Hallo Gast,
es wäre wichtig, was in dem Brief genau steht. Seid ihr nur zwei Mietparteien oder mehrere? Fragt das Ordnungsamt dich irgendwas? Ist aufgelistet von wann bis wann du genau an welchem Tag getobt, geschrieben und sonst was hast?
Ich würde das erst mal nicht zu ernst nehmen. Wegen Ruhestörung (falls es eine war) wird man erst mal mündlich verwarnt. Also dieses: Du, du, du, jetzt bist du aber leise.
Aber natürlich muss dir nachgewiesen werden, dass du Lärm verursacht hast. Und welchen. In Deutschland gilt die Unschuldsvermutung. Du musst nicht beweisen, dass du was nicht gemacht hast, sondern der Anzeigende muss beweisen, dass du zu laut warst. Mit Datum, Zeitangaben und der Angabe, welcher Lärm wann durch was entstanden ist.
Wenn du Mieterin bist, ist es merkwürdig, dass sich deine Nachbarin nicht an den Vermieter gewandt hat.
Vielleicht magst du sagen, was genau in dem Brief steht?
Lieben Gruß
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