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Mit Fehldiagnosen GDB beantragen, kann das klappen?

Mal ganz allgemein und grundsätzlich: es ist Sache der zuständigen Stelle zu beurteilen, ob die vorliegenden Diagnosen "Fehldiagnosen" sind oder nicht. Wenn der Antragsteller nicht gerade selbst Mediziner ist, hat er qua Definition keine Ahnung, Und von daher kann er ohne weiteres einen Antrag auf Feststellung eines GdB stellen. Ich wüsste nicht, wo da der Betrug liegen soll.

Ob man einen GdB bekommt hängt davon ab, inwiefern die Erkrankungen das Leben im Alltag einschränken. Es kommt nicht auf den Einzelfall an, aber auf die Ausprägung der Symptome.

Psychiatrische Diagnosen sind immer angreifbar, weil ja dort eine Besserung oder Heilung durchaus möglich wäre. Wer Trisomie 21 oder nur 1 Bein hat bekommt denvGdB ruck zuck und ohne jedes Problem, weil da alles immer so bleiben wird wie es ist.

Also beantragen und schauen was passiert, würde ich sagen.

Betrug läge dann vor wenn sie sicher wüsste das die Diagnosen falsch wären aber dennoch auf Grund derer einen GdB beantragen würde. ganz einfach und ihren Ausführungen nach zu urteilen scheint sie ja sicher zu sein betreffend der Fehldiagnosen. In allem sie sie schreibt oder geschrieben hat gibt es Widersprüchlichkeiten.

Da kann man schlecht die Art von Antworten bekommen die man sich erhofft.
 
Zuletzt bearbeitet:
Umfassende Tests über längeren Zeitraum sowie EEG und MRT. PTBS geht mit zerebralen Veränderungen einher, die sich nachweisen lassen.
Aber meinst du, der Fliesenleger Max Müller weiss das, und denkst du, dass er das wissen muss, bevor er einen GdB beantragt? Die Frage ist natürlich rhetorisch. Nein, er muss davon gar nichts wissen, solche Fragen muss sich nur der Sachbearbeiter stellen, der den Antrag bearbeitet.
 
Aber meinst du, der Fliesenleger Max Müller weiss das, und denkst du, dass er das wissen muss, bevor er einen GdB beantragt? Die Frage ist natürlich rhetorisch. Nein, er muss davon gar nichts wissen, solche Fragen muss sich nur der Sachbearbeiter stellen, der den Antrag bearbeitet.
Der Antragsteller muss Nachweise liefern. So ist es bei mir gewesen. Und dabei ist es zwingend notwendig zu wissen, wie die eigene Krankheit nachgewiesen wird. Verstehe sogar ich, als Handwerkerin.
 
Scheint ja hier keiner ähnliche Diagnosen/Einschränkungen zu haben.

Müsste jemand mit bescheinigtem GdB wie du von Falschdiagnosen überzeugt sein oder würde dir jemand mit unangezweifelten Diagnosen genügen?
Welche Rolle spielt das dabei, ob du beantragst oder nicht?

Inwiefern hilft dir das weiter, wenn jemand ein oder mehrere ähnliche Diagnosen und einen GdB hat?

Ich wundere mich etwas, wie die Ärzte zu der Diagnose einer gesicherten komplexen PTBS gekommen sind, wenn du gar nicht von entsprechenden belastenden Erlebnissen berichtet hast.

Das wundert mich auch.
 
Hier zum Nachlesen:
https://www.mehr-gdb.de/gdb-restless-legs-syndrom
Grundsätzlich kann jede Person, die mindestens sechs Monate unter gesundheitlichen Einschränkungen leidet, einen Antrag auf Feststellung eines GdB stellen. Beim Restless-Legs-Syndrom hängt viel davon ab, wie intensiv und häufig die Beschwerden auftreten und in welchem Ausmaß sie Ihren Alltag beeinträchtigen.
Für Fehldiagnosen gibts genau nix. Wer Leistungen möchte, muss dann schon "die Hosen runterlassen".
 

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