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Mit Fehldiagnosen GDB beantragen, kann das klappen?

Berichte kannst du sicher schriftlich anfordern beim Hausarzt. Vielleicht hinterlegen sie es auch an der Anmeldung, da kannst du es abholen wenn du in der Nähe bist.

Ansonsten würde ich den Antrag dann stellen und mich zunächst überhaupt nicht erklären, weder so noch so. Was sie unbedingt wissen müssen, wird im Antrag sowieso abgefragt.
 
Ich hab mit kPTBS, DIS, diversen Arthrosen und Adipositas permagna einen GDB von 90 bekommen.
Erst wollten sie mich mit einem GDB 40 abspeisen, aber da ich schon einen GDS 60 (70) nach dem OEG habe, durften die da nicht drunter gehen. Da die Arthrosen nicht aim GDS anerkannt sind bin ich nach dem Widerspruch bei dem GDB von 90 gelandet plus Merkzeichen G und B.

Dass man dabei selber darlegen können muss, was man alles nicht mehr kann, wäre mir neu. Zumindest ich musste das nie.
Für die Merkzeichen war es sehr wichtig genau hervorzuheben, was ich nicht mehr kann, nicht alleine kann oder was mich sonstwie einschränkt. Gerade bei den Diagnosen Dis und kPTBS ist das sehr wichtig, weil es bei jedem anders sein kann. Und die Sachbearbeitr oft nicht wissen, was gerade psychische Beeinträchtigubgen oft für einen Rattenschwanz an Symptomen und Einschränkungen hinter sich her ziehen. Nur durch genaue (nachprüfbare weil vielfach dokumentiert) Beschreibungen vieler zusätzlicher Dinge habe ich die Merkzeichen B und G bekommen. Vielleicht hat das auch noch Auswirkungen auf den Sprung von 40 auf 90 gehabt, das weiß ich aber nicht.

Berichte hab ich keine beigelegt, nur den Bescheid nach OEG und Schweigepflichtsentbindungen all meiner Ärzte... mit den von denen gestellten Diagnosen. Die habe ich aber selber eingetragen in den Antrag. Gedauert hat es bis zum Erstbescheid 6 Wochen bei mir, der Widerspruch war schon nach 3 Wochen durch. Aber ich denke dass das auch daran lag, dass sid den OEG-Bescheid gar nicht beachtet hatten, der ja schon mindestens 60 Grad vorgab.
Ich hab den GDB 90 dann auch gleich unbefristet bekommen.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Hajoo:
Mich hält erstmal davon ab, dass ich mich aufraffen müsste zum Hausarzt zu gehen um dort Berichte abzuholen. Dann wollte ich auch noch den Bericht von einem MRT abwarten.
Und es gibt ja auch keinen Grund zur Eile.
Du musst ja nicht...
wenn du allerdings beantragen würdest hättest du ein neues Stück Klarheit 😉
 
Wir kennen deine Erkrankung und daraus resultierenden Einschränkungen nicht.

Und davon hängen die nötigen Nachweise ab.
Die Frage war ja sinngemäß "wie sollte man PTBS nachweisen können"

kPTBS.
Es ging alles aus Arztberichten hervor.

Und dabei ist es zwingend notwendig zu wissen, wie die eigene Krankheit nachgewiesen wird.

Wissen musste ich dazu gar nichts.
Ich wäre auch nicht in der Verfassung dazu gewesen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich hab mit kPTBS, DIS, diversen Arthrosen und Adipositas permagna einen GDB von 90 bekommen.
Erst wollten sie mich mit einem GDB 40 abspeisen, aber da ich schon einen GDS 60 (70) nach dem OEG habe, durften die da nicht drunter gehen. Da die Arthrosen nicht aim GDS anerkannt sind bin ich nach dem Widerspruch bei dem GDB von 90 gelandet plus Merkzeichen G und B.


Für die Merkzeichen war es sehr wichtig genau hervorzuheben, was ich nicht mehr kann, nicht alleine kann oder was mich sonstwie einschränkt. Gerade bei den Diagnosen Dis und kPTBS ist das sehr wichtig, weil es bei jedem anders sein kann. Und die Sachbearbeitr oft nicht wissen, was gerade psychische Beeinträchtigubgen oft für einen Rattenschwanz an Symptomen und Einschränkungen hinter sich her ziehen. Nur durch genaue (nachprüfbare weil vielfach dokumentiert) Beschreibungen vieler zusätzlicher Dinge habe ich die Merkzeichen B und G bekommen. Vielleicht hat das auch noch Auswirkungen auf den Sprung von 40 auf 90 gehabt, das weiß ich aber nicht.

Berichte hab ich keine beigelegt, nur den Bescheid nach OEG und Schweigepflichtsentbindungen all meiner Ärzte... mit den von denen gestellten Diagnosen. Die habe ich aber selber eingetragen in den Antrag. Gedauert hat es bis zum Erstbescheid 6 Wochen bei mir, der Widerspruch war schon nach 3 Wochen durch. Aber ich denke dass das auch daran lag, dass sid den OEG-Bescheid gar nicht beachtet hatten, der ja schon mindestens 60 Grad vorgab.
Ich hab den GDB 90 dann auch gleich unbefristet bekommen.
Wie lange hat dein OEG Verfahren gedauert?
 
