Hallo Franzi,
Unterhalt und Kindergeld bleibt so lange, bis Du mit Deiner ersten Ausbildung fertig bist und bis maximal 26 (oder 27?). Bedingung ist natürlich, dass Du auch bestrebt bist eine Ausbildung zu machen, klar.
Dass Du nun bisher keine Ausbildungsstelle bekommen hast - da kannst Du doch nichts für und deshalb kann man Dir dann auch nicht den Unterhalt oder das Kindergeld einfach so wegnehmen. Zum Arbeitsamt musst Du trotzdem, sonst kann man Dich gar nicht von denen unterscheiden, die freiwillig zu Hause bleiben (als Hausfrauen z.B.). Du zeigst damit, dass Du Arbeit/Lehre suchst und sicherst Dir mit diesem Nachweis auch den Anspruch auf Unterhalt/Kindergeld. Auf der anderen Seite bist Du auch verpflichtet, so weit es möglich ist, selbst für Dich aufzukommen, deshalb kann das Arbeitsamt auch sagen, dass Du arbeiten gehen sollst, wenn Du keine Lehrstelle hast. Der beste Kompromiss ist in meinen Augen immer der, die Zeit ohne Lehrstelle mit einem Praktikum zu füllen. Da hast Du dann mit Arbeitsamt gar nichts zu tun, Du zeigst Dein Bestreben, Dich nach vorne zu bringen, Du sammelst wertwolle praktische Erfahrungen, die es leichter machen einen Lehrplatz im nächsten Jahr zu bekommen - naja und Kindergeld und Unterhalt bleiben Dir dann sowieso erhalten.
Gel06