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Meine Mutter hat Klage auf Umgangsrecht eingereicht

Hallo Sohn!


Das Gericht wird dich nicht zwingen, den Umgang wahrzunehmen, da nicht mehr jünger als 14 bist und deine Meinung zu respektieren ist! Niemand kann dich mit Hand-&Fußschellen zum Umgang zwingen. Wie schon Micky gesagt hat um sich den ganzen gerichtlichen Aufwand zu ersparen, wäre vllt. ein Gegenvorschlag egal in welcher Art&Form eine Lösung. Auch wenn Angst hast und dich unwohl in Ihrer Nähe fühlst, ist es hilfreich ihr das Selbstbestimmend offen und direkt zu sagen, dass es audrücklich dein Wunsch ist z.Z. kein Kontakt zu pflegen und nicht deines Vaters! und möchtest vorab Distanz bis dich Selbst in der Lage siehst Ihre Nähe zu suchen. Kannst auch davon ausgehen akzeptiert, respektiert & achtet sie deinen Wunsch wird Sie den gerichtlichen Gang einstellen, ansonsten gibt es andere Beweggründe dazu.

lg.
 
mitdenken,diplomatisch sein

Eine sehr plausible Variante wäre:

"Wenn überhaupt ,möchte ich gemeinsam mit einem Freund zum Treff."

Dann noch paar "jugendgerechte" Aktivitäten-->
Hochseilgarten, Radtour ...gemeinsam zu einem Fußballspiel--- sowas!

Was hast Du für Hobbies,was macht sie sonst so--außer,mit Deinem Vater zu streiten ? 😎

In Gegenwart eines Schulfreundes wird sie nicht flippig sein.

In diesem Alter ist es auch NORMAL,daß man am Wochenende Zeit mit den Freunden verbringt -
Du hast bestimmt auch dauernd jemanden als Übernachtungsgast ?
(zumindest waren/sind meine Kinder in diesem Alter eher IMMER mit "Zusatz" unterwegs)

Weißt Du--es wird Dir NICHT gelingen,komplett alle Zelte abzubrechen --und in vier Jahren spätestens seid Ihr eh "auf Augenhöhe" --BEIDE Erwachsene !

Auch sie (und Dein Vater) wird lernen müssen,sich dann neu zu Dir zu positionieren!

Diese krasse Kinderzeit in gesplitterter Familie ist doch fix vorbei.

Es geht dann NICHT MEHR um vergangene Wunden.

Du machst es dann mal besser mit Deinen Kindern vielleicht...
 
Vielen Dank für Ihre Antworten. Ich habe vor zwei Jahren schon versucht mit ihr zu klären, dass ich nur immer alle zwei Wochen mal ein paar Stunden mit ihr verbringen möchte, dass wollte sie auf keinen Fall akzeptiren, deswegen habe ich dann den Kontakt lieber ganz abgebrochen (und wirklich ohne Einfluss meines Vaters.) Sie hört mir einfach nicht zu. Ich vertraue ihr da nicht mehr und fühle mich nicht in der Lage ihr jetzt wieder eine Chance zu geben.
Ich traue mich (noch) nicht, ihr das so direkt ins Gesicht zu sagen. Ich weiß auch, das ich sie damit verletzte, aber ich schütze mich auch.
🙁
 
Hi,

niemand kann dich zum Umgang zwingen. So, wie du klingst, brauchst du eine Auszeit und Entlastung. Belaste dich jetzt nicht mit dem Thema, sondern friere den Kontakt ein. Das muss keine Entscheidung für die Ewigkeit sein. Aber zur Zeit solltest du dich nicht mit dem Thema herumquälen.

Alles Gute

Patch
 
Naja--er muß sich aber damit befassen. Die Taktik des "Einfrierens" ging nur 2 Jahre "gut".

Er schreibt doch: Die Klage liegt beim Familiengericht!

Meine Erfahrung: dann sinnvollerweise "cleveren Gegenvorschlag",
damit der Richter nicht "Begutachtung" o.ä. anordnen muß.

Einigungswille mindert Streß UND Kosten.
 
Hallo,

hast du dich eigentlich schon einmal gefragt, wie deine Mutter sich fühlt, wenn ihr Sohn sich einfach distanziert, nichts mehr (eigentlich ohne Grund) mit ihr zu tun haben will. Sie fühlt sich abgelehnt, nicht du bist das Opfer, sondern deine Mutter, die eigentlich nur um dich kämpft!!!! So, wie es sich für eine gute Mutter gehört.
Liebe Grüsse, eine Mutter, die ebenso dieses Problem mit ihren Sohn durchlebt.
 
