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neue Wohnung...kein Wohngeld?

Zu "beide Elternteile sind unterhaltsverpflichtet".

Nur mals so:

Meine Mutter meint mir stünde nichts von ihr zu, weil sie nichts habe. Sie bekäme selbst von meinem Vater Unterhalt und deswegen stünde mir auch nur Unterhalt und Kindergeld von meinem Vater zu (und das Bafög-Amt meinte eben noch zusätzliche 415€ im Monat, die er aber eben nicht zahlen will).

Stimmt das, dass mir von meiner Mutter nichts zusteht weil sie nichts hat/nichts zahlen kann und mir daher nur etwas von meinem Vater zusteht?
Irgendwie finde ich das langsam etwas komisch wie meine Mutter da reagiert.
 
Vielen Dank.

Ich bekomme 184€ Kindergeld und 300€ Unterhalt.
Macht 484€. Und mit Strom-Wasser und allem drum und dran etc kostet meine Wohnung schon so 500€.

Mehr als eine Aufstockung bis auf Höhe des Bafögsatzes wirst du nicht bekommen. 500€ Miete ist extrem viel für eine Studentenunterkunft. Da wird es schwer. mit dem restlichen Geld klarzukommen. Eine preiswertere Unterkunft, Zimmer in WG, würde deine finanzielle Lage erheblich entspannen.
 
Es stellt sich hier Frage ob dir überhaupt eine eigene Wohnung zusteht.

Du studierst schon,anscheinend an deinem Wohnort.
Du wohnst noch bei deiner Mutter,in diesem Fall trägt sie auch einen
Teil zum Unterhalt bei.(Kost und Logie (?)

Ich habe dir mal was herausgesucht,ich hoffe du kannst damit was anfangen.


..Wie genau der Unterhalt aussieht, den ihr von euren Eltern bekommt, ist nicht festgelegt. Er kann euch bar ausgezahlt werden oder als Naturalunterhalt. Das bedeutet zum Beispiel konkret: Wenn eure Eltern euch anbieten, während des Studiums zu Hause zu wohnen, könnt ihr keine eigene Wohnung verlangen. Das gilt natürlich nicht für ein Studium in einer anderen Stadt oder Härtefälle wie besonders schwierige Familienverhältnisse.Unterhaltsanspruch gegen die Eltern

Ich zitiere mich mal selbst, mir scheint,du hast diesen Beitrag überlesen.
Als Studentin 500,--Euro für eine Wohnung ausgeben zu wollen/können ,ist äußerst unrealistisch /naiv.😉

L.G.Karin
 
Meine Mutter meint mir stünde nichts von ihr zu, weil sie nichts habe. Sie bekäme selbst von meinem Vater Unterhalt und deswegen stünde mir auch nur Unterhalt und Kindergeld von meinem Vater zu (und das Bafög-Amt meinte eben noch zusätzliche 415€ im Monat, die er aber eben nicht zahlen will).

Stimmt das, dass mir von meiner Mutter nichts zusteht weil sie nichts hat/nichts zahlen kann und mir daher nur etwas von meinem Vater zusteht.

Wenn deine Mutter nur bis zum Selbstbehalt Einkommen hat, muss sie dir nichts bezahlen. Aber das muss sie nachweisen und nicht nur so sagen.

Zusätzlich 415€ stehen dir mit Sicherheit nicht zu, denn der Baföghöchstsatz liegt bei rd. 650€. Da dein Vater schon 300€ bezahlt, wären es etwa 350€ die er zusätzlich drauflegen müsste. Mehr als Baföghöchstsatz müssen auch gut verdienende Eltern nicht zahlen.
 
Mehr als eine Aufstockung bis auf Höhe des Bafögsatzes wirst du nicht bekommen. 500€ Miete ist extrem viel für eine Studentenunterkunft. Da wird es schwer. mit dem restlichen Geld klarzukommen. Eine preiswertere Unterkunft, Zimmer in WG, würde deine finanzielle Lage erheblich entspannen.

Die Miete kostet kalt 320€. Es handelt sich bereits um eine sehr kleine Wohnung in einem "Sozialstadtteil". In anderen Stadtteilen ist die Miete teurer (wohne und studiere eben in einer teuren Großstadt).
Die Vormieterin meinte, dass die Wohnung so mit Wasser und Strom und allem drum und dran "an die 500€" kostet.
Ich bin jetzt aber am Überlegen ob ich da nicht einen Denkfehler habe und es für mich günstiger kommt - schließlich lebte die Vormieterin dort mit Kind & Ehemann und zwei Haustieren. Ich bin nur allein und ohne Haustier oder Sonstiges.

Was meinst du mit der Aufstockung bis auf Höhe des Bafögsatzes?
Das wäre ja auch schon toll!
 
Ich denke trotzdem, wenn vor dir in der Wohnung eine ganze Familie mit Kind gewohnt hat, dass sie viel zu groß für einen Studenten ist und hier erheblich eingespart werden kann.

Was meinst du mit der Aufstockung bis auf Höhe des Bafögsatzes?
Das wäre ja auch schon toll!

Darum geht es dir doch: Der Satz, der einem Studenten zusteht, liegt bei rd. 650€. Den bekommt er entweder als Bafög, oder nur von seinen Eltern oder teils Bafög, teils Eltern. Wenn dein Vater so gut verdient und die finanzielle Lage deiner Mutter wirklich so ist, dass sie nichts bezahlen kann, dann muss er dir nicht 300€, sondern 650€ zahlen. Die Differenz von 350€ kannst du versuchen, über den Vorausleistungsantrag vom Amt zu bekommen. Die holen sich das Geld von deinem Vater zurück.
 
