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Nachbar mit Hund stress

Ach so....daran habe ich gar nicht gedacht....
Aber wird sie nicht auch zur Zielscheibe,wenn sie mit öffentlichen Briefen die Nachbarn " aufhetzt"?
Es sind ja gerade nicht die Nachbarn im anderen Haus, die den Mann decken könnten.
Sondern die im eigenen Haus, die angeschrieben würden.
Wenn da jemand dabei ist der den Mann liebt - tja... Aber der müsste ihn ja kennen , um ihn zu verteidigen.
Die, deren Klingeln kaputt sind, werden ihn dafür nicht lieben - wenn er es war.
 
Man kann auch versuchen, die auszuschließen, die es nicht sein können. Die älteren haben kein Baby, die weiblichen alleine stehenden sind kein Mann etc...
 
Man kann auch versuchen, die auszuschließen, die es nicht sein können. Die älteren haben kein Baby, die weiblichen alleine stehenden sind kein Mann etc...
Ich lasse das besser mit den Zettel an den Nachbarn. Ich schreibe jetzt nur den Text wie vorhin erwähnt an die Hausverwaltung und hoffe, dass die sich kümmern werden bzw. Stellung dazunehmen. Was könnte ich denn noch schreiben damit die Hausverwaltung sich bei mir zurück meldet, dass die was unternehmen werden?
 
Was meinst Du dazu....:



Sehr geehrte Damen und Herren.

Ich schreibe Sie an, da es in unserem Haus ein Problem gibt.
Unser Haus (Adresse) besitzt mit dem Haus (Adresse) eine gemeinsame Grundstücksgrenze, die durch einen Zaun markiert ist. In diesem Zaun befindet sich ein unverschlossenens Gartentörchen.
Durch dieses Gartentörchen dringt ein Mann aus dem andern Haus mit seiner etwa 2-3 jährigen Hündin regelmäßig auf das hiesige Grundstück ein, um seinen Hund zum Gassi gehen auszuführen, ohne dass Hinterlassenschaften entfernt werden.


Dies stellt eine vermeidbare Verunreinigung dar, mithin einen Verstoß gegen die vereinbarten Verträge, welche aussagen, dass durch erlaubte Hundehaltung kein anderer Mieter gestört oder geschädigt werden darf.


Da ich selber Hundehalterin bin und meinen Hund angeleint führe, er jedoch (auch) dieselben Wege nutzt, kommt er mit dem Hundekot des anderen Hundes in Berührung. Dies ist zu vermeiden. Der Grund ist, dass Hunde als Zwischenwirte des Erregers Neospora Caninum dienen sowie durch eine Schmierinfektion durch das Pfotenlecken zahlreiche Wurmarten wie Band-Spul-Haken- und Peitschenwürmer übertragen werden.

Dies stellt eine Gefahr für meinen Hund dar.

Der andere Hund wird dazu nicht angeleint. Dies macht es dem Hund einfacher sich zu infinzieren. Zudem konnte ich zuletzt erst nach mehrfacher Bitte, seinen Hund zu halten, passieren. Sein Hund bellte und knurrte mich an.

Dies stellt eine Belästigung dar, indem der Mann vorschriftswidrig sowie unbefugt den Weg versperrte. Unbefugt, weil er zum Zwecke des Gassi gehens das Grundstück betrat.

Nach Ansprache und schriftlicher Benachrichtung an seine Adresse kam es zeitnah zu folgenden Dingen:
Drei Zettel wurden (hier und da und da) aufgehängt, Inhalt (gedächtnisweise), da entsorgt: (…)
Die klingel des Nachbarn wurde manipuliert um dauernd zu klingeln
Ein Namensschild seines postkastens wurde entwendet
(123)weiter Klingeln wurden beschädigt
Es wurde ein Türstopper an (der und der Türe) mit Gewalt heraus gerissen, so dass die Türe nicht mehr der vorgesehenen Funktion entsprechend bedient werden kann.
Dies stellt eine Sachbeschädigung dar. Der Täter ist unbekannt.

Indem Sie das Hausrecht den Verträgen gemäß ausüben können haben sie die Möglichkeit, zunächst dem Mann anzuzeigen, dass sein Betreten des Grundstücks durch das Gartentörchen nicht erwünscht ist. Das Mittel dazu wäre das Anbringen eines Schlosses, auch als Fahrradschloss oder Kettenschloss.
Des weiteren haben Sie bei Kenntnis der Personalien des Mannes ( er musste den Hund bei Ihnen anzeigen, hat ein Baby bekommen…) die Möglichkeit, ihm ein generelles Betretungsverbot zum Zwecke des koten- und urinieren-lassens des Hundes auszusprechen, widrigenfalls eine Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch anzudrohen, um eine Gefährdung der Güter anderer Mieter sowie deren Belästigung zu unterbinden.
Ich bitte und fordere Sie auf, tätig zu werden, ggf Rücksprache zwecks Ermittlung der Personalien des Mannes zu halten, soweit es Ihnen nicht gelingt.
Soweit der Mann ein weiteres Mal mit gleichem Auftreten hier angetroffen wird, berichte ich unaufgefordert.

Hochachtungsvoll,
Susahne
 
Der Hund ist schon älter 2-3 Jahre alt.
Das sagt doch nichts darüber aus, wie lange er den Hund hat und ob er bereits stubenrein ist seit der Hund dort wohnt.

Ich habe schon mal vor paar Wochen ein Fahrrad Schloß davor gemacht. Was komisch war, dass direkt 1 Tag später ein Brief da ging (conoutergeschriben) das war niemals der Hausmeister, sonst würde er mir das am Telefon letztens sagen das da jemand schon ein Schloss gesetzt hat. Ich bin mir irgendwie sicher das war sogar er. Da stand was drauf das muss offen bleiben, weil sonst die Arbeitenden nicht mehr rüberkommen wie Putz Firma usw. Wenn es nicht ab ist bis dato dann machen wir das und dann war es ab. Der Hausrat meinte zu mir das es eigentlich zu bleiben kann wieder und das nur die Putzleute oder er ein Schlüssel haben. So war das früher auch.
Also soll die Türe doch auch offen sein, damit man durchlaufen kann?
Was früher war ist eigentlich egal, es ist ja eine neue Hausverwaltung zuständig

Das ist nicht so einfach, wenn man vermutet, dass Gewalt eingesetzt wird und man sich zur Zielscheibe macht.
Wie kommst du denn darauf, dass Gewalt eingesetzt wird?
Was bisher war, ist doch nur eine Vermutung von dir?

Wo genau liegt der Hund begraben?
Wieso konzentrierst du dich so auf diesen Nachbarn mit Hund?
Weil du ihn nicht magst?
 
Der Grund ist, dass Hunde als Zwischenwirte des Erregers Neospora Caninum dienen sowie durch eine Schmieinfektiondurch das Pfotenlecken zahlreiche Wurmarten wie Band-Spul-Haken- und Peitschenwürmer übertragen werden.
Das ist doch lächerlich als Begründung anzugeben.
 

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