Das wird dann aber spannend, wenn @Sbiggy sich zu einer Diagnose gravierende Einschränkungen aus den Fingern saugen müsste, die es so gar nicht gibt.

Ich musste übrigens keine einzige Einschränkungen darlegen, da stand die Diagnose für sich. Wahrscheinlich hängt das aber tatsächlich mit der Art der Diagnose zusammen und für eine psych. Beeinträchtigung kann ich mir das dann doch gut vorstellen.

Für große Eile sehe ich jetzt auch keinen Grund, zumal man sogar eine rückwirkende Anerkennung beantragen kann. Zumindest beim Verschlechterungsantrag geht das z. B. um die Steuerfreibeträge noch mitnehmen zu können. Rückwirkend 5 Tage Zusatzurlaub wird es natürlich nicht geben.
 
Wie lange hat dein OEG Verfahren gedauert?

Da ich dir noch keine PN schicken kann, hier die Antwort.
Das kommt drauf an, von welcher Seite man das betrachtet...
Da ich ein rechtskräftiges Gerichtsurteil habe, ging die Anerkennung recht schnell. Doch ich wurde damals mit nur GDS 20 begutachtet, weil die Gutachterin keine Ahnung hatte. Allerdings war das 1992, damals hatten nur wenige wirklich Ahnung von DIS und kPTBS.
Und da ich gar nicht wusste, was das OEG ist ( es wurde vom Weißen Ring beantragt, die haben mir bestimmt erklärt, was das ist, aber ich konnte das damaks überhaupt nicht aufnehmen...) habe ich das widerspruchslos angenommen.
Erst 6 Jahre später machte mich meine damalige Therapeutin darauf aufmerksam, dass ich ja diese ''Opferanerkennung'' habe, wenn auch sehr niedrig. Allerdings könnte man ja versuchen, darüber weiter Therapie finanziert zu bekommen, da die KK nicht mehr zahlen wollte.
So habe ich 1998 einen Überprüfungsantrag gestellt, eigentlich nur wegen der Therapie, aber es hat dann ca 10 Monate gedauert, bis die mich mit einem GDS 60 beschieden haben. Ich bekam damals allerdings nur die Grundrente und eben die angestrebte Therapiekostenübernahme. Auch da hatte ich immer noch kaum Ahnung vom OEG.
Es hat weitere 15 Jahre bei mir gedauert, bis ich darauf aufmerksam gemacht wurde, dass ich noch andere Ansprpche habe, wie z.B. Krankenversorgung, Ausgleichsrente und BSA.
also bin ich ein weiteres Mal dort hin gefahren (ich habe alle Anträge bis auf den ersten direkt im Amt gestellt) und habe meine damalige Situation geschildert. Danach hatte ich nach ca. 3 Monaten alles durch, was ich beantragt hatte. Witzigerweise hatte ca 2 Jahre virher schon einmal eine Sozialarbeiterin in einer Klinik diese Anträge für mich beim VA angefordert, die dann aber nie ausgefüllt wurden, weil sowohl die Sozialarbeiterin wie auch ich nicht gegllaubt habe, dass ich da noch Ansprüche haben könnte. So idt das damals wieder in Vergessenheit geraten. Diese Änträge wurden dann vom VA als Antragsdatum anerkannt.

Es hat also weitgehend nicht an den ewig langen Wartezeiten bei vielen dieser Anträge gelegen, dass es mehr als 20 Jahre gebraucht hat, dass ich alle meine Rechte anerkannt bekommen habe, sondern auf der einen Seite an mangelnder Information der zuständigen Stellen inklusive Sozialarbeiter aber eben auch an meiner uninformiertheit. Zwar habe ich immer irgendwelche Merkblätter zudesandt bekommen, doch wenn man so im denken eingeschränkt ist, dass man solche Texte erst gar nicht lesen kann, weil nach dem zweiten Satz der erste Satz schon wieder vergessen war, nützt das schönste Merkblatt nix.