Ich denke trotzdem, wenn vor dir in der Wohnung eine ganze Familie mit Kind gewohnt hat, dass sie viel zu groß für einen Studenten ist und hier erheblich eingespart werden kann.



Darum geht es dir doch: Der Satz, der einem Studenten zusteht, liegt bei rd. 650€. Den bekommt er entweder als Bafög, oder nur von seinen Eltern oder teils Bafög, teils Eltern. Wenn dein Vater so gut verdient und die finanzielle Lage deiner Mutter wirklich so ist, dass sie nichts bezahlen kann, dann muss er dir nicht 300€, sondern 650€ zahlen. Die Differenz von 350€ kannst du versuchen, über den Vorausleistungsantrag vom Amt zu bekommen. Die holen sich das Geld von deinem Vater zurück.

Danke!

Der Grund warum die Familie ausgezogen ist, war dass sie sich nur noch auf die Füße getreten sind und das Kind älter geworden ist und nicht mehr genug Platz da war 😉
Ich habe die Wohnung schon - von daher 😉

Aber das mit dem Vorausleistungsantrag klingt gut!
 
Hallo _'_,

bevor sich durch Einmischung der Justiz eine Familientragödie anbahnt, solltest du zuerst versuchen, mit allen Parteien, und damit meine ich nicht nur Mutter und Vater, sondern sehr wohl auch die jeweiligen Partner deiner Eltern, ins Gespräch zu kommen. Ich schätze da gibt es so einigen Klärungsbedarf.

Sei da nicht zimperlich. Es geht um dich und deine Zukunft und du kannst ja schließlich nichts dafür, dass sich deine Eltern getrennt haben. Laß dir von allen Seiten genau erklären wieviel Geld denn wirklich vorhanden ist und wenn gemauert wird, nun, im Verfahren würde es sowieso alles auf den Tisch kommen, warum dann nicht jetzt, im trauten Familienkreis. Betone immer wieder, dass du eben nicht unbedingt den juristischen Weg einschlagen willst, es sei denn man zwingt dich dazu. Wenn jede Seite 400 Euronen locker machen würde, wäre ja schon alles in Ordnung und im Vergleich zu einem Verfahren und den damit verbundenen Kosten immer noch recht billig. Sage auch, dass du ja schließlich im Umkehrschluß auch für sie bezahlen müßtest, wenn sie mal alt und krank sind und sie sich dann sicherlich auch nicht wünschen würden, dass du sie hängen läßt und dass es in diesem Zusammenhang auch für sie selbst wichtig ist, dass du dein Studium schaffst, damit du eben später auch gut Geld verdienst.
Versuche nicht parteiisch zu sein. Du hast von beiden Seiten ein Anrecht auf Unterhalt und ich schätze, beide Seiten könnten dir den auch bezahlen, wenn sie nur wollten.

Mit den 800 Euro wären ja dann alle Grundausgaben gesichert, den Rest mußt du dir dann dazuverdienen und das ist eigentlich kein Problem. Hausaufgabenbetreuung, Nachhilfe, Kellnern, Courierdienst, Copyshop, Aushilfe im Superrmarkt, Sonnenstudio etc., Übersetzungen, Callcenter, Kunsthandwerk, Mittelaltermärkte, Webdesign, je nach Studiengang Stadtführungen, Museumsführungen, irgendwas läßt sich finden.

Vielleicht klappt es ja so. Wäre wahrscheinlich besser.

lg

ithink
 
Hier ist NUR Anspruch gegenüber den Eltern

Man hat keinen Anspruch auf "800 Euro Unterhalt".

Der Normalsatz sind 670 maximal bei eigener Wohnung.

DARIN ist ggf.das übergeleitete KG der Eltern enthalten.

HIER stünde das KG dem alleinunterhaltzahlenden Vater zu.

Wenn nicht BEIDE Eltern nachweislich zu Auskunft/ggf.Unterhalt
aufgefordert wurden,gibt es lt.Gesetz GAR KEINE staatlichen Zuschüsse.
Der Weg ist klar vorgeschrieben--erst PRIVAT,dann STAAT.

Ein leistungsfähiger Vater muß beansprucht werden,ggf.ist dem Bedürftigen der Gerichtsweg zuzumuten.
Wenn er dazu keinen Bock hat, ist der Staat fein raus. -und muß
überhaupt nichts rausrücken.

Wenn ein Elternteil "mauert",kann man das nachweisen und erhielte ggf. als Vorausleistung Gelder.

WARUM bitte wird nicht der ungedeckte Restbedarf über ein KfW-Studiendarlehen gedeckt?(click und such!)

Dort erhält man nur unter Nachweis der Immatrikulation bis zu 650 Eu monatlich--man kann es je Bedarf mindern.

Die Darlehenszinsen sind erträglich.
Da es um die wichtige Lebensplanung geht,ist eine solche Variante allemal BESSER,als Zuschüsse vom Staat zu beantragen.

Wenn die Gegend so EXTREM TEUER ist, sollte man mal über Wechsel des Studienortes in realistischere Bereiche nachdenken.

Es gibt Städte ohne Studiengebühren und mit "warm ca.170 Euro Wohnkosten". HIER in Leipzig (Top im Uni-ranking!) lebt man billig.

Meine Tochter hat WENIGER als den Höchstunterhaltssatz und spart noch.


Natürlich ist es jedem Volljährigen zuzumuten,daß er sich SELBST um seinen Lebensbedarf kümmert--sich mit den Unterhaltsverpflichteten ggf. halt über Anwalt auseinandersetzt.

WARUM bitte soll hier der Staat einspringen?

NUR,wenn ein Jungerwachsener durch KRANKHEIT/Behinderung dazu nicht in der Lage ist, hat dann dort Hilfe durch andere zu erfolgen.

Es sind DIE EIGENEN ANGELEGENHEITEN!



Micky
 
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