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Mindestlohn in WfbM

G

Gelöscht 77808

Gast
Kann man grundsätzlich so nachvollziehen - wenn denn die WfbM nicht vorher schon klar stellen würden, dass die Kosten für die aufzunehmenden Menschen durch einen Träger beglichen werden, und es sich bei der Beschäftigung nicht um ein Arbeitsverhältnis handelt, welches einen entsprechenden Lohn begründet.
Anderenfalls unterliegen auch diese Einrichtungen dem Mindestlohn und geraten gleich nach der Gründung in den Focus von Ermittlungen, was Sanktionen zur Folge hat.
Des weitern könnten Leistungsgeber (also die, die finanzielle Leistungen zum Unterhalt bereit stellen) darauf pochen, dass "Nebenverdienste" auf Leistungen anzurechnen sind, und derjenige, der im Arbeitsverhältnis steht und sich erfolgreich selbst finanziert, keine Leistungen der öffentliche Hand braucht.
Entsprechende Argumente müssten in der Petition vorher ausgeräumt worden sein.
 

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