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Minderjährige Tochter geht aus Bedarfsgemeinschaft, droht Umzug ?

K

Kullerpfirsich

Gast
Ich habe hier schon seit einiger Zeit mitgelesen und nun traue ich mich selbst um Rat zu fragen.

Das Problem ist folgendes: Die 16 jahre alte Tochter meiner Lebensgefährtin (ich lesbisch,sie bi) will bzw. ist schon seit einigen Tagen von unserer gemeinsamen Wohnung ausgezogen zu ihrem Vater hin, weil sie angeblich mit mir ein Problem hat, und sie beim Vater vor allem mehr finanzielle Möglichkeiten hat. Wenn sie meint, das es ihr besser geht, soll sie. (meine Meinung-meine Lebensgefährtin ist natürlich seelisch vollkommen fertig deswegen, da die Tochter erst vor ca. 1 Jahr zum Vater zog, dann zwischenzeitlich im Januar wieder zu Mutter und mir zog und jetzt erneut den Vater vorzieht..- nachvollziehbar,daß meine Lebensgefährtin seelisch am Ende ist).

Unser Problem bzw. meine Frage ist: Wir leben derzeit vom Sozialamt, meine Freundin geht allerdings halbtags arbeiten. Bisher wurden ihr Verdienst, Kindergeld und Unterhalt (welche ja ab sofort wegfallen durch siehe oben) zusammengerechnet und danach der noch bestehende "Bedarf" ermittelt. Die Miete für unsere 3-Zimmer-Wohnung (69m²) übernahm das Amt ebenfalls. Wie wird das nun werden,wo die Tochter weg ist, müssen wir uns eine neue, kleinere Wohnung suchen (uns würden ja soweit ich weiß dann "nur" noch 60 m² zustehen) und was noch wichtiger ist, müssten wir diesen Umzug in eine kleinere Wohnung dann irgendwie selbst finanzieren oder würden wir ein Darlehen vom Sozialamt bekommen ? Es ist deswegen so problematisch, weil wir erst im Dezember in diese jetzige Wohnung gezogen sind - das Sozialamt hatte uns bzw. meiner Freundin damals den Umzug insofern finanziert, als dass sie uns einen Trupp "hilfskräfte" samt kleinem LKW schickten, der unsere Möbel mehr oder weniger vollkommen demoliert hat. Oder könnten wir ein Darlehen beim Sozialamt beantragen und uns dann selbständig eine Umzugfirma suchen und damit bezahlen ?

Vielleicht mögen die Fragen etwas dumm klingen, aber ich würde gerne wissen wer schon Erfahrung mit "sowas" hat und mir da einen Rat geben kann, was nun auf uns zukommt und wie man es am besten anstellt, daß WENN man schon innerhalb so kurzer Zeit wieder umziehen muß, man sich die Umzugfirma selbst aussuchen kann bzw. einen kleinen Einfluß darauf hat ? Oder bestünde auch die Möglichkeit, erstmal hier wohnen zu bleiben TROTZDEM die Wohnung 9 m³ zu groß für uns zwei Übriggebliebenen ist ?

Ich bin für jede weiterhelfende Antwort dankbar.

Mit freundlichem Gruß,
Kullerpfirsich
 
U

Unnnregistriert

Gast
Ich würde versuchen, die übrigen 9m², also quasi eines der Zimmer, als „Kinderzimmer“ zu rechtfertigen, da die Tochter ja noch nicht volljährig ist und (ich denke mal gemeinsamen Sorgerecht?) durchaus auch mal in den Ferien oder am WE bei euch übernachten wird.
Wahrscheinlich würde ein Umzug das Sozialamt im Endeffekt teurer kommen als eine Weiterfinanzierung eurer jetzigen Wohnung, zur Not, falls das mit dem Kinderzimmer nicht klappen sollte (allerdings weiß ich nicht, wie die Rechtslage ist, war nur mein spontaner erster Gedanke), verhandelt mit dem Sozi, dass ihr die 9m² selber finanziert.
 
T

Tyra

Gast
Also erstmal ganz ruhig bleiben und noch nicht gleich wieder die Umzugskartons packen!!
So weit ich weiß steigen einem die Ämter wegen 9 qm zuviel nicht gleich auf's Dach. Die Angaben für angemessese Wohnungsgrößen sind ja nur circa verfaßt, d.h. für 2 Personen circa 60 qm, für drei Personen circa 75 qm.

Das Argument des vorhergehenden Beitrags hinsichtlich der Umzugskosten, trifft auch zu. Will das Amt einen Umzug, müßte es auch Umzugshilfe leisten. Da wird dann abgewogen.

