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neue Wohnung...kein Wohngeld?

Jetzt bin ich mal wieder total verwirrt.

Heute meinte meine Mutter so beiläufig, dass sie mir die Wohnung bezahlt bzw das Geld das mein Vater ihr aufs Konto überweist zum Bezahlen der Wohnung verwendet.
Nun habe ich gefragt, warum mein Vater das Geld nicht einfach auf mein Konto überweist. Es ist ja mein Unterhalt und mein Kindergeld.
Aber irgendwie wurde meine Mutter da total wütend. Das würde nicht gehen, denn sie würde ja für mich bürgen und das würde beudeten, dass sie das bezahlen muss und sie hätte unterschrieben dass sie für mich bürgt und das würde heißen für mich bezahlt.
Kann ich jetzt gar nicht selbstständig werden und für mich die Wohnung bezahlen?
Und wo ist der Unterschied, ob mein Vater das Geld auf mein Konto überweist und ich es VON MEINEM KONTO bezahle oder ob er es auf das Konto meiner Mutter überweist und sie es zahlt.
Da gibt es doch eigentlich keinen Unterschied, oder?
Da kann mein Vater das doch gleich auf mein Konto überweisen.
Warum stellt sie sich da so quer?

Manchmal habe ich ehrlich das Gefühl dass sie mich bescheisst. Zumal meine Mutter meint das Geld welches mir mein Vater immer überwiesen hat würde in unser Essen, Klopapier, Zahncreme und Dinge die ich mitnutze gesteckt werden...aber so viel macht man Teil an Essen und Klopapier nicht aus, dass es den gesamten Teil des Kindergeldes und Unterhalts kostet...
 
Ich hoffe nur, dass in meinen Kindern nicht auch solche fordernden Einstecker heranwachsen, wie du einer bist!

Du willst dich nicht verschulden?
Naja, einschränken willst du dich scheinbar auch nicht. Über den Preis der Wohnung (Was spricht gegen ein WG-Zimmer??) wurde ja schon viel geschrieben.

40 Euro rechnest du als Einnahmen aus einem Nebenjob? Was gedenkst du denn zu tun??
Ich denke, 150 - 200 Euro wären sicherlich drin, wenn du dich bemühst.
Ich kenne einen Studenten, der sich sein Studium durch 2 Nebenjobs finanziert.

Wo ein Wille, da ein Weg.
Dir wurden einige aufgezeigt.

Viel Erfolg,

Andrea
 
Ich hoffe nur, dass in meinen Kindern nicht auch solche fordernden Einstecker heranwachsen, wie du einer bist!

Du willst dich nicht verschulden?
Naja, einschränken willst du dich scheinbar auch nicht. Über den Preis der Wohnung (Was spricht gegen ein WG-Zimmer??) wurde ja schon viel geschrieben.

40 Euro rechnest du als Einnahmen aus einem Nebenjob? Was gedenkst du denn zu tun??
Ich denke, 150 - 200 Euro wären sicherlich drin, wenn du dich bemühst.
Ich kenne einen Studenten, der sich sein Studium durch 2 Nebenjobs finanziert.

Wo ein Wille, da ein Weg.
Dir wurden einige aufgezeigt.

Viel Erfolg,

Andrea


Es geht doch jetzt gerade um ein anderes Problem. Ich hatte nur keine Lust einen neuen Thread aufzumachen!
Wäre schön, wenn mir da Jemand weiterhelfen kann.

Aber zu dir:

Die Wohnung befindet sich im Nebenhaus. Eine Verwandte wohnte dort zuvor. Wir kennen die Vermieterin seit vielen Jahren, weil in dem Haus und im Nebenhaus überwiegend Verwandte oder Bekannte von uns wohnen. Die Wohnung wurde frei, da hatte meine Mutter die Idee dass ich da ja einziehen kann...dann bleibt es wieder in der Familie 😉 Und wenn ich die Möglichkeit habe, warum nicht?
Ich habe mein eigenes Reich, aber es ist nicht zu weit weg von Zuhause (ist eben das Haus daneben).
Ich habe diese Wohnung jetzt schon, d.h ändern kann man es auch nicht.
In eine WG würde ich nicht ziehen wollen, denn da muss man erst einmal Leute finden die gut zusammenpassen und am Ende gibt es eh nur Streit usw...nein Danke, da habe ich lieber mein eigenes Reich 😉

