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Nachbar mit Hund stress

Dies stellt eine Belästigung dar, indem der Mann vorschriftswidrig sowie unbefugt den Weg versperrte. Unbefugt, weil er zum Zwecke des Gassi gehens das Grundstück betrat.
Es weiß dich noch keiner, ob er nicht das Grundstück betreten darf.
Die TE gibt auf die Fragen keine Antworten

Sind sie es so ist es nicht lächerlich sondern begründet.
Doch. da muss man sich damit befassen , was von was kommt.
Die Hausverwaltung wird das sicher nicht tun
 
Was meinst Du dazu....:



Sehr geehrte Damen und Herren.

Ich schreibe Sie an, da es in unserem Haus ein Problem gibt.
Unser Haus (Adresse) besitzt mit dem Haus (Adresse) eine gemeinsame Grundstücksgrenze, die durch einen Zaun markiert ist. In diesem Zaun befindet sich ein unverschlossenens Gartentörchen.
Durch dieses Gartentörchen dringt ein Mann aus dem andern Haus mit seiner etwa 2-3 jährigen Hündin regelmäßig auf das hiesige Grundstück ein, um seinen Hund zum Gassi gehen auszuführen, ohne dass Hinterlassenschaften entfernt werden.


Dies stellt eine vermeidbare Verunreinigung dar, mithin einen Verstoß gegen die vereinbarten Verträge, welche aussagen, dass durch erlaubte Hundehaltung kein anderer Mieter gestört oder geschädigt werden darf.


Da ich selber Hundehalterin bin und meinen Hund angeleint führe, er jedoch (auch) dieselben Wege nutzt, kommt er mit dem Hundekot des anderen Hundes in Berührung. Dies ist zu vermeiden. Der Grund ist, dass Hunde als Zwischenwirte des Erregers Neospora Caninum dienen sowie durch eine Schmierinfektion durch das Pfotenlecken zahlreiche Wurmarten wie Band-Spul-Haken- und Peitschenwürmer übertragen werden.

Dies stellt eine Gefahr für meinen Hund dar.

Der andere Hund wird dazu nicht angeleint. Dies macht es dem Hund einfacher sich zu infinzieren. Zudem konnte ich zuletzt erst nach mehrfacher Bitte, seinen Hund zu halten, passieren. Sein Hund bellte und knurrte mich an.

Dies stellt eine Belästigung dar, indem der Mann vorschriftswidrig sowie unbefugt den Weg versperrte. Unbefugt, weil er zum Zwecke des Gassi gehens das Grundstück betrat.

Nach Ansprache und schriftlicher Benachrichtung an seine Adresse kam es zeitnah zu folgenden Dingen:
Drei Zettel wurden (hier und da und da) aufgehängt, Inhalt (gedächtnisweise), da entsorgt: (…)
Die klingel des Nachbarn wurde manipuliert um dauernd zu klingeln
Ein Namensschild seines postkastens wurde entwendet
(123)weiter Klingeln wurden beschädigt
Es wurde ein Türstopper an (der und der Türe) mit Gewalt heraus gerissen, so dass die Türe nicht mehr der vorgesehenen Funktion entsprechend bedient werden kann.
Dies stellt eine Sachbeschädigung dar. Der Täter ist unbekannt.

Indem Sie das Hausrecht den Verträgen gemäß ausüben können haben sie die Möglichkeit, zunächst dem Mann anzuzeigen, dass sein Betreten des Grundstücks durch das Gartentörchen nicht erwünscht ist. Das Mittel dazu wäre das Anbringen eines Schlosses, auch als Fahrradschloss oder Kettenschloss.
Des weiteren haben Sie bei Kenntnis der Personalien des Mannes ( er musste den Hund bei Ihnen anzeigen, hat ein Baby bekommen…) die Möglichkeit, ihm ein generelles Betretungsverbot zum Zwecke des koten- und urinieren-lassens des Hundes auszusprechen, widrigenfalls eine Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch anzudrohen, um eine Gefährdung der Güter anderer Mieter sowie deren Belästigung zu unterbinden.
Ich bitte und fordere Sie auf, tätig zu werden, ggf Rücksprache zwecks Ermittlung der Personalien des Mannes zu halten, soweit es Ihnen nicht gelingt.
Soweit der Mann ein weiteres Mal mit gleichem Auftreten hier angetroffen wird, berichte ich unaufgefordert.

