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Miniurne und Familienstreit

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Ich frage mich, wozu man die Asche benötigen sollte oder kann. Für mich sind Erinnerungen extrem wichtig. Wenn ich diese nicht mehr habe, dann nutzen mir Fotos oder Mini-Urnen nichts mehr. Ich möchte nicht zu sehr in der Vergangenheit leben.
 
Statt Asche und Streit:
Setzt euch zusammen, sucht Fotos raus, fertigt ein Fotobuch mir kleinen Anekdoten. Damit ist sie ihrem, der immer einen Platz in ihrem Herzen, sehr viel näher.
 
Wie genau der Mann bestattet wird, entscheidet der Bestattungspflichtige, also der/die nächste*r Angehörige*r. Wahrscheinlich sind das Mutter und deren Schwester, die ältere von beiden.

Da kann niemand zusätzlich "heimlich" was beauftragen. Selbst, wenn die Person das selbst bezahlen würde. Der Bestatter darf abweichende oder zusätzliche Aufträge gar nicht annehmen und macht das auch nicht, wenn er schlau ist.

Bei Familienintrigen als Geschäftsperson mitmischen wäre ja auch die blödeste Entscheidung, die man treffen kann.

Das stimmt so nicht. Wir haben bereits einen Kostenvoranschlag und eine Zusage vom Bestatter bekommen.

Im Endeffekt wird doch sowieso die Tante entscheiden, rein rechtlich gesehen

Falsch.
Meine Freundin hat noch eine Mutter und die bezahlt die Bestattung genauso.
Es war der Opa meiner Freundin und wenn sie sagt, sie möchte eine Miniurne, dann bekommt sie eine.
Zumindest rein rechtlich.
Wir gehen nun den Weg, dass wir eine extra Rechnung erhalten.
 
Das stimmt so nicht. Wir haben bereits einen Kostenvoranschlag und eine Zusage vom Bestatter bekommen.



Falsch.
Meine Freundin hat noch eine Mutter und die bezahlt die Bestattung genauso.
Es war der Opa meiner Freundin und wenn sie sagt, sie möchte eine Miniurne, dann bekommt sie eine.
Zumindest rein rechtlich.
Nee, gerade rein rechtlich geht das eben nicht. Bestattungspflichtig und bestattungsberechtigt ist alleinig der/ die nächste Angehörige - bei zwei Gleichrangigen (wie eben zum Beispiel Geschwister), betrifft das den oder die Ältere.

Was Familien innerhalb noch ausmachen, ist davon nicht betroffen.

Wenn der Bestatter sich also auf sowas rechtlich Heikles und Heimliches einlässt, sehr schwer zu glauben übrigens, dann ist das so.
 
Nee, gerade rein rechtlich geht das eben nicht. Bestattungspflichtig und bestattungsberechtigt ist alleinig der/ die nächste Angehörige - bei zwei Gleichrangigen (wie eben zum Beispiel Geschwister), betrifft das den oder die Ältere.

Was Familien innerhalb noch ausmachen, ist davon nicht betroffen.

Wenn der Bestatter sich also auf sowas rechtlich Heikles und Heimliches einlässt, sehr schwer zu glauben übrigens, dann ist das so.

Ja, sicher wird sich der Bestatter irren und meiner Freundin als Enkelin rechtswidrig die Aschereste verkaufen.
Du erzählst Unsinn.
Ansonsten poste mir den Paragraph.
Alle die zur Familie gehören, haben ein Mitspracherecht.
Ist klar, dass irgendeine Freundin vor 60 Jahren kein Anrecht hat, aber hier gehts um Blutsverwandschaft.
Das mit Ältester und nicht ältester ist Käse.
Ansonsten müsste ja auch nur der Älteste die Beerdigung bezahlen.

Beide Kinder sind in der Bestattungspflicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja, sicher wird sich der Bestatter irren und meiner Freundin als Enkelin rechtswidrig die Aschereste verkaufen.
Du erzählst Unsinn.
Ansonsten poste mir den Paragraph.
Alle die zur Familie gehören, haben ein Mitspracherecht.
Ist klar, dass irgendeine Freundin vor 60 Jahren kein Anrecht hat, aber hier gehts um Blutsverwandschaft.
Das mit Ältester und nicht ältester ist Käse.
Ansonsten müsste ja auch nur der Älteste die Beerdigung bezahlen.

Beide Kinder sind in der Bestattungspflicht.

Jedes Land hat sein eigenes Bestattunggesetz, in denen aber mehr oder weniger überall das Gleiche steht.
Bei uns ist es der Paragraph 16 des BestG und folgende. Für Dein Bundesland müsstest Du bitte selbst googeln.

Die Bestattungskosten sind aus dem Erbe zu zahlen. Demnach müssen alle Erbberechtigten die Kosten aus dem Erbe mitbezahlen. Gibt es kein Erbe oder wird es ausgeschlagen, ist einzig der Bestattungsbeauftragende kostenpflichtig. https://www.aeternitas.de/fuer-betroffene/kosten-und-vorsorge/kostenueberblick/wer-muss-bezahlen

Andere Pflichten oder Rechte gibt es nicht. Wenn alle die Kosten mittragen, weil das Erbe nicht ausreicht, dann ist das eine familieninterne Angelegenheit, in der man aber nicht von "rechtlich" sprechen kann.

Wenn die Bestattungsauftraggeberin einverstanden ist, dass Deine Freundin auf eigene Kosten das machen lässt, dann ist doch alles tutti.

Es ging um "heimlich". Das darf der Bestatter nicht. Könnte ja jeder kommen.

Der rechtlich relevante Begriff ist "Totenfürsorge". Lies weiter hier https://de.wikipedia.org/wiki/Totenf%C3%BCrsorge
 
Die Bestattungskosten sind aus dem Erbe zu zahlen. Demnach müssen alle Erbberechtigten die Kosten aus dem Erbe mitbezahlen. Gibt es kein Erbe oder wird es ausgeschlagen, ist einzig der Bestattungsbeauftragende kostenpflichtig. https://www.aeternitas.de/fuer-betroffene/kosten-und-vorsorge/kostenueberblick/wer-muss-bezahlen

Andere Pflichten oder Rechte gibt es nicht. Wenn alle die Kosten mittragen, weil das Erbe nicht ausreicht, dann ist das eine familieninterne Angelegenheit, in der man aber nicht von "rechtlich" sprechen kann.

Wenn die Bestattungsauftraggeberin einverstanden ist, dass Deine Freundin auf eigene Kosten das machen lässt, dann ist doch alles tutti.

Es ging um "heimlich". Das darf der Bestatter nicht. Könnte ja jeder kommen.

Darum ging es nicht.
Und auch das heimlich ist im Kontext der Blutsverwandtschaft durchaus okay.
Meine Freundin ist nicht jede, sondern die Enkelin und dazu, dass ihr das untersagt wird, gibt es keinen Paragraph.
Sie bezahlt für eine Dienstleistung., die sie aus eigener Tasche finanziert.
Ich weiß auch nicht, warum du dich aufregst, wenn der Bestatter es gewährt.
Den Teil der Kosten trägt meine Freundin selbst und sie ist mit ihrem Opa blutsverwandt.
Ist doch nicht dein Problem. Du musst es ja nicht bezahlen.
 
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