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Mein Partner droht mir Gewalt an

Hallo Sica,

das hört sich sehr schwierig an und du stehst eine unglaublich belastende Beziehung durch. Das hat niemand verdient und du kannst eine Trennung durchziehen. Zögere nicht, horche in dich und ziehe es sofort ohne Zweifel durch. Es wird dir erst mal schlecht gehen, aber geht es dir jetzt, so wie es ist, gut? Es kann passieren, dass es dir schnell deutlich besser geht und er realisiert, dass er nun Konsequenzen für sein Handeln tragen muss. Und dann sucht er sich vielleicht sogar selbst einen Arzt, der ihm nachhaltig helfen kann. Das ist nicht deine Verantwortung.

Herzlich,
Elisabeth
 
in einer Lebensgemeinschaft werden Leistungsansprüche zB für Pflegekosten usw vom Partner mitberechnet, wenn der Pflegebedürftige sie nicht selber tragen kann.
Der Partner der TE ist nicht pflegebedürftig, um welche Pflegekosten soll es also gehen?
Abgesehen davon gibt es auch in dem Fall Schonvermögens- und Leistungsgrenzen.

Liebe TE,
trenne dich und teile deinem Partner mit, dass er ausziehen soll.
Informiere auch möglichst viele in deinem Umfeld von der Trennung und den anstehenden Auszug.

Du hast nur dieses eine Leben ♥
 
Zuletzt bearbeitet:
@weidebirke , in einer Lebensgemeinschaft werden Leistungsansprüche zB für Pflegekosten usw vom Partner mitberechnet, wenn der Pflegebedürftige sie nicht selber tragen kann.
Dh, man hat Pflichten gegenüber einem Lebensgefährten aber keine Rechte zb Erbe.
Liebe TE, du könntest bei re empowerment anrufen. Die haben ganz gute Tips.
Reiz den Mann nicht. Er könnte gefährlich werden. Die Drohung bei der Polizei anzeigen. Kann helfen ihn aus dem Haus zu bekommen.
Er hat keine Pflegestufe und nicht mal eine Diagnose von einem Arzt. Er ist kein Kind der TE und auch kein Ehemann sondern nur ein Schmarotzer der sich in ein bereitwillig hingestelltes Nest gesetzt hat. Unter diesen Umständen dürfte es sehr schwer werden, die TE mit irgendwelchen Ansprüchen oder Kosten zu behelligen, wenn sie ihn vor die Tür setzt, vor allem wenn sie auch noch Gewaltandrohung und jahrelanges Schmarotzertum von seiner Seite geltend macht. Auf letzteres hat sich meines Wissens sogar schon mal ein Richter berufen, als er in einer Scheidung Unterhaltsansprüche eines Mannes gegen die Ex abgewiesen hat, damals hieß es wörtlich in einer Entscheidung "jahrelanges Schmarotzertum erzeugt keinen Anspruch auf Unterhalt!"
Diesen Musterfall kann sicher ein guter Anwalt herausfinden. Und hier geht es nicht mal um einen Ehemann.
@Sica: besorg Dir auf jeden Fall einen guten Anwalt. Der muß darauf dringen, daß sich ein Amtsarzt des Typen annimmt, wenn im Klagefall Krankheit vorgeschützt wird, denn die von Behörden amtlich bestellten Ärzte sind auf Simulanten, Faulpelze und Schmarotzer geeicht und lassen sich nicht so leicht hinters Licht führen.
 

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