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Müssten mir die Stunden bei vorzeitigem Dienstende wegen Erkrankung nicht bezahlt werden?

Sind die restlichen Stunden Überstunden oder vertraglich zugesicherte Arbeitszeit? Überstunden müssen nach meinem Kenntnisstand tatsächlich nicht bezahlt werden, obwohl so geplant war. Das ist super ärgerlich, wenn man mal Stunden aufbauen will und dann krank wird

Hallo ArcanusDX,

nein, die restlichen 3 Stunden waren die vertraglich zugesicherte Arbeitszeit und keine Überstunden.
Es sind für den Januar Überstunden eingeplant. Sie sind aber nicht an einen bestimmten Tag gebunden.
 
Ein Arbeitstag, der begonnen, aber nicht vollendet wurde, gilt als geleisteter Arbeitstag!
Ok, das ist mir neu, aber ich glaube dir, da du dich ja mit dem Arbeitsrecht auseinandergesetzt hast. Unter dem Aspekt verstehe ich deinen Ärger. Wenn du die entsprechenden Paragraphen deiner Chefin vorlegst, kann das ja geklärt werden.
 
Dann müssten die Stunden eigentlich bezahlt werden. Ich würde die Sache aber auf sich beruhen lassen, da ich früher gehen durfte und man mir da entgegen kam und ich da kein Fass aufmachen wollen würde, zumal ich dann ja auf meine Stunden komme.

Aber ich würde es mir merken und dann bei Gelegenheit wieder raus holen
 
Habe ich im Internet gelesen.
Habe jetzt keinen Link zur Hand. Wenn du mir nicht glaubst, kannst du es selbst nachlesen.

Das kann alles nicht wahr sein.
Die Vorgesetzte schickt mich nach Hause und sagt noch, ich benötige für den Tag keine AU. Dann trägt sie die Uhrzeit in den Dienstplan ein, wann ich gegangen bin, damit mir die restlichen 3 Stunden nicht bezahlt werden. Das ist mehr als unfair!

Ist doch ganz einfach:
Du wolltest leisten, sie hat es nicht genommen.

Da sie scheinbar die Kompetenz hat zu entscheiden, spricht sie für den Arbeitgeber.

Dieser befindet sich in Annahmeverzug: hätte haben können, nimmt aber nicht.
Dafür zahlt er natürlich.
 
Nach meinem Verständnis hättest du ein Attest holen müssen, was man manchmal eben auch per Anruf erledigen kann, wenn viel los ist. Und dann wäre es der erste Krankentag gewesen, egal ob du nun vorher gearbeitet hast oder nicht. Wenn es nicht der erste Krankentag ist, kann man auch nicht von einer Entgeltfortzahlung ausgehen.

Das Attest telefonisch zu bekommen ist ja auch möglich.

Telefonische Krankschreibung wieder möglich | Bundesregierung
 

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