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Muss ich angst vor dem Finanzamt haben?

das du das ebay konto deines vaters benutzt hast war zwar hilfreich, aber ich denke da es auf deines vaters namen läuft, werden die einnahmen ihm zugeschrieben.
ich glaube du solltest das nicht angeben.
dein vater ist dir sowieso unterhaltsverpflichtet, und wird vom arbeitsamt somit überprüft ob er mehr einkommen hat und dich unterhaltsmäßig unterstützen kann. also, kannst du auch sagen das dein vater dich mit etwas geld unterstützt hat bzw. dir ausgeholfen hat. dann bekamst du ja auch sicher noch bafög, du bist dem arbeitsamt keine erklärung schuldig wie du zuvor gelebt hast, wenn du auf den kontoauszügen keine einnahmen hattest. die letzten drei monate wollen die sehen, oder auch noch etwas weiter zurück, die dürfen halt keine einnahmen aufweisen.
sonst mußt du dir etwas überlegen.
ich find es nur unfair, das dein vater beim finanzamt rangezogen wird , nur weil das ebay konto auf ihn lief, das einkommen dann ihm zugeschrieben wird.
ich sag ja, ein rechtsanwalt dazu befragen wäre in deinem fall sinnvoll. man weiß ja nicht wie sich die ganze rechtslage verhält. das wäre der sicherste weg . denn wenn du dich in deinen aussagen verhederst wäre das echt schlimm.
eigentlich ist der ehrliche weg der beste, aber der wurde ja schon durch des vaters ebay konto und das es nicht angeben war umgangen.
du schreibst du hattest ein kleingewerbe angemeldet. hast du das irgendwann abgemeldet, oder blieb es angemeldet?
normal dürfte dir dann mit dem jahreseinkommen nichts passieren. oder verhängen die strafe, wegen nicht angeben.
wenn du nachweisen kannst, das dies geld auf deinem konto gelandet ist , kann das finanzamt deinem vater ja auch nichts.
dann wäre der ehrliche weg der einfachste. find ich.
aber da ich die ganze finanzamt gesetzte nicht kenne, müßtest du jemand der sich auskennt fragen. vielleicht freunde , oder deinen vater.

schöne grüße
pecky-sue
 
Habe mich bei Ebay mal schlaugemacht. Tatsächlich darf ein Verkäufer keinen Käufer auffordern Bargeld zu schicken. Insoweit stimmt das also. Was ich aber nicht glaube ist, daß man schon beim ersten Versuch, sich Bargeld schicken zu lassen, lebenslang gesperrt wird. Normalerweise entfernt Ebay solche Angebote und man wird aufgefordert das zu unterlassen.
Man darf kein Bankkonto auf einen erdichteten oder falschen Namen ein führen - heißt es sinngemäß im Gesetz. Und man darf auch keine Buchungen auf den Namen eiens anderen vornehmen lassen. Es sei denn man hat eine Kontovollmacht.....Davon gehe ich in diesem Fall aus, denn die Erlöse aus den Geschäften wird der Vater ja nicht behalten, sondern an den Sohn abgetreten haben.
 

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