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Meine Mutter hat Klage auf Umgangsrecht eingereicht

Sohn

Neues Mitglied
Hallo,
ich bin 14 Jahre alt und wohne seit 4 Jahren bei meinem Vater.
Erst klappte das ganz gut mit den Besuchen bei meiner Mutter, aber seit 2 Jahren möchte ich nicht mehr zu ihr. Ich möchte auch nicht mit ihr reden oder ihr schreiben.
Jetzt habe ich Angst, dass das Gericht mich zwingen kann, wieder zu ihr fahren zu müssen. Hat jemand einen Rat für mich?
Danke für Ihre Antworten,
Sohn 14
 
Hallo Sohn,

du schreibst leider gar nicht, WARUM du deine Mutter nicht mehr besuchen möchtest, nichts mehr mit ihr zu tun haben möchtest. Was ist vorgefallen ??
 
Hallo Mizi,
da sind so viele Sachen vorgefallen. Sie hat immer versucht mich zu überreden, wieder bei ihr einzuziehen. Meinen Papa macht sie immer schlecht. Wenn ich geweint habe, hat sie mich immer angeschrien und heftig geschüttelt. Es sind so viele kleine Dinge, die mich davon abgehalten haben, sie zu besuchen. Sie hat mir nie richtig zugehört und entscheidet immer alles ohne mich zu fragen. Ich fühle mich bei ihr einfach nicht wohl und habe sogar Angst vor ihr, weil sie immer so bestimmend ist.
Es gab auch schon Gespräche beim Jugendamt (vor ca. 1,5 Jahren), die Frau dort meinte, ich müsste meine Mutter nicht sehen, wenn ich nicht will.
Nächste Woche habe ich wieder einen Termin beim Jugendamt, aber bei einer anderen Frau.
 
O.k., danke für die Info.

Ich vertrete da generell die Meinung, dass Kinder nicht zu einem Umgang gezwungen werden sollen, da das ein Widerspruch in sich ist und völlig kontraproduktiv. Ist doch klar!

Ich hatte da mal eine Doku (wirklich echt, nix gespielt) über mehrere "Fälle" im TV gesehen, wo Kinder zu Besuchen gezwungen wurden aufgrund von gerichtlichen Entscheidungen, das war so erschütternd. Das eine Kind, an das ich gerade denke (weiß nicht mehr, wie alt er war, aber noch lange nicht in der Pubertät) war geradezu panisch, wollte sich verstecken vor den vollstreckenden Leuten ......

Und Erwachsene, also die Elternteile, führen da oft eine Art Krieg aus - über die Köpfe der Kinder hinweg.

Du wirst noch viele Antworten von usern erhalten, die sich mit solchen Dingen sehr viel auseinandersetzen und dir sicherlich auch einige Links posten werden.

Ich jedenfalls finde erzwungenen Umgang echt mies und dient nicht dem Wohl des Kindes. Es dürfte ihm sogar sehr schaden und das langfristig. Wer bitte, will DAS verantworten??
(Auch, wenn da durchaus Einflussnahmen der Erwachsenen eine oft wichtige Rolle spielen...)

Was sagt dein Vater zu all dem ?
 
Antwort für "Sohn" und den derzeitig Sorgeberechtigten

Wenn Du das Gerichtsverfahren mit seinen lästen Pflichterscheinungsterminen,Anhörungen und evl.Begutachtungen etc. vermeiden möchtest,bzw.hier wohl eher Dein Vater 😎 ,
ist eine sinnvolle,faire und für ein Gericht und vor allem Deine Mutter akzeptable Lösung das Beste.

Der Klage könnte man den Wind aus den Segeln nehmen,wenn man zu einer außergerichtlichen Einigung kommt.

Hast Du ANGST vor der Mutter --oder nur "keinen Bock derzeit" ?

Telefonieren ab und zu dürfte zumutbar sein. Das machen bereits 8jährige 🙂

Sich halt in größerem Abstand zu sehen , was miteinander zu tun, dürfte auch für einen Vierzehnjährigen selbigen nicht überfordern.

Wenn die Treffen zuerst problemlos funktionierten ,kommen schon bei einem Familienrichter Fragen auf,WARUM nun die Mutter sogar klagen muß,es nicht eine Einigung gibt,die BEIDE Eltern untereinander verhandeln.

Im krassesten Fall -wenn sich rausstellt,daß NICHT DER SOHN den Umgang boykottiert -
ist sogar das Sorgerecht jederzeit neu durch die Mutter einklagbar.

Wenn Deinem Vater das Sorgerecht entzogen würde durch Urteil, wäre Dein Stand bei der Mutter irgendwie nicht der Beste? Findest Du nicht?

Gerade in der Pubertät könnte ein "Zusatzansprechpartner" für Dich,Sohn,eher sinnvoll sein.

Wenn eine Mutter ,die GUT KLARKAM mit dem Sohn,plötzlich von diesem GAR NICHTS mehr hört ,ist ihre Klage durchaus verständlich.

Für maximal 4 Jahre noch eine harmonische Regelung zu finden,sollte vor allem auch in DEINEM Interesse sein.
Wie dann der Umgang gestaltet wird, hängt bestimmt auch von Deinem Entgegenkommen ab.

