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Neue Wege gehen aber Wie?

Wobei bei nur 1000 € Rente ein Anspruch auf Wohngeld bestehen dürfte.
Leider bin ich ein paar Euro drüber denn die Bemessungsgrenze Alleinstehend liegt bei 987 € jeden Bürgergeld Empfänger geht es besser als Leute die ihr ganzes Leben gearbeitet haben und nur weil man Pech hatte jetzt mit wenig Geld auskommen muss. Problem bevor du einen Antrag bewilligt bekommst musst du dich Nackig machen und da zählt leider auch ne Lebensversicherung die du dir auszahlen lassen kannst oder in dem Fall weil sie schon fertig gezahlt ist sogar musst bevor du Geld vom Staat kriegst. Deutsche Gesetze eben.
 
Leider bin ich ein paar Euro drüber denn die Bemessungsgrenze Alleinstehend liegt bei 987 € jeden Bürgergeld Empfänger geht es besser als Leute die ihr ganzes Leben gearbeitet haben und nur weil man Pech hatte jetzt mit wenig Geld auskommen muss. Problem bevor du einen Antrag bewilligt bekommst musst du dich Nackig machen und da zählt leider auch ne Lebensversicherung die du dir auszahlen lassen kannst oder in dem Fall weil sie schon fertig gezahlt ist sogar musst bevor du Geld vom Staat kriegst. Deutsche Gesetze eben.
Falsch!
Bemessungsgrenze dürfte bei 1. 370 € liegen nach dem neuen Wohngeldgesetz plus. Vermögen darfst du auch haben bis 60 000 €.
Du verwechselst hier Bürger- mit Wohngeld.
 
Falsch!
Bemessungsgrenze dürfte bei 1. 370 € liegen nach dem neuen Wohngeldgesetz plus. Vermögen darfst du auch haben bis 60 000 €.
Du verwechselst hier Bürger- mit Wohngeld.
Was du geschrieben hast 1370 € / 60000 € ist die Bemessungsgrundlage für Arbeitnehmer. Soviel musst du mindestens zum Leben haben. Aber Danke das du mir gesagt hast mit dem Wohngeld. Auch wenn es nicht viel ist so ist es besser als gar nichts und ich werde es beantragen.
Ich hab grad mal den Wohngeldrechner vom BMWSB was allerdings nur einen Schätzung ist versucht und da beträgt der Zuschuss 231 € wird aber nach der Kaltmiete berechnet. Die Rente haben Sie mir auf 937 € berechnet so würde ich auf 1168 € Gesamtrente kommen und das nach 47 Arbeitsjahren 😒
 
Was du geschrieben hast 1370 € / 60000 € ist die Bemessungsgrundlage für Arbeitnehmer. Soviel musst du mindestens zum Leben haben. Aber Danke das du mir gesagt hast mit dem Wohngeld. Auch wenn es nicht viel ist so ist es besser als gar nichts und ich werde es beantragen.
Ich hab grad mal den Wohngeldrechner vom BMWSB was allerdings nur einen Schätzung ist versucht und da beträgt der Zuschuss 231 € wird aber nach der Kaltmiete berechnet. Die Rente haben Sie mir auf 937 € berechnet so würde ich auf 1168 € Gesamtrente kommen und das nach 47 Arbeitsjahren 😒

Es zählt das Einkommen, egal ob Arbeitnehmer oder Rentner. Mietstufe beachten! Es wird die Bruttokaltmmiete berechnet, also Miete plus Nebenkosten (ohne Heizung und Strom) plus anteilig Heizkosten. Zudem wird das Wohngeld ab 01.01.2025 um 15% erhöht.
 
Leider bin ich ein paar Euro drüber denn die Bemessungsgrenze Alleinstehend liegt bei 987 € jeden Bürgergeld Empfänger geht es besser als Leute die ihr ganzes Leben gearbeitet haben und nur weil man Pech hatte jetzt mit wenig Geld auskommen muss. Problem bevor du einen Antrag bewilligt bekommst musst du dich Nackig machen und da zählt leider auch ne Lebensversicherung die du dir auszahlen lassen kannst oder in dem Fall weil sie schon fertig gezahlt ist sogar musst bevor du Geld vom Staat kriegst. Deutsche Gesetze eben.
Schonmal was von Schonvermögen gehört?
Das ist je nach Alter so gestaffelt, daß man als Leistungsempfänger auch als Rentner oder Wohngeldbezieher einen Teil seiner Ersparnisse behalten darf, und zwar je älter man ist, desto höher wird das Schonvermögen, das nicht auf die Leistungen angerechnet wird.

