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  • Starter*in Starter*in kleine118
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K

kleine118

Gast
Also wohne seit oktober bei meinem Freund bin 17 werde in zwei monaten 18.suche ausbildungsplatz hab bis jetzt noch keinen bekommen!!!meine eltern geschieden.vater zahlt unterhalt an mutter mutter an mich (jetzt voher nur 120 euro).Frage:bekomme ich kindergeld und unterhalt auch wenn ich keine lehrstelle habe oder ist das dann auch weg?muss ich das irgendwie dem aa melden...wenn ich keinem bekomme?...bin echt ratlos und sonst konnte mir da noch keiner weiterhelfen!!!sorry musste kurz und knapp sein mein pc stürtzt laufend ab!!!

Liebe GR.
franzi
 
Hallo Franzi,

Unterhalt und Kindergeld bleibt so lange, bis Du mit Deiner ersten Ausbildung fertig bist und bis maximal 26 (oder 27?). Bedingung ist natürlich, dass Du auch bestrebt bist eine Ausbildung zu machen, klar.
Dass Du nun bisher keine Ausbildungsstelle bekommen hast - da kannst Du doch nichts für und deshalb kann man Dir dann auch nicht den Unterhalt oder das Kindergeld einfach so wegnehmen. Zum Arbeitsamt musst Du trotzdem, sonst kann man Dich gar nicht von denen unterscheiden, die freiwillig zu Hause bleiben (als Hausfrauen z.B.). Du zeigst damit, dass Du Arbeit/Lehre suchst und sicherst Dir mit diesem Nachweis auch den Anspruch auf Unterhalt/Kindergeld. Auf der anderen Seite bist Du auch verpflichtet, so weit es möglich ist, selbst für Dich aufzukommen, deshalb kann das Arbeitsamt auch sagen, dass Du arbeiten gehen sollst, wenn Du keine Lehrstelle hast. Der beste Kompromiss ist in meinen Augen immer der, die Zeit ohne Lehrstelle mit einem Praktikum zu füllen. Da hast Du dann mit Arbeitsamt gar nichts zu tun, Du zeigst Dein Bestreben, Dich nach vorne zu bringen, Du sammelst wertwolle praktische Erfahrungen, die es leichter machen einen Lehrplatz im nächsten Jahr zu bekommen - naja und Kindergeld und Unterhalt bleiben Dir dann sowieso erhalten.

Gel06
 
genau,
auf jeden fall bei der Arbeitsagentur( heißt ja jetzt so...) AUSBILDUNGSPLATZ SUCHEND melden, einfach beim Berufsberater anklingeln. Dann klappt das. es steht dir ja zu.
Versuch die Zeit sinnvoll zu nutzen, denn leider LEIDER wollen Ausbilder mittlerweile ja schon Leute haben, die bereits Erfrahung haben, so ein Müll (nebenbei)

Also viel Glück schonmal

Gruß
 
um das mal klar zu stellen:

a) deine eltern müssen dir keinen unterhalt bezahlen, wenn du nicht arbeitest, ausgebildet wirst oder (nachweisbar und engagiert) eine ausbildungsstelle suchst (richtwert 30 bewerbungen/monat)

b) kindergeld steht deinen eltern zu, ausser sie kommen ihren unterhaltsleistungen nicht nach, dann hast du anspruch darauf

c) auf jeden fall zur Bundesanstalt für Arbeit (die haben sich schon wieder umbenannt)

m.
 

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