In einem Nebenjob verdient man ja nicht viel, und die in denen man weit über 100€ im Monat verdient sind so arbeitsintensiv, dass man sich kaum ausreichend auf ein Studium konzentrieren kann. Außerdem, wann? Mir bleibt ohnehin nur eine kleinere Tätigkeit am Wochenende, an allen anderen Tagen habe ich Uni. Und ich studiere auf Bachelor d.h man darf nicht fehlen oder zu spät kommen und muss immer wie in der Schule "Hausaufgaben" machen. (Uns wurde übrigens vom Fachschaftsrat usw davon *abgeraten* zwei Nebenjobs zu machen: Das würde zu sehr stressen und man kann sich nicht mehr aufs Studium konzentrieren).

Zu guter Letzt: Darum geht es nicht! Es geht um die staatlichen Hilfen. Als Student verdient man eben nun einmal nicht viel und meine Eltern bzw meine Mutter hat wenig bis kein Geld und kann man finanziell nicht unterstützen.
Dennoch bekomme ich kein Bafög, weil mein Vater angeblich minimal über den Satz verdient. Nur habe ich kaum Kontakt und ein schlechtes Verhältnis zu meinem Vater! (Und ich kenne übrigens Familien wo mehr Geld da ist und die Kinder bekommen Bafög...da leben die Eltern aber eben zusammen und können die Kinder unterstützen. Ist bei mir nicht der Fall. Gab Zuhause z.B tierisch ärger weil ich freiwillig einen extra Sprachkurs machen wollte der im Montat 20€ kostet. Ich solle doch lieber eine Lehre anfangen etc).
Meine Mutter zahlt mir Null Unterhalt "weil sie nichts hat" und mein Vater nur 300€ und mehr nicht, obwohl das Bafög-Amt meint es stünde mir mehr zu!
Zudem kenne ich so viele, die noch zusätzlich staatliche Hilfen bekommen und das obwohl es den Eltern finanziell besser geht?
Deswegen habe ich um Hilfe gefragt...wie ich das mir zustehende Geld dennoch bekommen kann und ob es irgendwelche staatlichen Hilfen gibt.
Wir haben nämlich kaum Geld und dennoch kriege ich kein Bafög, was eben alles nur an meinem Vater liegt. Wie das Verhältnis zu dem Vater ist fragen sie beim Bafög-Amt natürlich nicht...und dass ich nie wirklich Kontakt zu ihm hatte und finanziell kaum etwas von ihm gesehen habe!
 
seltsame Ansicht

Noch mal:

Es ist DEIN Lebensbedarf,
Du allein kannst ihn einfordern/erbitten/erklagen auf dem dafür vorgesehenen Rechtsweg.

Du bist über 18.

Vor
ALLEN staatlichen "Ansprüchen" kämen (das ist auch bei ALG2,Sozialhilfe,Prozeßkostenhilfe... etc.so !)
die Ausschöpfungen eigener Reserven und das Inanspruchnehmen der

PRIVATPERSONEN, die laut GESETZ (BGB §§1601 ff ) dazu VOR DEM STAAT verpflichtet wären.
("Privat vor Staat")

Ein "Verzichten auf die unliebsame Auseinandersetzung mit dem Vater" z.B. wäre im krassesten Fall versuchter/vollendeter Sozialleistungsbetrug.

Es geht das Bafög-Amt einen FEUCHTEN KEHRRICHT an,ob Du mit Deinen Eltern "gut zurechtkommst" oder nicht.

Wenn kein Gespräch möglich ist und nicht das "Auskunfteinholen in geordneter und übersichtlicher Form, das WICHTEN der Leistungspflicht der Eltern UNTEREINANDER ,das Beitreiben der Unterhaltsbeträge " , steht es Dir frei,dafür einen Fachanwalt für Familienrecht einzuschalten.

Das ist DEIN RECHT,dafür mußt Du Dich nicht "entschuldigen" .

Wenn Dir das zu lästig ist, kommt TROTZDEM nicht der Staat da in Frage.

