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Mietschulden von Eltern über 2000 EUR - Hilfe!!!

G

Gast

Gast
Mein Freund hat ein großes Problem:
im Juni 2011 wohnte er noch mit seinen Eltern in einer Wohnung, in der sie sich über 2000 EUR verschuldeten. Zu der Zeit war er minderjährig und er steht nicht im Mietvertrag! Trotzdem: der Vermieter schickte IHM ein Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid in eine andere Wohnung, wo er zwar mit seinen Eltern lebte, war aber wegen der unmöglichen Verhältnisse kaum Zuhause. Er wusste also nichts von den Bescheiden und hat keinen Widerspruch eingelegt. Nun sind seine Eltern nach Stuttgart weg, er wohnt alleine und ihm werden jetzt die 2000 EUR Schulden angehängt!! Beim Anwalt haben wir versucht einen Antrag auf Wideraufnahme der vorherigen Situation gestellt, das Gericht hat abgelehnt.
Mein Freund macht ein Praktikum und bekommt ALG II. Er kann dieses Geld einfach nicht zahlen, und es kann doch nicht sein dass er schon mit 20 eine so hohe Schuldenlast hat!!!
Was kann man denn da tun??!!!
 

Yukmaus

Aktives Mitglied
Habt ihr denn beim Gericht ausreichend klar gemacht, daß es nicht SEINE Schulden sind und er dafür auch nicht haftet?

Sicherlich kann man bei einem "berechtigen" Mahnbescheid nicht einfach die Frist verbaseln und dann eine solche Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand beantragen. Dafür ist die Frist ja da!
Aber hier wurde ja die falsche Person angeschrieben und es kann ja nicht sein, daß zb gezielt Personen, von denen man weiß daß sie im Urlaub oder im Auslandssemester oder in Kur oder sonstwie abwesend sind, solche Mahnbescheide zugesendet werden in der Hoffnung daß sie die Frist verpassen und somit für etwas zahlen müssen, das sie niemals verpflichtet waren zu zahlen.

Also nochmal zusammengefaßt: Der Freund war niemals diese Beträge schuldig also war der Mahnbescheid gegen ihn niemals rechtens. Insofern ist die Angelegenheit vielleicht sogar an sich schon nichtig, egal ob er nun Widerspruch eingelegt hat oder nicht.

Ansonsten könnte ja jeder wie wild an beliebige Personen Mahnbescheide verschicken in der Hoffnung daß ein paar davon schon die Frist verschwitzen werden.

Mit dieser Argumentation würde ich nochmal zum Anwalt gehen! Der hat womöglich gar nicht kapiert daß es hier um Schulden eines ANDEREN ging für die dein Freund NIE gehaftet hat.
Auf keinen Fall würde ich zahlen!
Man bekommt später noch ausreichend Gelegenheit, den Sachverhalt aufzuklären, spätestens wenns wegen Nichtzahlung zur Abnahme der eV kommen soll (natürlich verweigern, die Erklärung sollte ja wohl ausreichen!).

ICh würde sogar noch einen Schritt weitergehen und eine Anzeige bei der Polizei gegen den Vermieter erstatten wegen Nötigung und ihn auf Schadenersatz (Anwaltskosten) verklagen, sofern er den Mahnbescheid nicht zurücknimmt.
 
J

john-2

Gast
Wenn er in der neuen Wohnung gemeldet war, kann er sich nicht
darauf berufen, er hätte die Bescheide nicht bekommen.

Er wird das Geld irgendwie auftreiben müssen (Nebenjob?), andere
Verwandte um Hilfe bitten, etc.

Sorry, mehr fällt mir dazu jetzt nicht ein.

Gruß

John


PS:
Wenn die Eltern mittellos sind, müssen die Kinder für den Unterhalt aufkommen. Diese
Unterhaltspflichten umfassen aber nicht die Pflicht, generell für deren Schulden einzu-
stehen!

Nun gibt es aber einen Gerichtsbeschluss, und genau das ist das Problem....
 
Zuletzt bearbeitet:

Yukmaus

Aktives Mitglied
na der Sohn nicht, das wurde doch gesagt.

Meiner Ansicht nach ist die Forderung unberechtigt, da er niemals für diese Schulden haften mußte.
Der Mahnbescheid somit gegenstandslos.

