Ohje. Also was räts du dann der TE, wenn sie auch noch kirchlich den Bund der Ehe eingegangen sein sollte und es nun doch nicht klappt mit der erneuten "sexuellen Annäherung" mit ihrem Ehemann?Eine kirchliche Ehe kann doch gar nicht geschieden werden.
Höchstens annulliert in sehr seltenen Fällen.
Aber nach 30 Jahren wird eine Annullierung auch nicht mehr durchgehen, gibt ja keinen triftigen Grund aus Sicht der Kirche.