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Noch nicht angetretene Stelle kündigen?

Hallo,

Folgendes. Ich beende in den nächsten Monaten meine Ausbildung. Habe mich dementsprechend umgesehen und schon eine Stelle gefunden, Vertrag unterschrieben. Nun habe ich heute ein wirklich deutlich besseres Angebot bekommen. Größenordnung 1/3 mehr Lohn sowie Unbefristet. Der schon unterschriebene Vertrag beginnt am 1.8.
Klauseln, dass ich nicht vor Dienstantritt kündigen kann, sind nicht enthalten. Das Unterschriftendatum wurde auf den 1.8 vor datiert. In der Probezeit habe ich eine Kündigungsfrist von 2 Wochen, danach 4 Wochen. Zu welchem Zeitpunkt könnte ich kündigen?

Bin ganz verzweifelt 🙁

Hallo,

Urkundenfälschung? Nein absolut nicht.
Mach es wie Nordrheiner es vorgeschlagen hat, "informiere" den Arbeitgeber.

Schreibe, dass du die Stelle nicht antreten willst. Gründe musst du als Arbeitnehmer nicht nennen.

Nach meiner Rechtsauffassung sind vordatierte Verträge wirksam. Weil ja beide Vertragspartner damit einverstanden waren. (Vertrags- und Formfreiheit).
Zudem ist ein mündlicher Vertrag grundsätzlich auch bindend. Was ich hier als gegeben sehe.

Die Frage ist, warum der Arbeitgeber das machte!
Und das könnte zu deinem Nachteil gewesen sein. (Ich würde das nicht tun!)

Wenn der Vertrag jedoch wirksam ist, dann kann man ihn kündigen!

Also schreibe, dass du die Stelle nicht antreten möchtest und damit der Arbeitsvertrag nicht wirksam werden wird.
Damit hast du der Informationspflicht genüge getan und es entsteht kein Schaden. (Schadenminimierungspflicht!)

Aber mal ehrlich, was wollte der Arbeitgeber schon tun?
 
Ich weiß das sicher, dass so ein Arbeitsvertrag ungültig ist.
Warum denn? Wesentlich ist grundsätzlich, was die Parteien wollen und nicht, was sie in den Vertrag schreiben. Man müsste daher hier im konkreten Fall ermitteln, was es mit dem falschen Datum unter dem Vertrag auf sich hat und was die Beteiligten damit bezwecken wollten. Warum so ein Arbeitsvertrag pauschal ungültig sein sollte, sehe ich nicht.

Ob urkundenfälschung, ich sage auch da, ja.
Das auf keinen Fall 😉
 
Sorry, wenn du so gar keine Ahnung hast, solltest du dich informieren.

Ich weiß das sicher, dass so ein Arbeitsvertrag ungültig ist.

Ob urkundenfälschung, ich sage auch da, ja.

Ein Arbeitsvertrag ist ein Dokument, und wenn unterschrieben wird mit falschem Datum absichtlich,

ist das eine Fälschung und auf jeden Fall ungültig.

Arbeitsvertrag ist formfrei möglich; es gibt gerade keine Verpflichtung zu einem schriftlichen Arbeitsvertrag, es kann also gar nicht daran scheitern dass mit diesem Schriftstück irgendetwas "nicht stimmt" (das Vordatieren wäre im Übrigen auch dann unerheblich wenn es nicht egal wäre, aber wollte es der Vollständigkeit erwähnt haben..).

Für einen Vertrag braucht es übereinstimmende Willenserklärungen und Einigung über alle wesentlichen Vertragsbestandteile. Das liegt hier unzweifelhaft vor, somit wurde der Arbeitsvertrag geschlossen. Mehr schreibe ich dazu nicht. Wenn das einer nicht glaubt, dann eben nicht, ändert aber nichts daran.
 
Klar, wenn beide wollen.

Will einer nicht, kann er einen solchen Vertrag als ungültig betrachten, weil am 1.8.17 noch niemand unterschrieben haben kann.


Mir hat mal eine Juniorchefin wutentbrannt am 31.12. fristlos gekündigt zum 1.1., die wollte mich gleich bei der AOK abmelden, die haben auch nur gelacht über die Frau, hat sie die alte Jahreszahl hingeschrieben.
War alles hinfällig und ungültig, nur wegen dem kleinen Verschreiber.
 
