Dolphin1979
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Hallo Sohn!
Das Gericht wird dich nicht zwingen, den Umgang wahrzunehmen, da nicht mehr jünger als 14 bist und deine Meinung zu respektieren ist! Niemand kann dich mit Hand-&Fußschellen zum Umgang zwingen. Wie schon Micky gesagt hat um sich den ganzen gerichtlichen Aufwand zu ersparen, wäre vllt. ein Gegenvorschlag egal in welcher Art&Form eine Lösung. Auch wenn Angst hast und dich unwohl in Ihrer Nähe fühlst, ist es hilfreich ihr das Selbstbestimmend offen und direkt zu sagen, dass es audrücklich dein Wunsch ist z.Z. kein Kontakt zu pflegen und nicht deines Vaters! und möchtest vorab Distanz bis dich Selbst in der Lage siehst Ihre Nähe zu suchen. Kannst auch davon ausgehen akzeptiert, respektiert & achtet sie deinen Wunsch wird Sie den gerichtlichen Gang einstellen, ansonsten gibt es andere Beweggründe dazu.
lg.
Das Gericht wird dich nicht zwingen, den Umgang wahrzunehmen, da nicht mehr jünger als 14 bist und deine Meinung zu respektieren ist! Niemand kann dich mit Hand-&Fußschellen zum Umgang zwingen. Wie schon Micky gesagt hat um sich den ganzen gerichtlichen Aufwand zu ersparen, wäre vllt. ein Gegenvorschlag egal in welcher Art&Form eine Lösung. Auch wenn Angst hast und dich unwohl in Ihrer Nähe fühlst, ist es hilfreich ihr das Selbstbestimmend offen und direkt zu sagen, dass es audrücklich dein Wunsch ist z.Z. kein Kontakt zu pflegen und nicht deines Vaters! und möchtest vorab Distanz bis dich Selbst in der Lage siehst Ihre Nähe zu suchen. Kannst auch davon ausgehen akzeptiert, respektiert & achtet sie deinen Wunsch wird Sie den gerichtlichen Gang einstellen, ansonsten gibt es andere Beweggründe dazu.
lg.