Ein unbegründet völlig "mauerndes Kind" wird seine Wünsche dann im Urteil eher weniger vorfinden. Bis zur Volljährigkeit wirst Du Dich da nicht allein entscheiden dürfen.

Micky

Um einem erzwungenen Umgang entgegenzutreten (da war aber massive Gewalt im Spiel,detaillierte Drohungen...) hat mein Sohn den Spieß rumgedreht-->
er bot an,daß er VON SICH AUS in bestimmten Abständen mit dem "Vater" telefoniert und sich paar mal trifft.
Um vor allem der kleinen Schwester die "mit Gerichtsvollzieher durchzusetzenden Umgänge" (so der Plan des "Vaters"!) zu ersparen, gab es dann diesen "Gegenvorschlag".

Da lag aber dem Richter schon die Aussage der Kinder über die erlebte Gewalt vor, beide hatten ihre Angst geschildert--und es lagen die "Glaubwürdigkeitsgutachten" vor--die dieser Richter angeordnet hatte.
Die Aussage der Gutachterin übertraf in Deutlichkeit noch die Schilderungen der Kinder.

Weder für Telefonate noch gar für mehr als 2 Treffen hatte dann der "Vater" noch Zeit/Lust.

Es gab auch nie "Geburtstaggrüße" oder gar jemals Geschenke.
In diesem Fall war die Klage nur eine weitere Schikane --einfach so.

WARUM Deine Mutter klagt,mußt Du sie vielleicht doch fragen--und einen Gegenvorschlag machen,der für Dich "machbar" ist--> Telefon, neutrale Treffen...
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Antwort für "Sohn" und den derzeitig Sorgeberechtigten

Wenn Du das Gerichtsverfahren mit seinen lästen Pflichterscheinungsterminen,Anhörungen und evl.Begutachtungen etc. vermeiden möchtest,bzw.hier wohl eher Dein Vater 😎 ,
ist eine sinnvolle,faire und für ein Gericht und vor allem Deine Mutter akzeptable Lösung das Beste.

Der Klage könnte man den Wind aus den Segeln nehmen,wenn man zu einer außergerichtlichen Einigung kommt.

Hast Du ANGST vor der Mutter --oder nur "keinen Bock derzeit" ?

Telefonieren ab und zu dürfte zumutbar sein. Das machen bereits 8jährige 🙂

Sich halt in größerem Abstand zu sehen , was miteinander zu tun, dürfte auch für einen Vierzehnjährigen selbigen nicht überfordern.

Wenn die Treffen zuerst problemlos funktionierten ,kommen schon bei einem Familienrichter Fragen auf,WARUM nun die Mutter sogar klagen muß,es nicht eine Einigung gibt,die BEIDE Eltern untereinander verhandeln.

Im krassesten Fall -wenn sich rausstellt,daß NICHT DER SOHN den Umgang boykottiert -
ist sogar das Sorgerecht jederzeit neu durch die Mutter einklagbar.

Wenn Deinem Vater das Sorgerecht entzogen würde durch Urteil, wäre Dein Stand bei der Mutter irgendwie nicht der Beste? Findest Du nicht?

Gerade in der Pubertät könnte ein "Zusatzansprechpartner" für Dich,Sohn,eher sinnvoll sein.

Wenn eine Mutter ,die GUT KLARKAM mit dem Sohn,plötzlich von diesem GAR NICHTS mehr hört ,ist ihre Klage durchaus verständlich.

Für maximal 4 Jahre noch eine harmonische Regelung zu finden,sollte vor allem auch in DEINEM Interesse sein.
Wie dann der Umgang gestaltet wird, hängt bestimmt auch von Deinem Entgegenkommen ab.

Ein unbegründet völlig "mauerndes Kind" wird seine Wünsche dann im Urteil eher weniger vorfinden. Bis zur Volljährigkeit wirst Du Dich da nicht allein entscheiden dürfen.

Micky

🙂 ...
 
Mein Vater versucht immer, mich zu überzeugen, wieder Umgang mit ihr zu haben (und wenn es nur per Mail wäre), obwohl die beiden auch nicht mehr oft miteinaner reden
Sie wirft ihm dann immer vor, wenn es doch einmal zu einem Telefonat kommt, er würde mich unter Druck setzen und mir den Umgang mit ihr verbieten.
Kann ich denn wirklich gezwungen werden?? 😱
Mein Vater war natürlich bei einer Anwältin, die hat vorgeschlagen, dass ich mit meiner Mutter in eine Therapie gehe, aber das möchte ich auch nicht. Ich möchte von ihr in Ruhe gelassen werden, bis ich mich in der Lage fühle, mich mit ihr auseinanderzusetzen.
 
Hallo Micky, ich habe wirklich Angst vor ihr und fühle mich sehr unwohl in ihrer Nähe. Ich habe ihr mal meine Gefühle per Email geschrieben, darauf hat sie erst nicht reagiert und dann sagte sie, die Mail wäre nicht von mir gewesen.
 
Ich habe Angst, dass sie mich wieder unter Druck setzt.
Habe ich keine Recht auf keinen Umgang?
 

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