Klar, das wäre ja was völlig anderes, wenn jemand z.B. während des Bezuges von Bürgergeld eine größere Erbschaft macht. Daß die dann komplett angerechnet wird, ist nur gerecht...
Aber das mit dem sogenannten Schonvermögen, das man sich vor der Arbeitslosigkeit bzw Rente erarbeitet hat, ist schon ganz gut.
Das hat man damals noch unter Schröder eingeführt, um wenigstens etwas die Ungerechtigkeit auszugleichen, daß Leute die z.B. nach über 30 Jahren Arbeit ihren Job verlieren, vom Jobcenter genauso behandelt werden wie Leute, die seit zig Jahren arbeitslos sind, weil sie mit Arbeit nicht viel am Hut haben.
Aber so ganz kann man dieses Dilemma wohl nicht lösen, schließlich gibt's heutzutage immer mehr Menschen, die zwar nicht im eigentlichen Sinne völlig arbeitsunfähig sind, aber eben auch nicht fit genug sind für die Anforderungen der heutigen Arbeitswelt.
Ist halt kein einfaches Thema, und eigentlich eher was fürs Gesellschaftsthemen-Forum.
Aber da eskaliert immer alles so schnell, gerade bei Themen wie dem hier, deshalb hab ich nicht viel Lust, dort was zu schreiben.