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Möchte Elternzeit verlängern, geht das?

scrample

Mitglied
hallo,

ich habe 2 kinder... bei meiner tochter habe ich 2 jahre elternzeit genommen, sowie bei meinem sohn, demnach müsste ich nächstes jahr im märz 2010 wieder arbeiten gehen (öffentlicher dienst)
habe somit noch 1 jahr elternzeit von meiner tochter und 1 jahr von meinem sohn übrig... möchte nun die 2 jahren dranhängen, da ich mir nicht sicher bin, ob ich überhaupt noch dorthin arbeiten gehen werde... wegen schlechter bezahlung, weiter weg und andauernd streitigkeiten mit dem chef...

geht das so einfach, wie soll ich das anstellen?
gibt es da mit § ????
 
S

soulfire

Gast
Hallo,
du hast pro Kind drei Jahre, aber nicht zusammen 6, bzw.: das Jahr, das du bei deinem Sohn verfallen lassen hast (sozusagen) ist weg.

Du kannst ab der geburt deiner Tochter drei jahre nehmen.
Grüße
 

scrample

Mitglied
mhh... irgendwie versteh ich dich nicht...

also ich habe damals 2 jahre für meine tochter genommen, bin danach kurze zeit (fast 1 jahr) arbeiten gegangen und habe jetzt wieder elternzeit...
mir wurde gesagt, dass ich das 1 jahr von meiner tochter noch bis zu ihrem 8. lebensjahr nehmen kann...
und wieso sollte das 1 jahr von meinem sohn verfallen?...
ich kann doch jetzt das 1 jahr von meiner tochter noch nehmen und anschließend das 1 jahr noch von meinem sohn, oder?
möchte nämlich noch nicht unbedingt kündigen, da ich eine unbefristete stelle habe und die heiß begeehrt ist...

gruß
 
S

soulfire

Gast
Ich hab's nicht verstanden vorhin, sorry.

Guck mal hier:

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ihr Kind selbst betreuen und erziehen, haben bis zum Ende des 3. Lebensjahres des Kindes Anspruch auf Elternzeit (früher: Erziehungsurlaub).

Den Eltern stehen im Hinblick auf die Übertragung von Elternzeit auch bei kurzer Geburtenfolge oder bei Mehrlingsgeburten für jedes Kind drei Jahre Elternzeit bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres zu. Das bedeutet, dass eine Übertragung von bis zu 12 Monaten Elternzeit auf den Zeitraum bis zum achten Lebensjahr auch bei kurzer Geburtenfolge für jedes der Kinder möglich ist.

http://www.familienhandbuch.de/cmain/f_Programme/a_Leistungen_fuer_Familien/s_404.html
 

scrample

Mitglied
es war eher nicht abgesprochen... mir hat nur eine mitarbeiterin im rathaus gesagt (ich bin in der gärtnerei tätig), dass ich das 1 jahr von meiner tochter und das 1 jahr von meinem sohn bis zu deren 8. lebensjahr noch nehmen kann...
absprache ist bei uns etwas komisch... mein oberster chef ist der oberbürgermeister... und bekomm da mal einen termit als kleine gärtnerin....

ich denke ich werde mal einen schriftlichen antrag stellen und mal sehen was drauß wird...
sie haben ja vor kurzem einen jungen mann auf meine stelle gesetzt (der hat noch nicht einmal einen führerschein... und ich musste sogar den lkw führerschein machen)
und den wollen sie bestimmt länger behalten.. der fällt weniger aus, wegen krankheit von eigenen kindern (ist erst 19 jahre und hat keine)

gruß
 

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