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Noch nicht angetretene Stelle kündigen?

Kinq Domi

Mitglied
Hallo,

Folgendes. Ich beende in den nächsten Monaten meine Ausbildung. Habe mich dementsprechend umgesehen und schon eine Stelle gefunden, Vertrag unterschrieben. Nun habe ich heute ein wirklich deutlich besseres Angebot bekommen. Größenordnung 1/3 mehr Lohn sowie Unbefristet. Der schon unterschriebene Vertrag beginnt am 1.8.
Klauseln, dass ich nicht vor Dienstantritt kündigen kann, sind nicht enthalten. Das Unterschriftendatum wurde auf den 1.8 vor datiert. In der Probezeit habe ich eine Kündigungsfrist von 2 Wochen, danach 4 Wochen. Zu welchem Zeitpunkt könnte ich kündigen?

Bin ganz verzweifelt 🙁
 
Lieber King Domi,

ich würde "jetzt" kündigen mit dem Hinweis auf persönliche Gründe.
So ist es fair, damit ein anderer die freigewordene Stelle antreten kann.

Allerdings setze ich voraus, dass Dir die Stelle mit dem besseren Gehalt wirklich sicher ist.

LG, Nordrheiner
 
Der Arbeitgeber hat bei sich das Datum bei der Unterschrift auf 1.8 gesetzt da dort laut Vertrag das Arbeitsverhältnis beginnt.


Im Internet habe ich recherchiert dass es notwendig ist die Kündigungsfrist einzuhalten auch vor Dienstantritt.. Allerdings kapier ich das nicht ganz denn einige Quellen sagen dass die Kündigungsfrist mit Dienstantritt beginnt, andere mit dem Datum der Einreichung der Kündigung. Im Vertrag ist dazu nichts geregelt. Heisst 2 Wochen wie in Probezeit oder 4 wochen? Und vor allem ab wann? Oder soll ich einfach beim AG nachfragen? Habe aber bedenken dass dann was komisches zurück kommt ala Kündigung allgemein nicht möglich etc dass die sich dann querstellen

Falls es was zutut, das Arbeitsverhältnis ist befristet..
 
Hallo,

die Vordatierung hat den Effekt, dass der Vertrag erst zu dem späteren Zeitpunkt gültig wird. Wenn ich annehme, dass der 1.8. auch Dein erster Arbeitstag ist, beginnt an diesem Tag die Kündigungsfrist von 2 Wochen zu laufen.

Du hast meiner Meinung nach 2 Möglichkeiten:

Mit dem Arbeitgeber nochmals verhandeln. Denn er dürfte kein Interesse an Deiner Mitarbeit haben, wenn Du ihm gleich zum Arbeitsbeginn die Kündigung in die Hand drückst.

Einen Anwalt fragen, ob ihm etwas besseres einfällt. So teuer ist eine Erstberatung auch nicht (vorher fragen).

Viel Glück
 
Für den AG macht es eigentlich keinen Sinn, dich zwangsweise die Stelle antreten zu lassen. Da hat ja schon alleine die Buchhaltung einen Sack voll Arbeit mit An- und Abmelden bei den diversen Stellen, Abrechnung für die paar Tage etc.

Zudem, was hier schon geschrieben wurde, ist es doch gegenüber dem AG nur fair, das Ganze JETZT anzusprechen, so dass er noch die Chance hat, einen geeigneten Mitarbeiter zu finden.
 
King Domi, habe gerade ähnliches hinter mir.

Habe ein Angebot bekommen und einen Vertag unterschrieben, hätte am 01.06. begonnen.

Jetzt habe Ich kurzfristig ein anderes Angebot bekommen mit unterm Strich deutlich besseren Konditionen (ca. 50% mehr Geld, dafür etwas höhere reguläre Arbeitszeit und weiter entfernt).

Habe den bereits unterschriebenen Vertrag gekündigt. Ich hatte 2 Wochen Kündigungsfrist in der Probezeit, keine Vertragsstrafen o.ä. Habe zum frühestmöglichen Termin unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist gekündigt mit der Bitte den Vertrag vorzeitig aufzulösen. Ich bin mir hier auch nicht 100% sicher gewesen, da Ich verschiedene Aussagen zwecks Kündigungsfristen vor Antritt der Stelle gelesen habe.

Jedenfalls ist es für Unternehmen auch nicht sinnvoll, jemand neues für 2 Wochen zu beschäftigen, da in dieser Zeit der Mitarbeiter ja noch nicht produktiv arbeitet und erst noch eingelernt wird. Er kostet erstmal nur Zeit und Geld. Dementsprechend ist auch die Antwort auf meine Kündigung ausgefallen und man hat den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

Ich empfehle dir ähnlich vorzugehen. Auf jeden Fall solltest du so früh wie möglich der Firma Bescheid geben, falls du eine andere Stelle antrittst. Das ist nur fair, damit diese sich schnellstmöglich um einen Ersatz für dich kümmern können.
 