Außerdem: wer weiß ob die Tochter nicht nach drei Wochen oder 3 Monaten wieder auf der Matte steht?? Dann wieder wegen Püppi umziehen?

Außerdem: solange die Mutter noch erziehungsberechtigt ist, kann auch so lange ein Kinderzimmer in der Wohnung gehalten werden, bis das Kind volljährig ist, bzw. eine Ausbildung abgeschlossen hat. Egal wo das Kind nun häufiger ist, beim Dad oder der Mum.

Den Vorschlag des vorherigen Beitrags mit dem Sozialamt zu verhandeln die 9 qm "zu viel" selber zu finanzieren, auf gar keinen Fall umsetzen! Die 9 qm sind nämlich nicht zuviel. Nicht erst schlafende Hunde wecken!

Gruß
Tyra
 
N

nachdenkliche

Gast
Euch müßte EIGENTLICH sofort nach dem Ausziehen der Tochter vielleicht sogar mehr Geld zustehen??
Denn--es entfällt ja erst mal das Kindergeld und der Unterhalt..oft übersteigt beides zusammen ja den "Bedarf" des Kindes und hat reell den Betrag der Mutter gemindert...!!!!

Guckt mal auf den letzten Bescheid!
Eure Wohnkosten sind erst mal die gleichen...aber jetzt für 2 Personen.
Erfahrungsgemäß gibt es einen "Übergangsbescheid"--
da steht für Euch beide(Lebensgemeinschaft oder BESSER(?!) nur Wohngemeinschaft
(naja...das müßt Ihr wissen...ob Ihr zwei sep.lebende Einzelpersonen in einer gemeinsamen Wohnung(WG) oder eine zusammenveranlagte Lebens-u.Wirtschaftsgemeinschaft seid...)dann also:
Grundbedarf für Haushaltsvorstand+Lebensgefährtin oder
Grundbedarf für 2 Einzelpersonen,dazu für Euch gemeinsam oder
für zwei Einzelpersonen anteilig hälftig die Wohnkosten.

Normalerweise gibts eine Beschränkung hinsichtlich der DAUER(!!!) der vollen Wohnkostenerstattung.
Danach heißt es: "Minderung der Mietkosten versuchen "(Untermieter)

oder eben---NICHT UMZUG..
SONDERN: Ihr tragt eben die NICHTERSTATTETEN 9 qm aus der eigenen Tasche.
Das ist ALLEMAL billiger,als ein Umzug!!!!
Da Einzelfallregelungen und Vermeidung von Härten vorgesehen sind,ist es möglich,daß das Amt sogar weiter alles übernimmt...bis Ihr wieder Arbeit habt.

Da Deine Freundin nur ALG2 oder Sozialgeld hat,dürfte sie auch keinen Unterhalt an die Tochter zahlen müssen(da unter dem Selbstbehalt).
 
K

Kullerpfirsich

Gast
Dankeschön für Eure Antworten - das Argument mit dem verbleibenden Kinderzimmer ist gut, da habt ihr recht, noch ist sie nicht volljährig, und sie ist schon so oft von a nach b gezogen wer weiß was ihr in den nächsten monaten noch einfällt ...

Also wir haben erstmal beschlossen,wegen der Wohnung keine schlafenden Hunde zu wecken.Wir wollten ja auch dem SA zunächst überhaupt nichts sagen, um der Tochter noch die Chance zu geben,sich alles bis zu den Sommerferien nochmals gründlichst zu überlegen, aber leider ist der Vater dazwischen"gefunkt" und hat beim SA angerufen und gemeldet daß seine Tochter seit einer Woche wieder bei ihm wohnt. (Fies finde ich sowas, dem geht es nur um den eingesparten Unterhalt und das Kindergeld). Somit waren wir also gezwungen, den "Auszug" ebenfalls zu melden und von daher kam der Beitrag von Nachdenkliche auch gerade Recht - denn uns fehlen ja sozusagen auf einen Schlag knapp 450 Euro ....

Ich bin sehr froh, daß man hier auch mal sich aussprechen kann - ihr habt mir Mut gemacht, dafür danke ich Euch.

Und jetzt werde ich mich ordentlich registrieren.

:)

lieben Gruß,
Kullerpfirsich
 
T

Tyra

Gast
Find ich auch fies von dem Vater. Aber: nun das Beste draus machen. Wenn das mit dem Mehrbedarf aufgrund fehlenden Kindergeldes hinhaut ist das ja auch nicht schlecht.
Der Hinweis von "nachdenkliche" auf die 2 getrennten Wirtschaftsgemeinschaften ist schon ganz wichtig. Für eine Person gelten z.B. 45-50 qm als angemessene Wohnfläche, und bei getrennten Wirtschaftsgemeinschaften kriegt man den Bedarf für 2 Einzelpersonen, der höher liegt als bei einer Person mit Partner/IN....

