K
kasiopaja
Gast
Gibt es denn eine baurechtliche Genehmigung dafür? Wenn die Bauaufsicht das mitbekommt, sind die nicht sehr erfreut. Das kann ein saftiges Bußgeld und eine Rückbauverfügung geben.
Aber ob dies dem nachbarschaftlichem Miteinander dient, das ist eine andere Frage.
Das ist nämlich der Punkt. Man will ja auch in Frieden irgendwo leben können. Und lieber sitze ich persönlich mit den Nachbarn auf der selber gebauten Terrasse bei einem Glas Wein, als dass ich mich mit denen drüber streite.
So würde ich es halten. Erst Recht wenn ich nicht oft da wäre.