Rhenus
Sehr aktives Mitglied
Hallo,
Folgendes. Ich beende in den nächsten Monaten meine Ausbildung. Habe mich dementsprechend umgesehen und schon eine Stelle gefunden, Vertrag unterschrieben. Nun habe ich heute ein wirklich deutlich besseres Angebot bekommen. Größenordnung 1/3 mehr Lohn sowie Unbefristet. Der schon unterschriebene Vertrag beginnt am 1.8.
Klauseln, dass ich nicht vor Dienstantritt kündigen kann, sind nicht enthalten. Das Unterschriftendatum wurde auf den 1.8 vor datiert. In der Probezeit habe ich eine Kündigungsfrist von 2 Wochen, danach 4 Wochen. Zu welchem Zeitpunkt könnte ich kündigen?
Bin ganz verzweifelt 🙁
Hallo,
Urkundenfälschung? Nein absolut nicht.
Mach es wie Nordrheiner es vorgeschlagen hat, "informiere" den Arbeitgeber.
Schreibe, dass du die Stelle nicht antreten willst. Gründe musst du als Arbeitnehmer nicht nennen.
Nach meiner Rechtsauffassung sind vordatierte Verträge wirksam. Weil ja beide Vertragspartner damit einverstanden waren. (Vertrags- und Formfreiheit).
Zudem ist ein mündlicher Vertrag grundsätzlich auch bindend. Was ich hier als gegeben sehe.
Die Frage ist, warum der Arbeitgeber das machte!
Und das könnte zu deinem Nachteil gewesen sein. (Ich würde das nicht tun!)
Wenn der Vertrag jedoch wirksam ist, dann kann man ihn kündigen!
Also schreibe, dass du die Stelle nicht antreten möchtest und damit der Arbeitsvertrag nicht wirksam werden wird.
Damit hast du der Informationspflicht genüge getan und es entsteht kein Schaden. (Schadenminimierungspflicht!)
Aber mal ehrlich, was wollte der Arbeitgeber schon tun?