Gruß
Tyra
 

Micky II

Aktives Mitglied
Hallo,

wenn auch der Anruf des Vaters eine ziemlich miese Nummer war, seid froh, dass ihr diesen Auszug dann letztendlich auch selbst gemeldet habt. Wenn es durch Zufall rausgekommen wäre, hättet ihr mächtig Ärger bekommen, da über jegliche Veränderungen eine Mitteilungspflicht besteht. So etwas kann u.U. dem Hilfeempfänger eine Anzeige wegen Betruges und sofortige Sperrung der Zahlungen einbringen.

Dem Posting, dass nun die Zahlungen neu berechnet werden, kann ich nur zustimmen. Es werden anteiligen Mietkosten (von 3 auf 2 Personen) sowie die Lebenshaltungskosten (Bereinigung der Einkommen, wie Kindergeld und Unterhaltszahlungen) neu berechnet. Wenn ihr eine Bedarfsgemeinschaft und keine Lebensgemeinschaft angegeben habt, müsste deine Freundin jetzt die Hälfte der Miet- und Nebenkosten (Höhe ??), Hilfe zum Leben (345,-- €) sowie den Mehrbedarf aufgrund ihrer Berufstätigkeit erhalten.

Zur Frage zum Umzug: Da die Tochter noch minderjährig ist und sicherlich ein Besuchsrecht bestehen wird, muss ein angemessener Raum für sie bereitstehen. Denke, dass da 9 qm nicht als zuviel angesehen werden. Ebenso ist wichtig, dass die Höhe der Miete angemessen ist. Aber da ihr die Wohnung ja mit Einverständnis des Amtes bezogen habt, dürftet ihr eigentlich keine Schwierigkeiten haben. Anbieten, die Miete für 9 qm selber zu zahlen, würde ich auf keinen Fall. Da ist wirklich besser, ihr weckt keine schlafenden Hunde. Das könntet ihr immer noch machen, wenn es seitens des Amtes Schwierigkeiten gibt.
 
R

Radbruch

Gast
Es geht bei der Frage der angemessenen Wohnung übrigens nicht um die _Größe_, sondern um deren _Kosten_. Wenn man eine große, aber günstige Wohnung hat, werden deren Kosten übernommen, aber die einer kleinen, teuren nicht. Das geht so:
Es wird geschaut, wieviele Personen in der Bedarfsgemeinschaft sind. Dann, wieviel qm üblicher Weise angemessen für so viele Menschen sind (für zwei sind das normaler Weise 60 qm), und dann, anhand des Mietenspiegels für den Ort, den Stadtteil o.ä., wie hoch die "angemessenen Kosten" (Gesetzeswortlaut) für die Unterkunft einer solchen Größe sind. Diesen Betrag schießt das Sozialamt zu, wer trotzdem länger in einer teureren Wohnung wohnen bleiben möchte, muss halt woanders was abzwacken.
Das Sozialamt zwingt einen auch nicht, auszuziehen, wie man vielfach hört/liest. Jedenfalls nicht direkt, sondern nur über den "Umweg", dass man sich die Wohnung nicht mehr leisten kann, weil deren Kosten nicht mehr voll übernommen werden. Was aber auch "erst" nach 6 oder so Monaten Ankündigungsfrist erfolgt, und wenn die Kosten des Umzugs nicht höher sind als die zu erwartende Ersparnis durch niedrigere Mietkosten. Effektiv wird das Sozialamt also sogar etwas höhere Wohnungskosten übernehmen, als nach dem Mietspiegel für eine Wohnung angemessener Größe anfielen.

Im Übrigen schließe ich mich dem Rat eines Vorgängers an: dem Sozialamt oder sonstigen Behörde immer unaufgefordert die tatsächlichen Verhältnisse mitteilen, wenn sie sich ändern. Wer das unterlässt, riskiert nicht nur "Mauligkeit" bei Behördenmitarbeitern, sondern auch strafrechtliche Verfolgung. Wer die Unwahrheit sagt (oder wichtige Informationen verschweigt, obwohl er zur Mitteilung verpflichtet ist), um Geld oder andere Vorteile für sich oder jemand anderes zu bekommen, macht sich wegen Betruges strafbar! Das ist kein Kavaliersdelikt! Ganz zu schweigen davon, dass es einfach unehrenhaft ist, zu lügen...
 

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