Okay, danke für die vielen antworten. Wie muss ich eine Kündigung formulieren? Wenn ich die Unterschrift wiederrufe, muss ich dann Oberhaupt eine Kündigungsfrist einhalten? Nach meinem jetzigen verständnis ja noch weil der Vertrag laut Unterschrift am 1.8 erst existiert und damals t auch erst die Kündigungsfrist beginnen kann? Wie formulierte ich das am besten?
 
Okay, danke für die vielen antworten. Wie muss ich eine Kündigung formulieren? Wenn ich die Unterschrift wiederrufe, muss ich dann Oberhaupt eine Kündigungsfrist einhalten? Nach meinem jetzigen verständnis ja noch weil der Vertrag laut Unterschrift am 1.8 erst existiert und damals t auch erst die Kündigungsfrist beginnen kann? Wie formulierte ich das am besten?
Nun interessiert mich ja mal, um was für einen Job es eigentlich geht, wenn sogar das Schreiben einer Kündigung oder ein Anruf einen schon überfordert. Wie soll das denn werden, wenn du mit wirklichen Problemen der Arbeitswelt konfrontiert wirst? 🙄

Herrje, ruf den Chef da einfach an und sag dem bescheid. Vielleicht reicht das ja sogar aus. Was soll denn auch passieren - daß du den Job antreten mußt um dann erst zu kündigen, wird wohl nicht geschehen....
 
Klar, wenn beide wollen.

Will einer nicht, kann er einen solchen Vertrag als ungültig betrachten, weil am 1.8.17 noch niemand unterschrieben haben kann.


Mir hat mal eine Juniorchefin wutentbrannt am 31.12. fristlos gekündigt zum 1.1., die wollte mich gleich bei der AOK abmelden, die haben auch nur gelacht über die Frau, hat sie die alte Jahreszahl hingeschrieben.
War alles hinfällig und ungültig, nur wegen dem kleinen Verschreiber.

Was ja eine Arglistigkeit und oder Vorsatz darstellt!
Einen Vertrag zu schließen mit der Maßgabe ihn nicht zu erfüllen, ist Betrug!

Für Vordatierungen gibt es grundsätzlich gute Gründe. Ein Beispiel wäre sich änderndes Recht.
Entscheidend ist die Willenserklärung zum Zeitpunkt der geleisteten Unterschrift.
Einzelne Formfehler, machen zudem nur in Ausnahmefällen ein Gesamtvertragswerk in seiner Gänze unwirksam!
Denn der Wille besteht/bestand ja, so den Vertrag zu erfüllen.

Bei Kündigung im laufenden Vertrag sind die Vertragsparteien an besondere, gesetzlichen Vorgaben gebunden, die dem Arbeitgeber mehr Pflichten auferlegen, weil der Gesetzgeber für diesen Fall Schutzklauseln im Gesetz definiert hat.
Daher war dein Fall auch anders zu sehen.



Okay, danke für die vielen antworten. Wie muss ich eine Kündigung formulieren? Wenn ich die Unterschrift wiederrufe, muss ich dann Oberhaupt eine Kündigungsfrist einhalten? Nach meinem jetzigen verständnis ja noch weil der Vertrag laut Unterschrift am 1.8 erst existiert und damals t auch erst die Kündigungsfrist beginnen kann? Wie formulierte ich das am besten?

Wenn du unsicher bist, gehe zum Rechtsanwalt.
Auch eine Gewerkschaft hilft, wenn man Mitglied ist.
Hier können Leute dir nur ihre persönliche Meinung schreiben.

Nur mal formal gesehen...
Du kannst deine Unterschrift nicht widerrufen!
Du kannst nur die Vertragserfüllung widerrufen, bzw. kündigen. Also den Vertag selbst.
Dass es keine genaue Frist gibt, ist unwichtig.
Da dieser nicht durch deinen Arbeitsantritt in den beiderseitigen Kündigungsschutz eingetreten ist, ist auch die Kündigungsfrist obligatorisch. Ist aber nach meiner Meinung unwichtig.

Fakt ist, du hast einen Vertrag! Verträge sind zu erfüllen.
Also musst du den Vertrag auflösen. Und das möglichst rasch. (Schadensminimierungspflicht)
Dazu ist wichtig, wem welcher Schaden entsteht (könnte).

Wenn ich dich richtig verstehe, drückst du dich vor dem offenen Wort.