Hallo,

hast du dich eigentlich schon einmal gefragt, wie deine Mutter sich fühlt, wenn ihr Sohn sich einfach distanziert, nichts mehr (eigentlich ohne Grund) mit ihr zu tun haben will. Sie fühlt sich abgelehnt, nicht du bist das Opfer, sondern deine Mutter, die eigentlich nur um dich kämpft!!!! So, wie es sich für eine gute Mutter gehört.
Liebe Grüsse, eine Mutter, die ebenso dieses Problem mit ihren Sohn durchlebt.


Na ja, so ganz grundlos hört sich das für mich nicht an. Er beschreibt doch das er, wenn er geweint hat, angschrien und durchgeschüttelt wurde. Das hört sich für mich nicht nach einer guten Mutter an. 😕
 
Hallo 🙂,

ich wäre ebenfalls für den Vorschlag von Micky.

WENN das Gericht die Ansicht vertreten sollte, dass eventuell dein Vater etwas mit dem Umgangsboykott zu tun hat, dann kann durchaus Umgang verordnet werden. 14 Jahre hin oder her.

Wir haben das so geregelt:
Mein Sohn (in deiner Altersklasse) möchte auch nicht verpflichtet werden zu einem Umgang bei seinem Vater.
Wir haben uns darauf geeinigt, dass dieser unseren Sohn anruft, wenn er ihn treffen möchte, und mit ihm ausmacht, zu was unser Sohn bereit ist. Ich muss dem dann zustimmen, was ich aber eh immer tue.

Anfangs war das Ergebnis in etwa so, dass unser Sohn alle 2 bis 3 Wochen bereit war mit ihm in der Nähe Eis essen zu gehen.
Mittlerweile treffen sie sich sogar mal zum Essen oder ins Kino. Zu seinem Vater nach Hause möchte er nicht. Wir haben das zwischenzeitlich mal so gelöst, dass er dazu einen Freund mitgenommen hat.

Ich persönlich finde das die sinnvollste Lösung. Ein Zwang hätte sicherlich nicht das Vater-Sohn-Verhältnis gefördert und hier wäre ständig Spannung gewesen wegen einer Regelung, die uns alle gequält hätte.
So kann mein Sohn jederzeit schauen wie es ihm damit geht und die beiden können sich zwanglos annähern.

Das bedingt allerdings auch ein wenig Einsicht von Seiten des Umgangselternteils. Ich hatte das Glück, dass meinem Ex-Mann auch nicht an einer festen Regelung gelegen war, weil er selbst keine Lust hat, sich an eine solche zu halten.

Aber vielleicht könntet ihr deiner Mutter eine Regelung anbieten (neutrale Orte - nicht zu viel Zeit auf einmal), die für dich akzeptabel ist und sie nicht ganz aus deinem Leben ausschließt?

Es ist halt so... für eine gerichtliche Erlaubnis auf Umgangsverweigerung braucht es sehr triftige Gründe. Wenn dann gar herauskommt, dass gelogen wird um Umgang zu verweigern, dann kann das ganz böse enden. Von daher rate ich... versuche einen Alternativvorschlag, mit dem du dich arrangieren kannst.
 
Zuletzt bearbeitet:
Diese Spezie "Gute Mutter" muss ein seltener Vogel sein bzw. sind sich die Biologen noch immer nicht einig, anhand welcher Merkmale dieser eindeutig zu bestimmen sei.... Und viele Vögel behaupten von sich selbst, ein solcher zu sein, was von anderen Vögeln, Biologen und sonstigen Laien dann wiederum heftig bestritten wird. 😎

Naja, nur so am Rande und OT.

@topic

Nun meldet sich der TE ja nicht mehr, aber liest evtl. nochmal.
Umgang gegend en Willen eines Jugendlichen ist ziemlicher Blödsinn und wird in der Regel auch nicht durchgesetzt.

Allerdings wird dem Jugendlichen (wenn kompetente Leute am Start sind) nicht erspart, sich mit der Thematik und dem berechtigten Wunsch der Mutter auseinander zu setzen. Mit scheibchenweisen Annäherungen oder gut begründeten Ablehnungen kann man ganz gut konstruktiv arbeiten, auch daran, dass die Mutter ein paar unbequeme Sachen schlucken muss.

Der Vater könnte ja getrennte Mediation in einer Erziehungsberatungsstelle vorschlagen. Dort kannst Du Deine Wünsche und Bedenken vortragen und die Mutter muss dann dazu Stellung beziehen. Außerdem ist es dann in fremder, professioneller Hand, sie kann dann nicht mehr sagen, aus Dir spräche der Vater.

Fakt ist, man wird seine Mutter nicht mal eben so los, indem man tut, als gäbe es sie nicht. Manchmal ist Abstand gut und nötig, aber insgesamt kommt man um eine Klärung nicht drumrum.
 

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