Hallo.

Genau genommen ist es Urkundenfälschung, dass dein zukünftiger Chef mit 1.8. unterschrieben hat.

Ungültig ist dieser Vertrag auf jeden Fall damit.

Aber netterweise solltest du trotzdem anrufen und Bescheid sagen, dass du die Stelle nicht antrittst. Manweiß ja nie, ob man nicht doch noch einmal wieder Kontakt hat.
 
Der Arbeitgeber hat bei sich das Datum bei der Unterschrift auf 1.8 gesetzt da dort laut Vertrag das Arbeitsverhältnis beginnt.
Das macht man so nicht. Dafür gibt es in dem Vertrag extra eine Angabe, wann das Arbeitsverhältnis beginnt. Unter den Vertrag gehört das Datum, wann der Vertrag geschlossen (unterschrieben) wurde und nicht, ab wann er gelten soll.

Wie auch immer, da der Vertrag ja offenbar als erst am 01.08. abgeschlossen gelten soll und somit nach dem Willen der Vertragsparteien zurzeit noch gar nicht "existiert", kannst du deine Unterschrift unter dem Vertrag theoretisch einfach widerrufen. Deine Widerrufserklärung geht dem Arbeitgeber damit noch vor Vertragsschluss zu, sodass der Vertrag als nie zustande gekommen gilt. Diesen momentan existierenden Vertrag würde ich eher als Vertragsentwurf werten. So nach dem Motto "wir beabsichtigen, am 01.08. diesen Vertrag miteinander zu schließen".

Zur Sicherheit würde ich an deiner Stelle trotzdem einen Aufhebungsvertrag machen. Oder einfach deinem Chef sagen, was Sache ist und gucken, was er draus macht. Vielleicht willigt er ja problemlos in eine Aufhebung ein oder zerschreddert den Vertrag(sentwurf) einfach.
 
Zuletzt bearbeitet:
Genau genommen ist es Urkundenfälschung, dass dein zukünftiger Chef mit 1.8. unterschrieben hat.

Ungültig ist dieser Vertrag auf jeden Fall damit.

Aber netterweise solltest du trotzdem anrufen und Bescheid sagen, dass du die Stelle nicht antrittst. Manweiß ja nie, ob man nicht doch noch einmal wieder Kontakt hat.

Man sollte keine rechtliche Bewertung abgeben, wenn man die Rechtslage nicht kennt. Ansonsten besteht die Gefahr, dass das jemand tatsächlich glaubt und sich darauf verlässt.

Das ist keine Urkundenfälschung und ungültig ist der Vertrag auch nicht "auf jeden Fall", sondern natürlich gilt der trotzdem. Ein schriftlicher Arbeitsvertrag dient dem Nachweis dass sich über die wesentlichen Vertragsbedingungen geeinigt wurde, ist dafür aber nicht Voraussetzung. Es ist hier völlig unstrittig, dass eine solche Einigung vorliegt und deshalb ein Arbeitsvertrag geschlossen wurde.

Man ruft also auch nicht "netterweise" an, sondern man ruft an und kündigt gleichzeitig schriftlich ab sofort (man macht dies nicht aus Nettigkeit, sondern weil man das muss). Kein Unternehmen hat ein Interesse daran jemanden neu einzulernen, der gar nicht dort arbeiten möchte.
 
Man sollte keine rechtliche Bewertung abgeben, wenn man die Rechtslage nicht kennt. Ansonsten besteht die Gefahr, dass das jemand tatsächlich glaubt und sich darauf verlässt.

Das ist keine Urkundenfälschung und ungültig ist der Vertrag auch nicht "auf jeden Fall", sondern natürlich gilt der trotzdem. Ein schriftlicher Arbeitsvertrag dient dem Nachweis dass sich über die wesentlichen Vertragsbedingungen geeinigt wurde, ist dafür aber nicht Voraussetzung. Es ist hier völlig unstrittig, dass eine solche Einigung vorliegt und deshalb ein Arbeitsvertrag geschlossen wurde.

Man ruft also auch nicht "netterweise" an, sondern man ruft an und kündigt gleichzeitig schriftlich ab sofort (man macht dies nicht aus Nettigkeit, sondern weil man das muss). Kein Unternehmen hat ein Interesse daran jemanden neu einzulernen, der gar nicht dort arbeiten möchte.
Sorry, wenn du so gar keine Ahnung hast, solltest du dich informieren.

Ich weiß das sicher, dass so ein Arbeitsvertrag ungültig ist.

Ob urkundenfälschung, ich sage auch da, ja.

Ein Arbeitsvertrag ist ein Dokument, und wenn unterschrieben wird mit falschem Datum absichtlich,

ist das eine Fälschung und auf jeden Fall ungültig.
 

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