Shorn
Urgestein
Mal ganz allgemein und grundsätzlich: es ist Sache der zuständigen Stelle zu beurteilen, ob die vorliegenden Diagnosen "Fehldiagnosen" sind oder nicht. Wenn der Antragsteller nicht gerade selbst Mediziner ist, hat er qua Definition keine Ahnung, Und von daher kann er ohne weiteres einen Antrag auf Feststellung eines GdB stellen. Ich wüsste nicht, wo da der Betrug liegen soll.
Ob man einen GdB bekommt hängt davon ab, inwiefern die Erkrankungen das Leben im Alltag einschränken. Es kommt nicht auf den Einzelfall an, aber auf die Ausprägung der Symptome.
Psychiatrische Diagnosen sind immer angreifbar, weil ja dort eine Besserung oder Heilung durchaus möglich wäre. Wer Trisomie 21 oder nur 1 Bein hat bekommt denvGdB ruck zuck und ohne jedes Problem, weil da alles immer so bleiben wird wie es ist.
Also beantragen und schauen was passiert, würde ich sagen.
Betrug läge dann vor wenn sie sicher wüsste das die Diagnosen falsch wären aber dennoch auf Grund derer einen GdB beantragen würde. ganz einfach und ihren Ausführungen nach zu urteilen scheint sie ja sicher zu sein betreffend der Fehldiagnosen. In allem sie sie schreibt oder geschrieben hat gibt es Widersprüchlichkeiten.
Da kann man schlecht die Art von Antworten bekommen die man sich erhofft.
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