E
EuFrank
Gast
Komisch, dass Du dann so einen Thread hier rein stellst. Der HouseKenner weiß Dich wohl einzuschätzen (Deine Beweggründe für diesen Thread etc).Regt euch über andere Dinge auf, aber nicht über Minarette.
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Komisch, dass Du dann so einen Thread hier rein stellst. Der HouseKenner weiß Dich wohl einzuschätzen (Deine Beweggründe für diesen Thread etc).Regt euch über andere Dinge auf, aber nicht über Minarette.
Hallo EuFrank,
schau mal hier: Minarett-Verbot in der Schweiz. Hier findest du vielleicht was du suchst.
3 mal Ja und Amen (wie JohnBoy sagen würde 🙂)! Das war eine demokratische Abstimmung!Wenn die Mehrheit abstimmen darf, in welcher Farbe das Rathaus gestrichen wird, gibt es doch auch keine solche Diskussion, welche Bürger höher- oder minderwertig sind, die die für sanfte Naturfarben sind oder die die was Modernes wollen. Mehrheit ist in einem soclchen Fall Mehrheit.
Lass uns mal eine Volksabstimmung in der Türkei über christliche Kirchen in der Türkei machen...!Die Minarette sind in der Regel Teil von Moscheen, deren Bau durch die Religionsfreiheit geschützt ist. Wir verbieten den christlichen Kirchen doch auch nicht das Kreuz auf dem Dach.
Komisch, dass Du dann so einen Thread hier rein stellst. Der HouseKenner weiß Dich wohl einzuschätzen (Deine Beweggründe für diesen Thread etc).
Ich glaube, dass die Schweizer gegen "Schwachsinn" (Zitat House) abgestimmt haben.Ich bin Atheist, Blackjack. Für mich sind alle Religionen Schwachsinn.
Aber unsere Gesellschaft macht nun mal einen Unterschied zwischen altem Schwachsinn, z.B. Christentum und Islam und neuem Schwachsinn, z.B. Scientology.
Für mich persönlich hat Schwachsinn keine Bevorzugung verdient, nur weil er älter ist. Für mich.
Tatsache aber ist, dass unsere Gesellschaft das nicht so sieht und alte Religionen bevorzugt.
Ich bitte höflichst um einen Beleg!Ich finde die Abstimmungsanalyse recht interessant, bei der herauskam dass bildungsferne Schichten eher für die Vorlage votierten - für mich klingt das nachvollziehbar.
Ich bitte höflichst um einen Beleg!
Die Bundesverfassung der Schweiz weist im Vergleich mit anderen Verfassungen eine Eigenheit auf: Sie sieht keine Verfassungsgerichtsbarkeit für Bundesgesetze vor, d. h. von der Bundesversammlung erlassenen Gesetze müssen vom Bundesgericht oder anderen Gerichten auch bei Verfassungswidrigkeit angewandt werden. Diese spezielle Regelung ist Ausdruck der stärkeren Gewichtung des Demokratieprinzips gegenüber dem Rechtsstaatsprinzip. Die von der Volksvertretung erlassenen – und allenfalls in einem Referendum vom Stimmvolk angenommenen – Gesetze sollen nicht durch ein Gericht ausser Kraft gesetzt werden können.
Lass uns mal eine Volksabstimmung in der Türkei über christliche Kirchen in der Türkei machen...!
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