Ich sehe es nur für richtig an, dass ein Lebensgefährte den Anderen in seiner Eigentumswohnung nicht mietfrei wohnen lassen muss. Außerdembedeutet ein Mietvertrag auch eine gewisse Sicherheit, wenn die Partnerschaftin die Brüche geht – dann kann der Eigentümer den Partner nämlich auch nichteinfach vor die Tür setzen, sondern er muss den Vereinbarungen im Mietvertrag folgen (ich weiß, dass das mit dem ‚vor die Türe setzen‘ auch sonst nicht einfach so geht, aber mit klar und eindeutig vereinbartem Vertrag hat man es immer leichter, seine Rechte durchzusetzen).
Nun wissen wir ja nicht, wo die TE wohnt und ob 23,60 Miete/m² (650/27,5) dort ortsüblich sind – das lässt sich aber ja herausfinden. Natürlich sollte die Miete sich nur auf die hälftige Nutzung beziehen – UND es muss seitens des Vermieters eine Nebenkostenabrechnung über die hälftige Nutzung erfolgen – dann wird man ja schnell sehen, ob die 150 €/Monat gerechtfertigt sind oder nicht, die können ja dann angepasst werden.
Wenn aber dieser Vertrag geschlossen wird, dann bitte auch ein anderer, nämlich:
Ein Darlehensvertrag über die 15.000 €, von dem beide Seiten etwas haben sollten – die TE eine etwas bessere Verzinsung als derzeit auf der Bank und der Lebensgefährte etwas weniger Zinsbelastung als für das sonstige Darlehen. Und der Vertrag muss unbedingt eine Regelung enthalten, wie das Geld zurückgezahlt wird, wenn die TE ausziehen sollte.
Die Zinsen sind dann jedes Jahr sauber zu errechnen und der Darlehenssumme zuzuschlagen – dann muss die TE etwas länger keine Miete zahlen - oder auszuzahlen – dann hat sie das Geld halt gleich.
Weiterhin braucht es eine andere Vereinbarung über die allgemeinen Lebenshaltungskosten – die müssen sich die beiden dann natürlich teilen.Viele Paare errichten dafür ein gesondertes Konto, auf das jeder Partner monatlich einen Betrag einzahlt und von dem die Lebensmittel- und sonstigen Einkäufe getätigt werden. Das kann halbe/halbe geschehen oder auch anders –wenn z.B. der eine am liebsten Filetsteaks isst und der andere sich auf Salatbeschränkt J oder wenn ein Partner noch ein Kind hat, für dessen Lebensunterhalt er alleinverantwortlich ist. Manche Paare vereinbaren auch noch andere Teilbeträge – im Verhältnis der Einkünfte, z.B., es liest sich allerdings nicht so, als würde der Partner sich hier auf so etwas einlassen.
Und der Grund dafür, alles im Voraus (!! Vor dem Einzug!!) vertraglich zu regeln, ist natürlich, dass sich die TE finanziell nicht ausnutzen lassen will (da kann er ja wohl kaum gegen argumentieren…)
Der Vermieter sollte sich darüber im Klaren sein, dass er vom Einzug an die Mieteinkünfte zu versteuern hat - das Darlehen über die 15.000 € mindert sich ja jedes Jahr um die vereinbarte Miete, er wird also "reicher" das geht nicht einfach so! Die Zinseinnahmen aus dem Darlehen sind natürlich auch steuerpflichtig, dürften aber unter dem Freibetrag liegen.
Mit der Sache nichts zu tun hat die Rate, die der Eigentümer auf das Darlehen abzahlt. Wären die beiden kein Paar und hätten sie einen stinknormalen Mietvertrag abgeschlossen, dann könnte es je nach Wohngegend auch sein, dass die Miete höher ist als die Darlehensrate – so what?. Wer das nicht will, muss selber kaufen.