S
Suse
Gast
Hallo,
nach einem ausführlichen Gespräch beim Anwalt wurde uns dargelegt, daß wir keinen Anspruch auf Zahlung der Eigenheimzulage haben.
Ebenso haben wir keinen Anspruch auf das Haus, da wir nicht im Grundbuch stehen.
Einzige Möglichkeit wäre, den Wert des Gebäudes vor dem Um- und Ausbau bzw. Neubau zu ermitteln und den jetzigen Wert des neuen Hauses gegenüber zu stellen.
Der dann hieraus errechnete Wert kann eingeklagt werden. Die Chancen
den Prozeß zu gewinnen stehen für uns sehr gut.
Was nun?
Ich würd jetzt diese böse Frau verklagen!
Was sagt ihr?
Suse
nach einem ausführlichen Gespräch beim Anwalt wurde uns dargelegt, daß wir keinen Anspruch auf Zahlung der Eigenheimzulage haben.
Ebenso haben wir keinen Anspruch auf das Haus, da wir nicht im Grundbuch stehen.
Einzige Möglichkeit wäre, den Wert des Gebäudes vor dem Um- und Ausbau bzw. Neubau zu ermitteln und den jetzigen Wert des neuen Hauses gegenüber zu stellen.
Der dann hieraus errechnete Wert kann eingeklagt werden. Die Chancen
den Prozeß zu gewinnen stehen für uns sehr gut.
Was nun?
Ich würd jetzt diese böse Frau verklagen!
Was sagt ihr?
Suse