Ausnahmsweise
Sehr aktives Mitglied
Aber du bekommst ja kein Wohngeld oder andere Sozialleistungen, sondern nur deine Rente.
Wobei bei nur 1000 € Rente ein Anspruch auf Wohngeld bestehen dürfte.
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Aber du bekommst ja kein Wohngeld oder andere Sozialleistungen, sondern nur deine Rente.
Hallo Ausnahmsweise,
schau mal hier: Neue Wege gehen aber Wie?. Hier findest du vielleicht was du suchst.
Leider bin ich ein paar Euro drüber denn die Bemessungsgrenze Alleinstehend liegt bei 987 € jeden Bürgergeld Empfänger geht es besser als Leute die ihr ganzes Leben gearbeitet haben und nur weil man Pech hatte jetzt mit wenig Geld auskommen muss. Problem bevor du einen Antrag bewilligt bekommst musst du dich Nackig machen und da zählt leider auch ne Lebensversicherung die du dir auszahlen lassen kannst oder in dem Fall weil sie schon fertig gezahlt ist sogar musst bevor du Geld vom Staat kriegst. Deutsche Gesetze eben.Wobei bei nur 1000 € Rente ein Anspruch auf Wohngeld bestehen dürfte.
Falsch!Leider bin ich ein paar Euro drüber denn die Bemessungsgrenze Alleinstehend liegt bei 987 € jeden Bürgergeld Empfänger geht es besser als Leute die ihr ganzes Leben gearbeitet haben und nur weil man Pech hatte jetzt mit wenig Geld auskommen muss. Problem bevor du einen Antrag bewilligt bekommst musst du dich Nackig machen und da zählt leider auch ne Lebensversicherung die du dir auszahlen lassen kannst oder in dem Fall weil sie schon fertig gezahlt ist sogar musst bevor du Geld vom Staat kriegst. Deutsche Gesetze eben.
Was du geschrieben hast 1370 € / 60000 € ist die Bemessungsgrundlage für Arbeitnehmer. Soviel musst du mindestens zum Leben haben. Aber Danke das du mir gesagt hast mit dem Wohngeld. Auch wenn es nicht viel ist so ist es besser als gar nichts und ich werde es beantragen.Falsch!
Bemessungsgrenze dürfte bei 1. 370 € liegen nach dem neuen Wohngeldgesetz plus. Vermögen darfst du auch haben bis 60 000 €.
Du verwechselst hier Bürger- mit Wohngeld.
Was du geschrieben hast 1370 € / 60000 € ist die Bemessungsgrundlage für Arbeitnehmer. Soviel musst du mindestens zum Leben haben. Aber Danke das du mir gesagt hast mit dem Wohngeld. Auch wenn es nicht viel ist so ist es besser als gar nichts und ich werde es beantragen.
Ich hab grad mal den Wohngeldrechner vom BMWSB was allerdings nur einen Schätzung ist versucht und da beträgt der Zuschuss 231 € wird aber nach der Kaltmiete berechnet. Die Rente haben Sie mir auf 937 € berechnet so würde ich auf 1168 € Gesamtrente kommen und das nach 47 Arbeitsjahren 😒
Kommt natürlich auch auf die Höhe der Miete an.Wobei bei nur 1000 € Rente ein Anspruch auf Wohngeld bestehen dürfte.
Schonmal was von Schonvermögen gehört?Leider bin ich ein paar Euro drüber denn die Bemessungsgrenze Alleinstehend liegt bei 987 € jeden Bürgergeld Empfänger geht es besser als Leute die ihr ganzes Leben gearbeitet haben und nur weil man Pech hatte jetzt mit wenig Geld auskommen muss. Problem bevor du einen Antrag bewilligt bekommst musst du dich Nackig machen und da zählt leider auch ne Lebensversicherung die du dir auszahlen lassen kannst oder in dem Fall weil sie schon fertig gezahlt ist sogar musst bevor du Geld vom Staat kriegst. Deutsche Gesetze eben.
Danke für den HinweisEs zählt das Einkommen, egal ob Arbeitnehmer oder Rentner. Mietstufe beachten! Es wird die Bruttokaltmmiete berechnet, also Miete plus Nebenkosten (ohne Heizung und Strom) plus anteilig Heizkosten. Zudem wird das Wohngeld ab 01.01.2025 um 15% erhöht.
Das ist je nach Alter so gestaffelt, daß man als Leistungsempfänger auch als Rentner oder Wohngeldbezieher einen Teil seiner Ersparnisse behalten darf, und zwar je älter man ist, desto höher wird das Schonvermögen, das nicht auf die Leistungen angerechnet wird.
Und wenn die Grenzen fürs Wohngeld auch in München, Hamburg oder Frankfurt bei 987 Euro Monatseinkommen liegen würden
Schön, daß du das hier so ausführlich dargestellt hast, ich hätte z.B. nicht gedacht, daß die Grenze für das anrechenbare Vermögen fürs Wohngeld bei 60 000 Euro liegt.Ich hatte es schon geschrieben, bei Wohngeld darf 1 Person 60 000 € verwertbares Vermögen besitzen, unabhängig vom Alter.
"In welcher Höhe ein erhebliches Vermögen vorliegt, klären die Verwaltungsvorschriften zum § 21 WoGG auf. Danach gilt beim Wohngeld eine Höchstgrenze für verwertbares Vermögen von:
60.000 Euro für das erste zu berücksichtigende Haushaltsmitglied und
30.000 Euro für jedes weitere zu berücksichtigende Haushaltsmitglied
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Vermögen beim Wohngeld ▷ Freigrenze & was anzugeben ist
Da es sich beim Wohngeld um eine Sozialleistung handelt, haben sowohl eigenes Einkommen als auch das eigene Vermögen Einfluss auf den Wohngeldanspruch. Aberwww.wohngeld.org
Liegen sie nicht, die Einkommensgrenze z.B. für Mietstufe 1 (niedrigste) liegt bei 1376 €.
Chemnitz hätte Mietstufe 1 oder 2, je nach Stadtteil.
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Wohngeldtabelle mit Einkommensgrenzen
Übersichtliche Wohngeldtabellen mit Einkommensgrenzen für das Wohngeld nach Mietstufenwww.smart-rechner.de
Ich habe mal für @Ronja62 den Wohngeldrechner für 2025 angeschmissen, die Mietstufe 1 berücksichtigt, deinen Grundrentenfreibetrag (mehr als 33 Jahre gearbeitet), 1000 € Rente eingegeben (weiß nicht, ob das bei dir netto oder brutto-Rente ist, letztere muss eingegeben werden) und eine Miete von 330 € eingegeben (Miete plus Nebenkosten ohne Strom und Heizung). Korrigieren, wenn Beträge nicht korrekt sind, kannst du selbst.
Das Ergebnis, dir stünden nach meinen obigen Angaben 308,00 € Wohngeld zu.
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Wohngeldrechner 2026 mit Wohngeld Plus Berechnung - wohngeld.org
Mit dem Wohngeldrechner für 2025 das Wohngeld Plus schnell und einfach berechnen ► Wie viel Wohngeld bekomme ich? Jetzt prüfen!www.wohngeld.org
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