Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Nebenkostenabrechnung !!!

  • Starter*in Starter*in Rosy
  • Datum Start Datum Start
R

Rosy

Gast
Hallo zusammen,

kann mir vielleicht jemand helfen.
Ich bekomme ALG 2, nun habe ich ein Guthaben von der Nebenkostenarbechnug bekommen. Muss ich das Geld dem Arbeitsamt zahlen?

Wäre nett, wenn mir jemand darauf Antwort geben kann.

LG

Rosy
 
hi,

wenn du Guthaben aus der Nk hast musst du das natürlich dem ALG II-Amt melden, denn die zahlen ja die Miete + NK. Also musst du das denen vorzeigen und dann werden die das Geld einkassieren. Haben die ja schließlich bezahlt, also steht es denen zu.

Gruß

Susi
 
Susi hat völlig recht....

Die Nebenkostenabrechnung MUßT Du auf jeden Fall vorlegen, denn das Amt zahlt ja Deine komplette Miete.... also steht dem Amt auch die Rückzahlung zu bzw. das Guthaben.

Wenn Du es nicht vorlegst und es kommt irgendwann raus dann mußt Du nicht nur das Guthaben zurück zahlen sondern auch noch n fettes Bußgeld und Du bekommst vielleicht Abzug der Hilfe.....
 
Warum trittst du den gesamten Vorgang nicht an das Arbeitsamt ab?

Dann kann Dein Vermieter direkt mit denen abrechen und Du hast nichts mehr damit zu tun?
 

Anzeige (6)

Autor Ähnliche Themen Forum Antworten Datum
G immer noch keine Nebenkostenabrechnung durch den Vermieter bekommen, was tun? Finanzen 38

Ähnliche Themen

Thema gelesen (Total: 0) Details

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

      Du bist keinem Raum beigetreten.

      Anzeige (2)

      Oben