Ich würde schreiben:

Datum
Absender
Anschrift

Anrede
Betreff Arbeitsvertrag vom soundsovielten Datum als... Arbeitsbezeichnung.

Kündige ich hiermit mit sofortiger Wirkung...

Kann man:
Das du dich umentschieden hast und nun die Arbeitsstelle zum (Datum) doch nicht antreten möchtest.
(Detaillierte Begründung muss nicht sein)

Du bittest um rasche schriftliche Bestätigung deines Vertrags-Widerrufes.

Grußformel
Unterschrift (handschriftlich)

Ja jetzt komm es... 🙂

Ab besten durch Boten, der den Inhalt gelesen hat, bei der Arbeitsstelle abgeben.
Duplikat mitnehmen und vom Chef oder dazu befugter Person sofort unterzeichnen lassen.
Das kannst du selbst machen, wenn du sofort eine Unterschrift bekommst.

Nicht so ängstliche senden es per Einschreiben oder gehen eben selbst hin.

Aber nichts tun, laufen lassen, könnte Kosten für dich bedeuten!
Denn es kann ja der Firma Schaden entstehen.
 
Ja, du solltest du dir einen Postillion suchen mit einem schnellen Pferd, aber es sollte ein Vertrauter sein, dass du ihm deine Kündigung noch zum Durchlesen geben kannst.


Du könntest dir aber noch für ein paar hundert Euro einen Anwalt nehmen und den befragen was du tun solltest.



Köstlich, so manche Ratschläge hier.


King Domi, kündige per Einschreiben und Rückschein. Das langt.



Anrufen und dich für das Vertrauen der Firma, dich zu nehmen, nochmals bedanken kannst du ja trotzdem.
 
Oder vielleicht sollte man nicht behaupten, wovon man keine Ahnung hat? 🙂
Oder seine Fälle aus der "Praxis" bringen, die absolut nichts mit diesem Fall und deiner falschen Rechtsauffassung zu tun haben.

Ja, du solltest du dir einen Postillion suchen mit einem schnellen Pferd, aber es sollte ein Vertrauter sein, dass du ihm deine Kündigung noch zum Durchlesen geben kannst.

Ja stimmt!
Vielleich ist er vom Himmel gefallen, hat keinen Vater, Mutter, Freund, Freundin, Verwandte...
Ja das ist schwer! 😱

Du könntest dir aber noch für ein paar hundert Euro einen Anwalt nehmen und den befragen was du tun solltest.

Es gilt hier aber das Rechtsberatungsverbot...!
Und es gibt Leute mit Rechtschutzversicherungen, und dann noch die, die was in der Birne haben und Mitglied in der Gewerkschaft sind.
Als AZUBI spottbillig.

Köstlich, so manche Ratschläge hier.

Ja genau! 🙂

King Domi, kündige per Einschreiben und Rückschein. Das langt.

Nö!
Darüber gibt es ja massenhaft Urteile.
Wenn jemand dreist ist, dann sagt er, da war ne LIDL Reklame drin...
Und wer unterschreibt, kann ja u.U. gar nicht dazu berechtigt sein.
Und wenn der Empfänger die Unterschrift verweigert?
Und, und, und!

Mikenull weiß darüber mehr, er hat es mal ausführlich geschrieben.

Anrufen und dich für das Vertrauen der Firma, dich zu nehmen, nochmals bedanken kannst du ja trotzdem.

Aber in Bayern... da ist alles besser. Da kann man die Chefin zum Weißbier, äh Weißglut bringen, die dann einen Formfehler begeht.
Würde mich mal interessieren, bist du immer noch bei der Firma? 😀
 
Oder vielleicht sollte man nicht behaupten, wovon man keine Ahnung hat? 🙂
Oder seine Fälle aus der "Praxis" bringen, die absolut nichts mit diesem Fall und deiner falschen Rechtsauffassung zu tun haben.



Aber in Bayern... da ist alles besser. Da kann man die Chefin zum Weißbier, äh Weißglut bringen, die dann einen Formfehler begeht.
Würde mich mal interessieren, bist du immer noch bei der Firma? 😀

😉Gewiss nicht, aber dieser kleine Formfehler war natürlich zu meinem Vorteil. Von wegen, einfalsches Datum tut nichts zur Sache.


Und natürlich langt ein Einschreiben 10mal in diesem Falle, weil King Domi bis August Zeit hat, und in Ruhe nachfragen kann, ob die Firma seine Kündigung schon erhalten hat.
 

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