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Nach vermeintlichem diebstahl stehe ich als Versicherungsbetrüger im Raum.

Und was machst du jetzt bezüglich des zerstörten Autoschlosses? 😕
DAS hätte ich der Versicherung gemeldet.
Es ist ein sehr alter Wagen der bisher nur Haftpflichtversichert war. Ich muss mich jetzt selbst drum kümmern.
Ich werde zukünftig nix im Auto lassen, auch wenn versichert oder eine Alarmanlage vorhanden ist.

Wir wollten uns einen Vito als jahreswagen finanzieren, aber jetzt hab ich total Angst, daß den auch jemand beschädigt. Bei dem würde es auch weh tun.

Mit ist total wichtig, dass herausgefunden wird, wer das war. Ich finde es total schade, daß da kein Interesse seitens des bestellten Polizisten besteht
 
naja, also ich denke, Du hast nichts zu befürchten: Du hast SELBER bei der Polizei angerufen und gesagt, dass die Kamera wieder aufgetaucht ist: das ist schon mal gut.
In sofern würde ich mir da keine grauen Haare wachsen lassen. Sonst wurde nichts aus dem Auto entwendet?

Also ich denke leider wirklich, dass dann (also wenn nichts weiter entwendet wurde) die Polizei nicht weiter ermitteln wird: Den Schuldigen ausfindig zu machen ist sehr aufwändig und bei dem geringen Schaden steht das einfach nicht dafür. Ärgerlich, aber naja: Sei froh, dass kein schlimmerer Schaden entstanden ist.
 
Da Du der Erste warst, der das Wiederauffinden der Kamera der Polizei gemeldet hat, gibt es keine Indizien mehr für die beschuldigte Tat.

Selbst, wenn dir z.B. Dein Bruder zuvorkam und es der Polizei gemeldet hätte, müsste für eine Verurteilung erstmal der Beweis gegen Dich erbracht werden.
 
Mich wundert, dass die Polizei keine Spuren sichern wollte. Wie kann man herausfinden, ob sie dazu verpflichtet ist? Oder liest hier ein Polizist mit, der das weiß?
 
Da kommt nichts mehr.
Der Wagen ist beschädigt aber nicht mehr als Haftpflicht versichert.
Am Ende handelt es sich bei der Kamera noch um ausgelagertes Haushaltsgut; dann ginge die Schadensmeldung nicht an den PKW-Versicherer.

Für einen Versuch muss die Handlung so weit fortgeschritten sein, dass ein Erfolg zu erwarten wäre. Den sehe ich nicht, wenn man niemanden anruft oder anschreibt und um Erstattung von Kosten bittet.

Sollte trotzdem ein Versuch konstruiert werden, so handel es sich wohl durch den Anruf um einen straflosen Rücktritt vom Versuch.

Die Beweislast im Strafverfahren liegt bei der Staatsanwaltschaft; nicht Du hast Deine Unschuld zu beweisen.

Mach einfach gar nichts, bis Du Post bekommst.
Bevor Du nicht in ein Gerichtsverfahren gerätst, brauchst Du keinen Anwalt, denn den müsstest Du selbst bezahlen, wenn das Verfahren auch so eingestellt worden wäre oder eingestellt wird, bevor eine Verhandlung oder dgl. terminiert ist oder bevor Du eine andere Entscheidung als "Einstellung" bekommst.
Als Beschuldigter würdest Du übrigens zur Sache nicht auszusagen. Ohne Belehrung sowieso nicht.
Und dein Bruder hat in Deiner Sache ein Zeugnisverweigerungsrecht, falls sie eine seiner Aussagen ohne Belehrung im Rahmen einer "informellen Befragung" gegen dich verwenden wollen.
 

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