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Neue Wege gehen aber Wie?

Schön, daß du das hier so ausführlich dargestellt hast, ich hätte z.B. nicht gedacht, daß die Grenze für das anrechenbare Vermögen fürs Wohngeld bei 60 000 Euro liegt.
Ich hätte etwa mit der Hälfte gerechnet...

Das auch nur, wenn man Vermögen VOR Antragstellung besitzt. Würde TE während des Bezuges von Wohngeld zu Geld kommen, wäre das Einkommen (und nicht mehr Vermögen), das dann angerechnet würde.
 
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Re: Neue Wege gehen aber Wie?
Das auch nur, wenn man Vermögen VOR Antragstellung besitzt. Würde TE während des Bezuges von Wohngeld zu Geld kommen, wäre das Einkommen (und nicht mehr Vermögen), das dann angerechnet würde.
Klar, das wäre ja was völlig anderes, wenn jemand z.B. während des Bezuges von Bürgergeld eine größere Erbschaft macht. Daß die dann komplett angerechnet wird, ist nur gerecht...

Aber das mit dem sogenannten Schonvermögen, das man sich vor der Arbeitslosigkeit bzw Rente erarbeitet hat, ist schon ganz gut.
Das hat man damals noch unter Schröder eingeführt, um wenigstens etwas die Ungerechtigkeit auszugleichen, daß Leute die z.B. nach über 30 Jahren Arbeit ihren Job verlieren, vom Jobcenter genauso behandelt werden wie Leute, die seit zig Jahren arbeitslos sind, weil sie mit Arbeit nicht viel am Hut haben.
Aber so ganz kann man dieses Dilemma wohl nicht lösen, schließlich gibt's heutzutage immer mehr Menschen, die zwar nicht im eigentlichen Sinne völlig arbeitsunfähig sind, aber eben auch nicht fit genug sind für die Anforderungen der heutigen Arbeitswelt.
Ist halt kein einfaches Thema, und eigentlich eher was fürs Gesellschaftsthemen-Forum.
Aber da eskaliert immer alles so schnell, gerade bei Themen wie dem hier, deshalb hab ich nicht viel Lust, dort was zu schreiben.
 
Klar, das wäre ja was völlig anderes, wenn jemand z.B. während des Bezuges von Bürgergeld eine größere Erbschaft macht. Daß die dann komplett angerechnet wird, ist nur gerecht...

Aber das mit dem sogenannten Schonvermögen, das man sich vor der Arbeitslosigkeit bzw Rente erarbeitet hat, ist schon ganz gut.
Das hat man damals noch unter Schröder eingeführt, um wenigstens etwas die Ungerechtigkeit auszugleichen, daß Leute die z.B. nach über 30 Jahren Arbeit ihren Job verlieren, vom Jobcenter genauso behandelt werden wie Leute, die seit zig Jahren arbeitslos sind, weil sie mit Arbeit nicht viel am Hut haben.
Aber so ganz kann man dieses Dilemma wohl nicht lösen, schließlich gibt's heutzutage immer mehr Menschen, die zwar nicht im eigentlichen Sinne völlig arbeitsunfähig sind, aber eben auch nicht fit genug sind für die Anforderungen der heutigen Arbeitswelt.
Ist halt kein einfaches Thema, und eigentlich eher was fürs Gesellschaftsthemen-Forum.
Aber da eskaliert immer alles so schnell, gerade bei Themen wie dem hier, deshalb hab ich nicht viel Lust, dort was zu schreiben.

Hier ist ja Thema Wohngeld und nicht Bürgergeld oder Grundsicherung. Da gibt es gravierende Unterschiede.

Das Schonvermögen unter Schröder war sehr gering, ich glaube 150 € pro Lebensjahr, wurde dann mit der AGENDA 2010 etwas erhöht.
Unterschiedliche Schonvermögen Wohngeld versus Bürgergeld:
Bei Wohngeld darf man diese 60 000 € besitzen und behalten, bei Bürgergeld beträgt das Schonvermögen inzwischen 40 000 € im 1. Jahr (Karrenzzeit), ab BG- Bezug im 2. Jahr nur noch 15.000 €, heißt man muss das Geld verwerten (bei Bürgergeld ursprünglich gedacht für Weiterbildungen etc., um wieder in den 1. Arbeitsmarkt zu kommen) ansonsten wird es angerechnet.

Wir sollten aber das Thema des TE nicht zweckentfremden und das hier diskutieren.
 
Hier ist ja Thema Wohngeld und nicht Bürgergeld oder Grundsicherung. Da gibt es gravierende Unterschiede.

Das Schonvermögen unter Schröder war sehr gering, ich glaube 150 € pro Lebensjahr, wurde dann mit der AGENDA 2010 etwas erhöht.
Unterschiedliche Schonvermögen Wohngeld versus Bürgergeld:
Bei Wohngeld darf man diese 60 000 € besitzen und behalten, bei Bürgergeld beträgt das Schonvermögen inzwischen 40 000 € im 1. Jahr (Karrenzzeit), ab BG- Bezug im 2. Jahr nur noch 15.000 €, heißt man muss das Geld verwerten (bei Bürgergeld ursprünglich gedacht für Weiterbildungen etc., um wieder in den 1. Arbeitsmarkt zu kommen) ansonsten wird es angerechnet.

Wir sollten aber das Thema des TE nicht zweckentfremden und das hier diskutieren.
Das find ich auch man sollte es nicht weiter diskutieren im Endeffekt entscheidet der Staat
 

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