Hajooo
Urgestein
Hallo,
mein letzter Stand zum Thema: Behindertenausweis bei der Arbeitsvertragsunterzeichnung, ist das man den Ausweis angeben muß.
Heute abend hatte ich mich wieder damit befasst. Nach etwas googeln, ist mir aufgefallen, daß es wohl nicht eindeutig festgehalten ist.
Es hat sich wohl mit dem Gleichstellungsgesetz etwas geändert und es kommt wohl darauf an, wie stark die Behinderung ist und in wie weit es den Arbeitsplatz betrifft.
Kann mir hier jemand die Zusammenhänge erläutern?
Evtl. Links ?
Gruß Hajooo
mein letzter Stand zum Thema: Behindertenausweis bei der Arbeitsvertragsunterzeichnung, ist das man den Ausweis angeben muß.
Heute abend hatte ich mich wieder damit befasst. Nach etwas googeln, ist mir aufgefallen, daß es wohl nicht eindeutig festgehalten ist.
Es hat sich wohl mit dem Gleichstellungsgesetz etwas geändert und es kommt wohl darauf an, wie stark die Behinderung ist und in wie weit es den Arbeitsplatz betrifft.
Kann mir hier jemand die Zusammenhänge erläutern?
Evtl. Links ?
Gruß Hajooo