Ich weiß ja nicht, wie hoch deine Lebensversicherung ist, aber da solltest du dich ruhig auch nochmal schlau machen. Gerade weil du schon über 60 bist, kann es gut sein, daß du zumindest einen Teil des Kapitals behalten darfst, vielleicht sogar alles, falls du Wohngeld bekommst.
Denn es kommt beim Wohngeld ja auch darauf an, in welcher Kommune du lebst
Und wenn die Grenzen fürs Wohngeld auch in München, Hamburg oder Frankfurt bei 987 Euro Monatseinkommen liegen würden, dann würden dort ja sämtliche Niedrig-Rentner auf der Straße oder im Obdachlosenheim sitzen. Tun sie aber nicht...

Aber in Orten mit niedrigem Mietspiegel kann es natürlich sein, daß die Grenzen knapp unter 1000 Euro liegen.
Aber mach dir nichts vor, das wird dann bei Bürgergeld-und Grundsicherungsbeziehern nämlich genauso sein.
Für diese gelten die örtlichen Obergrenzen für die Mieten nämlich auch, und die dürfen überhaupt nur dann einen Mietvertrag abschließen, wenn der örtliche Jobcenter vorher sein Okay gegeben hat.
 
Das ist je nach Alter so gestaffelt, daß man als Leistungsempfänger auch als Rentner oder Wohngeldbezieher einen Teil seiner Ersparnisse behalten darf, und zwar je älter man ist, desto höher wird das Schonvermögen, das nicht auf die Leistungen angerechnet wird.

Ich hatte es schon geschrieben, bei Wohngeld darf 1 Person 60 000 € verwertbares Vermögen besitzen, unabhängig vom Alter.

"In welcher Höhe ein erhebliches Vermögen vorliegt, klären die Verwaltungsvorschriften zum § 21 WoGG auf. Danach gilt beim Wohngeld eine Höchstgrenze für verwertbares Vermögen von:
60.000 Euro für das erste zu berücksichtigende Haushaltsmitglied und
30.000 Euro für jedes weitere zu berücksichtigende Haushaltsmitglied


Und wenn die Grenzen fürs Wohngeld auch in München, Hamburg oder Frankfurt bei 987 Euro Monatseinkommen liegen würden

Liegen sie nicht, die Einkommensgrenze z.B. für Mietstufe 1 (niedrigste) liegt bei 1376 €.
Chemnitz hätte Mietstufe 1 oder 2, je nach Stadtteil.


Ich habe mal für @Ronja62 den Wohngeldrechner für 2025 angeschmissen, die Mietstufe 1 berücksichtigt, deinen Grundrentenfreibetrag (mehr als 33 Jahre gearbeitet), 1000 € Rente eingegeben (weiß nicht, ob das bei dir netto oder brutto-Rente ist, letztere muss eingegeben werden) und eine Miete von 330 € eingegeben (Miete plus Nebenkosten ohne Strom und Heizung). Korrigieren, wenn Beträge nicht korrekt sind, kannst du selbst.

Das Ergebnis, dir stünden nach meinen obigen Angaben 308,00 € Wohngeld zu.

 
Ich hatte es schon geschrieben, bei Wohngeld darf 1 Person 60 000 € verwertbares Vermögen besitzen, unabhängig vom Alter.

"In welcher Höhe ein erhebliches Vermögen vorliegt, klären die Verwaltungsvorschriften zum § 21 WoGG auf. Danach gilt beim Wohngeld eine Höchstgrenze für verwertbares Vermögen von:
60.000 Euro für das erste zu berücksichtigende Haushaltsmitglied und
30.000 Euro für jedes weitere zu berücksichtigende Haushaltsmitglied




Liegen sie nicht, die Einkommensgrenze z.B. für Mietstufe 1 (niedrigste) liegt bei 1376 €.
Chemnitz hätte Mietstufe 1 oder 2, je nach Stadtteil.


Ich habe mal für @Ronja62 den Wohngeldrechner für 2025 angeschmissen, die Mietstufe 1 berücksichtigt, deinen Grundrentenfreibetrag (mehr als 33 Jahre gearbeitet), 1000 € Rente eingegeben (weiß nicht, ob das bei dir netto oder brutto-Rente ist, letztere muss eingegeben werden) und eine Miete von 330 € eingegeben (Miete plus Nebenkosten ohne Strom und Heizung). Korrigieren, wenn Beträge nicht korrekt sind, kannst du selbst.

Das Ergebnis, dir stünden nach meinen obigen Angaben 308,00 € Wohngeld zu.

Schön, daß du das hier so ausführlich dargestellt hast, ich hätte z.B. nicht gedacht, daß die Grenze für das anrechenbare Vermögen fürs Wohngeld bei 60 000 Euro liegt.
Ich hätte etwa mit der Hälfte gerechnet...
 

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