Meiner Erfahrung als ehrenamtliche Richterin am Sozialgericht nach interessiert die Beschreibung des Betroffenen herzlich wenig. Da wird oft dermaßen übertrieben, dass es sich eher negativ auswirkt. Auch Atteste vom Hausarzt werden weniger ernst genommen.was vor Gericht einzig wirklich Beachtung findet,ist das Gutachten,das eigens für die Verhandlung erstellt wurde. Und welcher Arzt das Gutachten erstellt,liegt im Ermessen des Richters.