Hochachtungsvoll,
Susahne
Wow, Dankeschön. Diesen Text werde ich selbstverständlich übernehmen. Vielen Dank für deine Mühe und Zeit die du da jetzt investiert hast für mich/uns. Ich schätze das sehr!! Vielen lieben Dank 😊
 
Nicht - passieren lassen auf mehrfache Bitte, Zettel mit passgenauer Antwort in beleidigendem Ton?
Ich habe nachgefragt, wie oft der Nachbar gebeten wurde.
Scheinbar war es nur ein einmalige Bitte.
Die TE hat weiter nicht geantwortet.

indringen zum Zwecke des kacken lassens, mithin unbefugt und widerrechtlich, auch auf Aufforerung hin weiter?

Woher weist du, dass es widerrechtlich war?
Auch darauf gab die TE keine Antworten auf die Frage
 
Es weiß dich noch keiner, ob er nicht das Grundstück betreten darf.
Die TE gibt auf die Fragen keine Antworten


Doch. da muss man sich damit befassen , was von was kommt.
Die Hausverwaltung wird das sicher nicht tun
Ob er das Grundstück betreten darf, mag ja sein, weil wir de selbe Hausverwaltung haben. Ich darf auch rüber und habe mal einen Schlüssel für eine leer stehende Wohnung bekommen, weil mein Bad renoviert werden musste und ich drüben auf Toilette gehen durfte. Aber das was er macht ist gegen die Mieter Ordnung und dann hat er jetzt Pech und wird verwiesen drüben zu bleiben. Ganz einfach! Er soll draußen mit dem Hund gassi gehen.
 
Ob er das Grundstück betreten darf, mag ja sein, weil wir de selbe Hausverwaltung haben. Ich darf auch rüber und habe mal einen Schlüssel für eine leer stehende Wohnung bekommen, weil mein Bad renoviert werden musste und ich drüben auf Toilette gehen durfte. Aber das was er macht ist gegen die Mieter Ordnung und dann hat er jetzt Pech und wird verwiesen drüben zu bleiben. Ganz einfach! Er soll draußen mit dem Hund gassi gehen.
Du weisst eigentlich nichts, unterstellst aber alles.
Solche Nachbarn braucht man....
Es hat wohl auch seinen Grund warum du keine Fragen beantwortest...
 
Es weiß dich noch keiner, ob er nicht das Grundstück betreten darf.
Die TE gibt auf die Fragen keine Antworten
Mietverträge sollten auf einer Hausordnung basieren.
Vermutlich steht nicht nur in ihrem Mietvertrag das da...

Grade wenn es um Hunde geht wo er sowieso erstmal fragen müsste (wenn er das überhaupt gemacht hat) das steht auch im Mietvertrag so drinnen, das andere Bewohner nicht gestört sein Dürfen.
sonst wäre sie einseitig benachteiligt und die Floskel angreifbar.

Eine Störung anderer findet statt, wenn man ihn kaum passieren lässt und bei anderen aufs Grundstück kacken lässt.

Also handelt er nicht zu Recht sondern ohne Befugnis. Sonst hätte er auch sagen können, sie soll warten bis er weg ist und könnte die Hundekacke komplett auf dem Grundstück oder gleich vor der Türe verteilen.
 
Du weisst also, was in dem Vertrag des Nachbarn steht?
Und die TE auch?

Warum wundert mich das?
Lass gut sein und vergleiche mal mit:
Da antwortet jemand der beruflich Ahnung haben sollte.
 
Nein, ich lasse es nicht gut sein.

Scheinbar stört das Verhalten des Nachbarn mit Hund keinen anderen als den TE.
Und das hat sicher seinen Grund.
 

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