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MEIN VERMIETER TREIBT MICH SO ZUR WEIßGLUT

Die Miete ist für Österreich leider normal (je nach Region). Die Kaution im Vergleich niedrig. Gestrichen wird fast immer. Steht ja auch so drin mit der Abnutzung. Weiß ist üblich. Welches Weiß kann dir egal sein. Dispersion hält auf Dispersion, also streich auch damit. Wenn er vor hat, dir die Kaution zu verweigern, macht er das so oder so und dann wehrst du dich mit der Mietervereinigung.
 
Lass dich vom Vermieter nicht tyrannisieren und verarschen.

Vermutlich musst du nicht streichen und wenn du streichst darfst du den Weisston selber wählen .
Um Farbe zu transportieren würde ich ein Taxi nehmen.
 
Bei Standardmietverrrägen gilt in Deutschland das Recht der AGBs. Denn es handelt sich dann gar nicht um Verträge, auch wenn sie so heißen, da ja nichts verhandelt wurde. Das sind starre Vorgaben wie es zu laufen hat, eben AGBs.

Und so eine Klausel entspricht dann eben den Standards für AGBs oder auch nicht. Und wer will das denn prüfen als Vermieter? Die nehmen alle Standardmietverträge, die sich an der neuesten Rechtssprechung orientieren und damit abgesichert sind. Und für Untermietverträge gibt's das natürlich auch alles.
 
Beim Auszug aus einer Wohnung ist es üblich, dass der Mieter Schönheitsreparaturen durchführt, was oft auch das Streichen der Wände einschließt. Allerdings ist es nicht zwingend erforderlich, dass die Wände weiß gestrichen werden müssen, auch wenn dies oft praktiziert wird.
 
,,Bei Beendigung des Mietverhältnisses aus welchem Grund auch immer ist der Mietgegenstand samt alfälligen mitvermieteten Gegenständen und Einrichtungen sowie auch allen üibergebenen Schlüsseln besenrein und geräumt von Fahrnissen sowie des abnutzungsüblichen Zustandes der Wände dem Vermieter zurückzustellen. Für diese Rückgabe ist ein entsprechendes Übernahmeprotokoll zu erstellen."
Abnutzungsüblich ist das Zauberwort.

Wenn du da nicht gerade "Malen nach Zahlen" auf der Tapete betrieben hast, muss du überhaupt nicht streichen.

Im Normalfall muss der Mieter also nur dann neu ausmalen, wenn die Wände über die normale Abnützung hinaus in Anspruch genommen wurden oder wenn eine Farbe radikal abweichend von herkömmlichen Usancen gewählt wurde (zB. Grellrot oder Schwarz) oder der Vertrag individuell ausgehandelt wurde.
Quelle:
 
Und wieso unterstellst du jetzt von vornherein das man etwas falsch formulieren würde?
Weil das alles andere als selten vorkommt und auch für Altverträge gilt. Da reicht es schon, ein vermeintlich harmloses Wörtchen hinzuzufügen, um gaaanz besonders sicherzugehen und schon ist der ganze Passus nichtig und die mieterfreundliche neue Gesetzeslage greift. Empfohlen wird daher auch der jeweils aktuellste Mietvertrag von Haus und Grund, den aber eben lange nicht alle Vermieter verwenden.

Und weil es in Österreich ähnlich sein KÖNNTE auch der Tipp, einfach mal danach zu googlen oder besser noch, bei Mietervereinen nachzufragen. Aber BennyPenny möchte ja anscheinend streichen - dann soll er.

Ah, gerade noch den Beitrag von Cat gesehen. Das ist ja so ein Fall. Der Vermieter möchte, dass neu gestrichen wird, der Mieter muss es deshalb aber noch lange nicht tun.
 
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