G
Gelöscht 121100
Gast
Aloha zusammen,
Hintergrund: Abteilung soll umstrukturiert werden, Mitarbeiter zum Gehen bewogen werden.
Kürzlich wurden meine Kolleginnen von einer Abteilung in eine andere Abteilung versetzt. Stellenbeschreibung wurde umgeschrieben, im Arbeitsvertrag gibt es ein Weisungsrecht/Direktionsrecht.
Aufgrund geänderter Aufgaben stellte man nochmal eine Kollegin ein, eine Hilfsarbeiterin aus der Kantine ohne Abschluss.
Wir anderen sind alle entsprechend mit Ausbildungen qualifiziert. Das bisherige Aufgabengebiet ( welche bisher auch ein anderes Anforderungsprofil hatten - Ausbildung)von uns soll nun die Hilfsarbeiterin übernommen werden und meine Kolleginnen und ich die neu übertragenen Aufgaben. Weil es es heißt, die Hilfskraft kann das übertragende Aufgabengebiet nicht, dafür aber unsere bisherige Tätigkeit. Obwohl diese sich auf die gleichen Aufgaben beworben hat und dafür auch eingestellt wurde. Die Hilfskraft wurde nur weniger im Bereich der übertragenen Aufgaben eingesetzt, es gibt schriftliche Belege, dass Sie genauso die andere Arbeit übernehmen kann.
Allerdings ist Sie durch eine Prüfung gefallen, wir anderen nicht. Das deutet der Betriebsrat als ausreichend versucht zu schulen.
Wer kennt sich mit billigen Ermessen aus? Hat Kenntnisse darüber?
Der Betriebsrat hat die Einstellung der Hilfskraft erlaubt und sagt, dass wäre völlig legitim über das Weisungsrecht abgedeckt.
Der Arbeitgeber kann nach billigen Ermessen sein Weisungsrecht ausüben. Aber grenzt das nicht gegen die billigen Interessen der anderen Kolleginnen?
LG Cindy
Hintergrund: Abteilung soll umstrukturiert werden, Mitarbeiter zum Gehen bewogen werden.
Kürzlich wurden meine Kolleginnen von einer Abteilung in eine andere Abteilung versetzt. Stellenbeschreibung wurde umgeschrieben, im Arbeitsvertrag gibt es ein Weisungsrecht/Direktionsrecht.
Aufgrund geänderter Aufgaben stellte man nochmal eine Kollegin ein, eine Hilfsarbeiterin aus der Kantine ohne Abschluss.
Wir anderen sind alle entsprechend mit Ausbildungen qualifiziert. Das bisherige Aufgabengebiet ( welche bisher auch ein anderes Anforderungsprofil hatten - Ausbildung)von uns soll nun die Hilfsarbeiterin übernommen werden und meine Kolleginnen und ich die neu übertragenen Aufgaben. Weil es es heißt, die Hilfskraft kann das übertragende Aufgabengebiet nicht, dafür aber unsere bisherige Tätigkeit. Obwohl diese sich auf die gleichen Aufgaben beworben hat und dafür auch eingestellt wurde. Die Hilfskraft wurde nur weniger im Bereich der übertragenen Aufgaben eingesetzt, es gibt schriftliche Belege, dass Sie genauso die andere Arbeit übernehmen kann.
Allerdings ist Sie durch eine Prüfung gefallen, wir anderen nicht. Das deutet der Betriebsrat als ausreichend versucht zu schulen.
Wer kennt sich mit billigen Ermessen aus? Hat Kenntnisse darüber?
Der Betriebsrat hat die Einstellung der Hilfskraft erlaubt und sagt, dass wäre völlig legitim über das Weisungsrecht abgedeckt.
Der Arbeitgeber kann nach billigen Ermessen sein Weisungsrecht ausüben. Aber grenzt das nicht gegen die billigen Interessen der anderen Kolleginnen?
LG Cindy