Was meinst Du dazu....:
Sehr geehrte Damen und Herren.
Ich schreibe Sie an, da es in unserem Haus ein Problem gibt.
Unser Haus (Adresse) besitzt mit dem Haus (Adresse) eine gemeinsame Grundstücksgrenze, die durch einen Zaun markiert ist. In diesem Zaun befindet sich ein unverschlossenens Gartentörchen.
Durch dieses Gartentörchen dringt ein Mann aus dem andern Haus mit seiner etwa 2-3 jährigen Hündin regelmäßig auf das hiesige Grundstück ein, um seinen Hund zum Gassi gehen auszuführen, ohne dass Hinterlassenschaften entfernt werden.
Dies stellt eine vermeidbare Verunreinigung dar, mithin einen Verstoß gegen die vereinbarten Verträge, welche aussagen, dass durch erlaubte Hundehaltung kein anderer Mieter gestört oder geschädigt werden darf.
Da ich selber Hundehalterin bin und meinen Hund angeleint führe, er jedoch (auch) dieselben Wege nutzt, kommt er mit dem Hundekot des anderen Hundes in Berührung. Dies ist zu vermeiden. Der Grund ist, dass Hunde als Zwischenwirte des Erregers Neospora Caninum dienen sowie durch eine Schmierinfektion durch das Pfotenlecken zahlreiche Wurmarten wie Band-Spul-Haken- und Peitschenwürmer übertragen werden.
Dies stellt eine Gefahr für meinen Hund dar.
Der andere Hund wird dazu nicht angeleint. Dies macht es dem Hund einfacher sich zu infinzieren. Zudem konnte ich zuletzt erst nach mehrfacher Bitte, seinen Hund zu halten, passieren. Sein Hund bellte und knurrte mich an.
Dies stellt eine Belästigung dar, indem der Mann vorschriftswidrig sowie unbefugt den Weg versperrte. Unbefugt, weil er zum Zwecke des Gassi gehens das Grundstück betrat.
Nach Ansprache und schriftlicher Benachrichtung an seine Adresse kam es zeitnah zu folgenden Dingen:
Drei Zettel wurden (hier und da und da) aufgehängt, Inhalt (gedächtnisweise), da entsorgt: (…)
Die klingel des Nachbarn wurde manipuliert um dauernd zu klingeln
Ein Namensschild seines postkastens wurde entwendet
(123)weiter Klingeln wurden beschädigt
Es wurde ein Türstopper an (der und der Türe) mit Gewalt heraus gerissen, so dass die Türe nicht mehr der vorgesehenen Funktion entsprechend bedient werden kann.
Dies stellt eine Sachbeschädigung dar. Der Täter ist unbekannt.
Indem Sie das Hausrecht den Verträgen gemäß ausüben können haben sie die Möglichkeit, zunächst dem Mann anzuzeigen, dass sein Betreten des Grundstücks durch das Gartentörchen nicht erwünscht ist. Das Mittel dazu wäre das Anbringen eines Schlosses, auch als Fahrradschloss oder Kettenschloss.
Des weiteren haben Sie bei Kenntnis der Personalien des Mannes ( er musste den Hund bei Ihnen anzeigen, hat ein Baby bekommen…) die Möglichkeit, ihm ein generelles Betretungsverbot zum Zwecke des koten- und urinieren-lassens des Hundes auszusprechen, widrigenfalls eine Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch anzudrohen, um eine Gefährdung der Güter anderer Mieter sowie deren Belästigung zu unterbinden.
Ich bitte und fordere Sie auf, tätig zu werden, ggf Rücksprache zwecks Ermittlung der Personalien des Mannes zu halten, soweit es Ihnen nicht gelingt.
Soweit der Mann ein weiteres Mal mit gleichem Auftreten hier angetroffen wird, berichte ich unaufgefordert.
Hochachtungsvoll,
Susahne