Der wäre NUR zuständig,wenn die Eltern NICHTS haben (BELEGT und nicht nur "behauptet"!) --oder Du z.B. geistig dauerhaft behindert bist und Grundsicherungsansprüche hättest.

Da kannst Du maulen und "andere Leute anführen", von denen Du glaubst zu wissen,daß sie "etwas vom Staat bekommen,obwohl..."---
das ist aber hier VÖLLIG UNWICHTIG!


Ob Deine Mutter Gelder einsackt,die DIR ZUSTEHEN,ist AUCH Dein ElektroBier!

Nur Du allein kannst dies unterbinden!

Du bist kein Kleinkind mehr--entweder sie läßt es freiwillig--oder auch dort gibt es den Rechtsweg.

Auch da kommt nicht Superman und ändert es für Dich-- leider ist das nunmal so-- paßt mir auch nicht 😎😀😱 -- denn bei mir sind es ca.40 Sachen,die ich auf dem Rechtsweg regeln lassen muß.

Wenn man es nicht tut, hat man halt Pech und weniger Geld .

Was Du NICHT machen mußt:

Neben einer Vollzeitausbildung jobben.

Wieviel Unterhalt Dir INSGESAMT zusteht,steht auch im Gesetz.

Das KANNST Du--für Deine "Sonderbedürfnisse" --Nebenjobgeld wird NICHT auf den Unterhaltsbedarf angerechnet.

Das gilt für Schüler bis zum Abi,für Azubies,für Studenten.

Eltern dürfen eben NICHT "verlangen,fordern,erwarten..." ,daß ein unterhaltberechtigtes volljähriges Kind jobbt,damit die Eltern weniger zahlen müssen.

Denn: die Unterhaltsberechtigung ist gebunden an "zügig betriebene Erstausbildung".


Ein Jobben könnte dies behindern.
Du KANNST soviel arbeiten,wie Du möchtest--und mußt nur bei Krankenkasse,Kindergeldkasse etc. die Grenzbeträge beachten.
Falls Du mehr als 20h je Monat DAUERHAFT jobbst,könnte das den Studentenstatus beeinträchtigen.
Das Geld aus Ferien-u.-Nebenjob aber ist DEIN TASCHENGELD.

Es ist auch im Interesse der Eltern,daß der Sproß nur 9 Semester bis z.B. zum Diplom benötigt.

Denn:
ab Berufsabschluß sind dann die Kinder LEBENSLANG den Eltern unterhaltspflichtig,falls diese Bedarf haben (Pflegeheim,Sozialhilfeanspruch..).

Kluge Eltern zahlen korrekt Unterhalt ,
kluge Kinder befleißigen sich beim Ausbilden.

Streit bringt nur Kosten,Frust und unterm Strich für niemandem Vorteile --er füllt nur die Taschen von Anwälten ...

Was mir nicht klar ist: warum liest Du Dir nicht mal die Hinweise und links RICHTIG durch bzw. durchdenkst das Problem gründlich ?

Selbst,wenn es Dir irgendwie gelänge ,staatliche Hilfen zu bekommen,müßtest Du diese zurückzahlen,wenn mal jemandem auffällt,daß Du es absichtlich versäumt hast,bei BEIDEN ELTERN KORREKT DEINE UNTERHALTSANSPRÜCHE ZU KLÄREN.

Dein Vater müßte wohl keinen Cent zahlen,wenn es gar kein aktualisiertes Unterhaltssplitten ab Deiner Volljährigkeit gibt.

Er könnte meiner Ansicht nach ALLE GELDER,die er an Deine Mutter zahlte von dieser mit Zinsen zurückverlangen...

Denn: Du bist ja gar nicht EINVERSTANDEN mit dem Empfang DEINER GELDER durch die Mutter?!
Oder hast Du dem Vater dazu was Schriftliches geschickt?

Mein Rat: geh zu einem Anwalt,laß Deine Angelegenheiten KORREKT klären--sonst wird es noch richtig turbulent bei Euch.

Und-- es wäre NICHT "Schuld des Staates" sondern Deine eigene Verpeiltheit.

Gruß!
Micky
 
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