nachgebildet sind ...da kann man auf ein paar Meter Entfernung nicht mehr erkennen das es nur ne Softair ist...
Ich find das irgendwie schon sehr schwarz gesehen total komisch...
da pustet son Polizist einen um wärend man ihm ne Softair Paintball Kugel (am besten in rot) an die Brust schiesst!
Immerhin! Bei beiden ist dann die Brust rot😀
Es gab auch hier schon ein paar Fälle wo übermutige Jugendliche in genau die Siutation kamen...der Polizist zog seine echte Waffe weil der Jugendliche (draussen) auf fremde Passanten zielte mit seiner Softair Nachbildung.

MfG Alex
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich halte von all diesen Waffen nichts, die beste Waffe ist immer noch die, dem Ärger aus dem Weg zu gehen.
Gewalt erzeugt immer Gegengewalt und schnell wird aus einer Schubserei, eine Messerstecherei.
 
Ich halte von all diesen Waffen nichts, die beste Waffe ist immer noch die, dem Ärger aus dem Weg zu gehen.
Gewalt erzeugt immer Gegengewalt und schnell wird aus einer Schubserei, eine Messerstecherei.

Sagte Ich ja auch...Turnschuhe und schnell laufen können😀
Da wir aber nuneinmal von Notwehrgeräten sprechen...wird ja eine gewisse Situation vorliegen.
Manchmal kann man dem Ärger nicht mehr aus dem Weg "rennen".

MfG Alex
 
Sagte Ich ja auch...Turnschuhe und schnell laufen können😀
So mach ich das auch - und so eine dieser kleinen Taschensirenen die einen Höllenlärm machen, nehme ich mit.

Das eignet sich zwar nicht so gut als Schwanzverlängerung wie eine Gaspistole oder ein großes Messer, macht dafür aber mehr Sinn.
 
Guten Morgen!

Also grundsätzlich ist zu sagen, daß das deutsche Waffenrecht
da ziemlich unübersichtlich ist, gerade was die `Notwehr´ im
eigentlichen Sinn betrifft.
Experte bin zwar nicht, aber ich kann mich gut an die Aussage eines
meiner Bekannten (er ist beim MAD tätig...) erinnern, der da
sinngemäß bedeutete:
`Jegliche Art der Hieb- und Stichwaffen, die mit dem Vorsatz am
Körper oder leicht zugänglich aufbewahrt werden, um einen
möglichen Angriff ab zu wehren, schließt eine Notwehr-Handlung
schon im Vorhinein aus´

Dazu gehören (laut seiner Aussage...) auch `zu diesem Zwecke
hergestellte Schlagwerkzeuge´, wie Schlagstöcke oder auch
Teleskop- oder Gummistöcke, so genannte `Totschläger´.
Die so genannten `Totschläger´ werden hierbei sogar als
`verbotene Waffen´ eingestuft.
Auch Schlagringe und andere, auf gleiche Weise zu verwendende
Gerätschaften, sind in Deutschland in der Kategorie `verbotene
Waffen´ aufgelistet.

Zu Reizgas (wie CS-Gas), Pfeffersprays und anderen
Srüh-Abwehrmitteln bin ich nicht sicher, ob der EINSATZ in
einer Gefahrensituation, die durch Personen herbeigeführt wurde,
verboten ist.
Das FÜHREN ist aber in jedem Fall und zu jeder Zeit ERLAUBT!

Elektro-Stöcke (oder auch Kuhtreiber) fallen durch ihre Bauart
wieder aus der Liste der `zur Selbstverteidigung geeigneten´ Waffen
aus.

Reine Elektro-Schocker (Paralyzer) sind hingegen `nur zum Zwecke
der Verteidigung der eigenen oder anderer Personen´ vorgesehene
Hilfsmittel.

...um es knapp aus zu drücken:
Wer auf Nummer Sicher gehen will, sollte (FALLS überhaupt!) einen
Paralyzer mitnehmen, alles Andere müßte dann (im Falle eines
Falles...) ein angerufenes Gericht entscheiden!

Liebe Grüße,
Bernd
 
Zuletzt bearbeitet:
Zu Reizgas (wie CS-Gas), Pfeffersprays und anderen Srüh-Abwehrmitteln bin ich nicht sicher, ob der EINSATZ in einer Gefahrensituation, die durch Personen herbeigeführt wurde, verboten ist.
Das FÜHREN ist aber in jedem Fall und zu jeder Zeit ERLAUBT!
Bei Nowehr darf man CS und Pfefferspray benutzen - auch wenn Pfefferspray offiziell nur gegen Tiere zugelassen ist. Es wiegt in so einem Fall die Notwehrsituation schwerer als die Vorschrift, dass Pfefferspray nur für Tiere zugelassen ist.

Notwehr ist aber nur, was verhältnismäßig ist. Wenn man überfallen wird oder verprügelt werden soll, darf man sich sicher mit so einem Spray wehren. Wenn du aber selbst eine Schubserei anfängst und das Spray rausholst, wenn der andere zurückhaut, hat das natürlich nix mit Notwehr zu tun. Genauso darf man niemanden mit Tränengas besprühen, der dich z.B. nur beschimpft oder einen Kratzer in dein neues Fahrrad machen will. Das wäre dann nicht verhältnismäßig und man handelt sich eine Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung ein.

CS-Gas oder Pfefferspray darf man übrigens nicht jederzeit mit sich führen. Auf öffentliche Versammlungen oder Veranstaltungen sind gefährliche Gegenstände verboten. Das gilt für Demos oder Fußballspiele, aber auch für Kirmes, Diskos, Elternabende, Konzerte, Karneval, etc.
 
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