Aber wie gesagt, das muß man dem Gericht auch klarmachen. Woher sollen die sonst auch wissen wer jetzt noch Mithafter war und wer nicht.
Wenn man da nur hingeht und sagt "hab die Frist verpaßt kann man da noch was machen" MUSS die Antwort ja nein sein.
Es geht hier eben nicht um die Frist sondern darum daß der MB schlicht falsch adressiert war.
Das muß man dann aber auch klarstellen.

Das ist dem TE aber anscheinend auch nicht klar, denn ansonsten hätte der Hilferuf ja gelautet "Hilfe unberechtigte Forderung" und nicht "Hilfe wie bezahlen wir das".
 

Rhenus

Urgestein
Hallo Yukmaus,

na der Sohn nicht, das wurde doch gesagt.
Gesagt wird immer viel.
Unter anderem, dass er da wohnt, wo er eben nicht wohnt. ;)

Meiner Ansicht nach ist die Forderung unberechtigt, da er niemals für diese Schulden haften mußte.
Der Mahnbescheid somit gegenstandslos.
Nö, so einfach ist das nicht. Wäre einfach gewesen, wenn man nicht die Frist verstreichen lassen hätte.
So gilt sie als anerkannt.
Nachdem der Rechtsanwalt dran war, sieht das nicht gut aus.
Sollen wir etwa mit diesen Aussagen schlauer als der RA sein?
Für meine Begriffe ging es darum die erfolgte Rechtsgültigkeit anzufechten.
Damit ist die Sache aus.

In einem Mahnverfahren kann ich behaupten, ich hätte dir den Mond verkauft, wenn du nicht widersprichst, ist das so! :)
Was lehrt uns das?

Zumindest die Post lesen, die an unsere Adresse gesendet wird, wenn wir schon gegen das Meldegesetz verstoßen.
 

Simone_1979

Mitglied
So schlimm es sich anhört. Die Sache ist aber eindeutig. Ist der Vollstreckungsbescheid rechtsgültig, ist es die Forderung ebenfalls. Dann ist es völlig egal, ob die Forderung zu Recht besteht oder nicht!
Nur, wenn er innerhalb der gesetzlichen Frist Widerspruch einlegt hat, (bei Mahnbescheid oder beim Vollstreckungsbescheid) besteht noch eine Möglichkeit. Ist diese Frist bereits abgelaufen, MUSS er für die Forderung aufkommen.
Er kann natürlich versuchen, das Geld bei seinen Eltern einzuklagen. Aber nach Deiner Beschreibung erscheint mir das eher sinnlos.

Gruß und alles Gute

Simone
 

Yukmaus

Aktives Mitglied
Auf jeden Fall wärs einfacher gewesen die Frist nicht verstreichen zu lassen. Immerhin steht es doch dick auf dem MB dass man widersprechen soll.
Ich würde sogar IMMER widersprechen selbst wenn die Forderung rechtens ist. Denn ansonsten kann der Gläubiger nach freiwilliger Zahlung nochmal vollstrecken - kriegt die Kohle also zweimal.
Trotzdem muß es da noch eine Möglichkeit geben rauszukommen. Auch Anwälte wissen nicht alles und dann auch maximal das was ihnen gesagt wurde.
Hatte auch schon einen Anwalt dem nicht bekannt war, dass man auch nach dem 25. Lebensjahr noch Kindergeld bekommen kann. Auf die Allwissenheit der Anwälte würde ich mich daher nicht verlassen.
Vielleicht kann der TE mal eine Anfrage bei "frag einen Anwalt" stellen, da halten sich zumindest die Kosten (um 20 Euro) in engen Grenzen.
 

Rhenus

Urgestein
Es gibt noch die Möglichkeit einer Feststellungsklage.
Was soll den festgestellt werden? Er hat doch die Forderung anerkannt!
Der Forderung selbst, konnte er doch rechtzeitig mit einer Unterschrift widersprechen.

Außerdem dient die Feststellungsklage nicht dem Zweck in der Hauptsache, sondern nur um Rechtssicherheit für eine Klage zu bekommen.
Daher meine Frage nach dem Mietvertrag und wer Mieter ist.

Yukmaus
Auf die Allwissenheit der Anwälte würde ich mich daher nicht verlassen.
das kann man auch nicht, denn es gibt Fachanwälte. Wenn ein Anwalt aber nicht weiß, wann ein Mahnverfahren, was jede Gehilfin kennen muss, beendet und rechtswirksam ist, dann darfst du ihm sicher das Kanzleischild abmontieren. :D
 

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