Entschuldigung bei @Sbiggy für das Offtopic
 
Da ich dir noch keine PN schicken kann, hier die Antwort.
Das kommt drauf an, von welcher Seite man das betrachtet...
Da ich ein rechtskräftiges Gerichtsurteil habe, ging die Anerkennung recht schnell. Doch ich wurde damals mit nur GDS 20 begutachtet, weil die Gutachterin keine Ahnung hatte. Allerdings war das 1992, damals hatten nur wenige wirklich Ahnung von DIS und kPTBS.
Und da ich gar nicht wusste, was das OEG ist ( es wurde vom Weißen Ring beantragt, die haben mir bestimmt erklärt, was das ist, aber ich konnte das damaks überhaupt nicht aufnehmen...) habe ich das widerspruchslos angenommen.
Erst 6 Jahre später machte mich meine damalige Therapeutin darauf aufmerksam, dass ich ja diese ''Opferanerkennung'' habe, wenn auch sehr niedrig. Allerdings könnte man ja versuchen, darüber weiter Therapie finanziert zu bekommen, da die KK nicht mehr zahlen wollte.
So habe ich 1998 einen Überprüfungsantrag gestellt, eigentlich nur wegen der Therapie, aber es hat dann ca 10 Monate gedauert, bis die mich mit einem GDS 60 beschieden haben. Ich bekam damals allerdings nur die Grundrente und eben die angestrebte Therapiekostenübernahme. Auch da hatte ich immer noch kaum Ahnung vom OEG.
Es hat weitere 15 Jahre bei mir gedauert, bis ich darauf aufmerksam gemacht wurde, dass ich noch andere Ansprpche habe, wie z.B. Krankenversorgung, Ausgleichsrente und BSA.
also bin ich ein weiteres Mal dort hin gefahren (ich habe alle Anträge bis auf den ersten direkt im Amt gestellt) und habe meine damalige Situation geschildert. Danach hatte ich nach ca. 3 Monaten alles durch, was ich beantragt hatte. Witzigerweise hatte ca 2 Jahre virher schon einmal eine Sozialarbeiterin in einer Klinik diese Anträge für mich beim VA angefordert, die dann aber nie ausgefüllt wurden, weil sowohl die Sozialarbeiterin wie auch ich nicht gegllaubt habe, dass ich da noch Ansprüche haben könnte. So idt das damals wieder in Vergessenheit geraten. Diese Änträge wurden dann vom VA als Antragsdatum anerkannt.

Es hat also weitgehend nicht an den ewig langen Wartezeiten bei vielen dieser Anträge gelegen, dass es mehr als 20 Jahre gebraucht hat, dass ich alle meine Rechte anerkannt bekommen habe, sondern auf der einen Seite an mangelnder Information der zuständigen Stellen inklusive Sozialarbeiter aber eben auch an meiner uninformiertheit. Zwar habe ich immer irgendwelche Merkblätter zudesandt bekommen, doch wenn man so im denken eingeschränkt ist, dass man solche Texte erst gar nicht lesen kann, weil nach dem zweiten Satz der erste Satz schon wieder vergessen war, nützt das schönste Merkblatt nix.

Entschuldigung bei @Sbiggy für das Offtopic
Ahh danke für den Backround- Bei mir gab es auch eine Anzeige und ein Gerichtsverfahren mit Verurteilung. Die Anzeige/Strafverfahren wird vom LAsG bei der Staatsanwaltschaft gerade abgerufen.

Die Folgen bei mir sind Eindeutig belegt durch: Meine Bio(rund 35 Seiten-mit allen erläuterten Zusammenhängen),Trigger ect...vom Facharzt für >Psychiatrie(seit 14 Jahren bei ihm), von meiner Therapeutin(seit 4 Jahren bei ihr), von 2 Kliniken für PTBS(eine davon Landesweit führend auf dem gebiet) ausfürhlich im Behandlunsbericht erörtert und der Kausale Zusammenhang bestätigt, zuletzt auch nochmal die reinen Diagnosen durch das MDK(aus einem anderen Verfahren) unabhängig bestätigt und durch das Gutachten der Rentnekasse(seit 2017 in Rente wegen voller Erwerbsminderung) und zu guter letzt durch das LAsG selbst in Gestalt der Einschränkungsbestätigung GdB80.....

Ich hatte selber Kontakt zum weißen Ring und wurde an einen Ehrenamtlichen MItarbeiter verwiesen(alternativlos).
Die daraufhin stattfindende Beratung(5 Min Telefonat) war soetwas von Bodenlos, dass ich auch dahingehend eine Klage wegen Falschberatung in Erwägung ziehe.
Er sagte kurz und knapp:

A-liegt zu lange zurück(angeblich 3 Jahres Frist)
Auch als ich ausführte, dass es diese Regel seit 2024 nicht mehr gibt-sie also in meinem Fall nicht greift, hat er abgwunken als Hoffnungslos

B-Wies er mich hin bzgl. der Anzeige und dem daraus resultierendem Verfahren,hatte ich ja keine Uterlagen mehr(war ein Kind zum Tatzeitpunkt), dass ich diese Anzeige und die Verfahrensunterlagen beschaffen müsse, das aber so gut wie unmöglich sein und ich es auch deshalb vergessen könne...

Kurz darauf war ich bei einem Fachwalt für Sozialrecht mit Schwerpunkt Schadenersatz und OEG Sachen...er war schockiert: er schätzte meine Chance bei 85%-95% ein.

Zumal mir aufgrund der Folgen inzwischen auch ein Pflegegrad in Prüfung ist(voraussichtlich 3 oder 4 laut meiner Ärztin die zusammen mit meinem Psychiater ein Pflegeheim mediznisch betreut)
 
Zuletzt bearbeitet:

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