Anzeige(1)
Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.
Hallo kasiopaja,
schau mal hier: Miniurne und Familienstreit. Hier findest du vielleicht was du suchst.
Wie genau der Mann bestattet wird, entscheidet der Bestattungspflichtige, also der/die nächste*r Angehörige*r. Wahrscheinlich sind das Mutter und deren Schwester, die ältere von beiden.
Da kann niemand zusätzlich "heimlich" was beauftragen. Selbst, wenn die Person das selbst bezahlen würde. Der Bestatter darf abweichende oder zusätzliche Aufträge gar nicht annehmen und macht das auch nicht, wenn er schlau ist.
Bei Familienintrigen als Geschäftsperson mitmischen wäre ja auch die blödeste Entscheidung, die man treffen kann.
Im Endeffekt wird doch sowieso die Tante entscheiden, rein rechtlich gesehen
Nee, gerade rein rechtlich geht das eben nicht. Bestattungspflichtig und bestattungsberechtigt ist alleinig der/ die nächste Angehörige - bei zwei Gleichrangigen (wie eben zum Beispiel Geschwister), betrifft das den oder die Ältere.Das stimmt so nicht. Wir haben bereits einen Kostenvoranschlag und eine Zusage vom Bestatter bekommen.
Falsch.
Meine Freundin hat noch eine Mutter und die bezahlt die Bestattung genauso.
Es war der Opa meiner Freundin und wenn sie sagt, sie möchte eine Miniurne, dann bekommt sie eine.
Zumindest rein rechtlich.
Nee, gerade rein rechtlich geht das eben nicht. Bestattungspflichtig und bestattungsberechtigt ist alleinig der/ die nächste Angehörige - bei zwei Gleichrangigen (wie eben zum Beispiel Geschwister), betrifft das den oder die Ältere.
Was Familien innerhalb noch ausmachen, ist davon nicht betroffen.
Wenn der Bestatter sich also auf sowas rechtlich Heikles und Heimliches einlässt, sehr schwer zu glauben übrigens, dann ist das so.
Da hier noch die Todesursache geklärt werden soll und dann auch eine Obduktion erforderlich ist, findet eine Beisetzung erstmal nicht statt.
Ein Gutachten ohne Obduktion ist sehr schwierig.
Ja, sicher wird sich der Bestatter irren und meiner Freundin als Enkelin rechtswidrig die Aschereste verkaufen.
Du erzählst Unsinn.
Ansonsten poste mir den Paragraph.
Alle die zur Familie gehören, haben ein Mitspracherecht.
Ist klar, dass irgendeine Freundin vor 60 Jahren kein Anrecht hat, aber hier gehts um Blutsverwandschaft.
Das mit Ältester und nicht ältester ist Käse.
Ansonsten müsste ja auch nur der Älteste die Beerdigung bezahlen.
Beide Kinder sind in der Bestattungspflicht.
Die Bestattungskosten sind aus dem Erbe zu zahlen. Demnach müssen alle Erbberechtigten die Kosten aus dem Erbe mitbezahlen. Gibt es kein Erbe oder wird es ausgeschlagen, ist einzig der Bestattungsbeauftragende kostenpflichtig. https://www.aeternitas.de/fuer-betroffene/kosten-und-vorsorge/kostenueberblick/wer-muss-bezahlen
Andere Pflichten oder Rechte gibt es nicht. Wenn alle die Kosten mittragen, weil das Erbe nicht ausreicht, dann ist das eine familieninterne Angelegenheit, in der man aber nicht von "rechtlich" sprechen kann.
Wenn die Bestattungsauftraggeberin einverstanden ist, dass Deine Freundin auf eigene Kosten das machen lässt, dann ist doch alles tutti.
Es ging um "heimlich". Das darf der Bestatter nicht. Könnte ja jeder kommen.
Anzeige (6)
| Autor | Ähnliche Themen | Forum | Antworten | Datum |
|---|---|---|---|---|
| R | (Schwieger-)Familienstreit über unseren Hauskauf... | Familie | 34 |
Anzeige (6)
Anzeige(8)
Anzeige (2)