K
Kartoffelpü
Gast
Das ist hier aber kein Vermieter / Mieter Verhältnis. Die beide sind ein Paar. Anschaffungen und Reparaturen, trägt man gemeinsam. Das hat doch nix damit zu tun wem die Hütte rechtlich gehört.
WAS?? Das stimmt ja wohl nur dann, wenn Sie auch hälftige Eigentümerin wird. Ich bezahle doch meinem Lebensgefährten nicht eine Wohnung zur Hälfte, an der ich kein Eigentum erwerbe?