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Notwehr-Geräte

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
G

GiYuRei

Gast
Hallo!

Darf man diese Geräte bei sich führen und im Ernstfall benutzen:

Schlagstock
Klappmesser
Überlebensmesser
Butterfly
Bundeswehrmesser
Küchenmesser
Elektroschocker
Elektroschlagstock, jeder Größe
Pfefferspray bzw. Pfeffergel
Gaswaffe
Schreckschusswaffe
 

Sisandra

Moderator
Da sind doch auch Fotos dabei ;)

Wenn du über den ersten langen Abschnitt hinaus liest, wird das schon ganz gut erklärt, wie ich finde.
 
G

GiYuRei

Gast
Ja, habe ich jetzt auch gemerkt. :D Hast wohl den Text gelesen als der noch da stand. Ich habe ihn gleich weggemacht, weil ich das dann auch schon gemerkt hatte das da mehr ist. :cool: Ist schon ganz nützlich, aber ich habe Porbleme mit diesem "Beamtendeutsch", das ist z.k.
 
G

GiYuRei

Gast
Dieses Asudrücken mit dem Paragraphen ist mir zu hoch. Es wird da ja immer so geredet:

Es ist verboten, dies und das mit sich zu führen, blablabla, nach Paragraph 1,2,3.

Davon bekomme ich nur Kopfschmerzen von dieser dämli...... ausdrücken. :mad:
 

Sisandra

Moderator
Die Paragraphen sind doch für Otto-Normalverbraucher völlig unwichtig. Die braucht nur der Polizist oder der Richter, damit er begründen kann, gegen welches Gesetz jemand verstoßen hat.

Für so Leute wie dich und mich ist doch nur wichtig, was erlaubt, bzw. verboten ist, damit unsereines nicht mit dem Gesetz in Konflikt kommt.

Aber sag mal, gegen welche Notfälle willst du denn so aufrüsten?

Gruß
Sisandra
 
C

claas

Gast
Ich glaube nichts davon darfst du bei dir führen um dich damit im Notfall zu verteidigen!
( Bei messern gibts noch so eine spezielle Regelung von unter 12cm Klingenlänge)
Ansonsten bringt das Zeug auch nicht allzu viel...der Körper ist die beste Waffe...nur gegen Schusswaffen wirst du dann auch nicht viel anrichten können.
Solang man nicht gut mit Waffen
umgehen kann bringen die sowieso nicht sehr viel.
Pfefferspray darf man glaube Ich auch nicht mit dem Sinn bei sich tragen Menschen damit abzuwehren.
Edit: Auf diesen ganzen Pfeffergeschichten steht auch immer drauf "Gegen bösartige Tiere zu verwenden" oder so...
feststehende Messer mit unter 12cm Klingenlänge darf man scheinbar mit sich tragen.

MfG Alex
 
Zuletzt bearbeitet:

mikenull

Urgestein
Auf jeden Fall sind Gas-und Schreckschußwaffen seit 2003 waffenscheinpflichtig! Jeder Volljährige darf solche Waffen kaufen und besitzen - aber das mitführen außerhalb der Wohnung benötigt den sog. kleinen Waffenschein. ( 50 Euro Gebühr )
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.

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