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Mit 17 rausgeschmissen werden

K

kenodrum

Gast
ja ich werde mich zuerst einmal mit meinem vater zusammen setzen. und dann werde ich zum JA gehen denke ich.
Nun muss ich erstmal schlafen^^ morgen schule
also gute nacht und danke für eure hilfe
 
C

claas

Gast
ja ich werde mich zuerst einmal mit meinem vater zusammen setzen. und dann werde ich zum JA gehen denke ich.
Nun muss ich erstmal schlafen^^ morgen schule
also gute nacht und danke für eure hilfe
Mach das;) Vielleicht kommt deine Mum auch mal wieder zur Vernunft...bzw...sieht die Dinge mal wieder anders...:cool:
Gute nacht auch und kein Thema;)
 
M

malin

Gast
und wenn du sowieso beim jugendamt bist, rede mit denen über die finanzierung der miete, bis deine ausbildungsvergütung so hoch ist, dass du deine miete selbst bezahlen kannst. und wenn du volljährig bist, und/oder arbeitslos zählst du wie viele zu jenigen, die auf hartz IV leben.... aber das wollen wir ja mal nicht hoffen =)
] Nix mit Hartz4! Die Finanzierung dürfte in diesem Fall mehr als klar sein. Die Eltern sind unterhaltspflichtig und können sich nicht aus der Verantwortung ziehen. Da die Mutter ihn rausschmeißt, also damit einverstanden ist, dass er auszieht, und der Vater (Arzt) offensichtlich nicht in der Lage ist, ihn aufzunehmen, bzw. beide Elternteile sowieso schon in gewissem Rahmen Unterstützung zusagen, werden sie für die Unterbringung / Verpflegung – wo auch immer : Heim oder eigenes Zimmer – für ihn aufkommen müssen, bis er seine Ausbildung abgeschlossen hat. Die Eltern werden ihre Einkünfte offenlegen müssen, danach wird der Betrag des zu zahlenden auswärtigen Unterhalts bemessen. Heimunterkunft ist extrem teuer.
 
I

ina22

Gast
als ich damals rausgeschmissen werden sollte und zum amt ging sagten sie ich soll meine eltern verklagen,sie sind unterhaltspflichtig, zudem kindergeld auf dein konto.
wird schwer,erkundige dich mal bei den ämtern was du noch so machen kannst.
 
S

sanci

Gast
Hallo, ich bin selbst im Forum mit mega- Problemen, aber vielleicht kann ich Dir helfen.
Es gibt vom Amt Organisationen, die suchen auch Wohnungen für Minderjährige. Teilweise auch im betreuten Wohnen. Die Miete wird dann von denen übernommen. Wenn Du mit Deiner Ausbildung beginnst, hast Du auch Anspruch auf Wohngeld und so, aber ich glaube erst wenn Du 18 bist.
Schade, dass Deine Mama sich so verhält. Tut mir leid.
 
M

malin

Gast
Es gibt vom Amt Organisationen, die suchen auch Wohnungen für Minderjährige. Teilweise auch im betreuten Wohnen. Die Miete wird dann von denen übernommen. Wenn Du mit Deiner Ausbildung beginnst, hast Du auch Anspruch auf Wohngeld und so, aber ich glaube erst wenn Du 18 bist.
Die Miete wird nicht vom Amt übernommen. Es tritt höchstens in Vorschuss. Die Eltern müssen ihre Finanzen offenlegen und müssen ihrer finanziellen Lage entsprechend zahlen. Es gibt auch kein Wohngeld, wenn man 18 ist. WENN es Wohngeld gäbe, wäre es altersunabhängig und nicht erst AB 18! Gibt aber kein Wohngeld, weil die Eltern zuständig sind.
 

Sisandra

Moderator
Die Miete wird nicht vom Amt übernommen. Es tritt höchstens in Vorschuss. Die Eltern müssen ihre Finanzen offenlegen und müssen ihrer finanziellen Lage entsprechend zahlen. Es gibt auch kein Wohngeld, wenn man 18 ist. WENN es Wohngeld gäbe, wäre es altersunabhängig und nicht erst AB 18! Gibt aber kein Wohngeld, weil die Eltern zuständig sind.
Das ist aber dann nicht das Problem des TE, wenn ihn die Mutter rausschmeißt. Der Vater ist ohnehin unterhaltspflichtig, da getrennt von der Mutter und die Mutter wird es halt, wenn sie den Sohn rausschmeißt. Ist sie nicht leistungsfähig, weil sie zu wenig verdient, dann übernimmt das JA die Kosten.
 
M

malin

Gast
@malin, aber nun bitte auch nicht veschweigen, dass es auch noch BAB bzw. Berufsausbildungsbeihilfe gibt ;)
BAB gibt es nur, wenn der Ausbildungsplatz mehr als eine Stunde Fahrtzeit vom Wohnort entfernt liegt ( eine Richtung ) - ist nicht auf meinem Mist gewachsen, sondern nachlesbar. Da der TE aber schon einen Ausbildungsplatz hat, wird der wohl näher als in dieser Entfernung liegen, damit entfällt BAB - bei dem übrigens auch die Eltern ihre Finanzen offenlegen müssen und zahlen müssen. Elternunabhängiges Bafög kommt für den TE nicht in Frage. Warum nicht, kann man im Internet nachlesen.
 
M

malin

Gast
Das ist aber dann nicht das Problem des TE, wenn ihn die Mutter rausschmeißt. Der Vater ist ohnehin unterhaltspflichtig, da getrennt von der Mutter und die Mutter wird es halt, wenn sie den Sohn rausschmeißt. Ist sie nicht leistungsfähig, weil sie zu wenig verdient, dann übernimmt das JA die Kosten.
Nein, es ist natürlich nicht das Problem des TE. Dann muss er sich ans Jugendamt wenden. Wenn Eltern ihre Kinder rausschmeißen wollen und können die fehlenden Unterhaltskosten ( z.B. Wohnung ) nicht bezahlen, dann kann das Kind leider erst einmal ohne Überprüfung des Jugendamts gar nicht ausziehen, weil U25. Es wird kein Amt mit irgendwelchen Zahlungen eintreten, wenn es keine gravierenden Begründungen gibt. Das ist das immer wiederkehrende Dilemma.

Aber da die Eltern ( oder der Vater ) signalisiert hat, zu zahlen, dürfte dem Auszug ohne das Jugendamt einzuschlaten ja eigentlich nichts im Weg stehen = Eigenfinanzierung ohne fremde ( staatliche ) Hilfe ist geklärt.
 
Zuletzt bearbeitet:

Sisandra

Moderator
Nein, es ist natürlich nicht das Problem des TE. Dann muss er sich ans Jugendamt wenden. Wenn Eltern ihre Kinder rausschmeißen wollen und können die fehlenden Unterhaltskosten ( z.B. Wohnung ) nicht bezahlen, dann kann das Kind leider erst einmal ohne Überprüfung des Jugendamts gar nicht ausziehen, weil U25. Es wird kein Amt mit irgendwelchen Zahlungen eintreten, wenn es keine gravierenden Begründungen gibt. Das ist das immer wiederkehrende Dilemma.
Schon klar, malin, aber vielleicht gelingt es dem Sohn zusammen mit dem Vater ja, dass sich die Situation soweit beruhigt, dass er noch ein paar Monate bei Muttern wohnen kann, um sich dann mit Ausbildungsbeginn auf eigene Beine zu stellen.
 

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