Hallo,
eine Frage zur Immobilie, wurde das Haus während der Ehe angeschafft oder wurde das Haus von Deiner Frau in die Ehe mit- eingebracht?
Gruß
Hallo und guten Tag,
Das Haus wurde vor unserer Ehe gekauf.
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Hallo,
eine Frage zur Immobilie, wurde das Haus während der Ehe angeschafft oder wurde das Haus von Deiner Frau in die Ehe mit- eingebracht?
Gruß
Hallo -Fremder-,
schau mal hier: Mein Finanzieler Todschlag. Hier findest du vielleicht was du suchst.
als Bürge kommt man nur raus, wenn
- es die Ex-Ehefrau zulässt und die Bank damit einverstanden ist. Heißt also, deine Ex muß ein sehr gutes Einkommen haben um die Belastung allein zu stemmen.
- und wenn du diesen Endfälligkredit mit LV umschulden willst, muß deine Frau mitspielen und vor allem auch die Bank.
Die LV habt ihr ja wahrscheinlich von der Bank eingeredet bekommen, denn so verdient die Bank doppelt mit euch.
Ich bin kein Anwalt aber ehrlich gesagt sehe ich da sehr schwarz. Weder deine Frau noch die Bank haben einen Vorteil, wenn sie dich rauslassen. Ist leider so.
b)
Ist die Bürgschaft vielleicht sittenwidrig (was man von der Ferne nicht beurteilen kann)?
Wann könnte eine Bürgschaft Sittenwidrig sein? Danke schon mal im voraus.
Wann könnte eine Bürgschaft Sittenwidrig sein? Danke schon mal im voraus.
1.-Kreditnehmerin ist IMMER Deine Ex?
Oder bist Du beim Kredit 3 Kreditnehmer?
Gibt es JETZT nun EINEN oder MEHRERE Kredite? Das kann ich auch nach MEHRMALIGEM Lesen nicht erkennen!!!
2.-Darlehenszweck ist IMMER das eine Haus? Im Ganzen oder "etagenweise"?
3.-Darlehenssumme ist wieviel insgesamt?
4.-Grundbuchabsicherung ist im Haus? In Höhe des GESAMTEN Darlehens?
5.-Gibt es EINE LV oder ZWEI? (Für Kredit eins und drei?)
6.-Kredit zwei gibt es gar nicht mehr,richtig?
7.-Ist es richtig,daß die TILGUNG der Darlehen "ausgesetzt wird,solange die LV bedient wird" --derzeit also "nur" Zinsen " gezahlt werden?
8.-Welche Zinshöhe? Fest--wieviel Jahre oder variabel?
9.-Wann sind 10 Jahre Darlehenszeit rum?
Kommen die noch?
Aha..in ZWEI JAHREN?!
-->Außerordentliches Kündigungsrecht lt.Gesetz
An eine Klage auf Zustimmung zur Kündigung würde ich denken--dann müßte sie ALLEIN mit der Bank verhandeln und VÖLLIG NEU finanzieren...((grins))
Deine LV könntest Du "beitragsfrei" stellen oder "verkaufen"--falls sie ihre Aufwendungen geltend macht...
10.- Wie ist/sind die LV konstruiert?
(( Kapital-LV,nehm ich an...logo,weil Dynamik...))
11. Ist SIE die LV-Nehmerin und DU versicherte Person--oder
bist Du Versicherungsnehmer UND versicherte Person?
Da es IHR (?) Kredit ist und Du nur "Bürge" -- kann sie die LV nicht "als eigene Sicherheit" bringen--als Bürge aber wärst Du aus meiner Sicht damit "übern Tisch gezogen"--> sittenwidriger Vertrag--denn ein "Nur-Bürge"
(und NICHT-MITBESITZER) kann nie seine EIGENEN Sicherheiten als WESENTLICHEN ZAHLUNGSTEIL einbringen--das wäre EXTREMST ABARTIG!
Wenn Sie Darlehensnehmerin UND LV-Nehmerin wäre,würdest Du aber ziemlich gefährlich leben...sowieso als versicherte Person....
Dann könntest Du ihr die LV kippen...indem Du plötzlich
noch was fändest,was Du beim Abschluß verschwiegst...
Selbstrauswurf aus LV.
12.Wie lange sind die Zahlungen auf den LV-Vertrag?
Über die komplette Laufzeit (13 Jahre?)
13.Woraus ergibt sich,daß SIE die Zahlungen tätigt--und nicht plötzlich Du zahlen mußt --obwohl Du nie profitierst?
14. noch mal (hab ich das überlesen?) --> WART IHR SCHON VERHEIRATET ,als Darlehen unterzeichnet wurde?
Gab es den Ehevertrag schon mit Gütertrennung?
15.WAS für Einkommen/Berufsstand hattest Du damals ca.?
Wesentlich mehr als "Grundeinkommen"?
16.--> Wenn Gütertrennung nicht AUSDRÜCKLICH diese komische Konstruktion beachtet hat, wäre ggf.der Notar hier schadensersatzpflichtig--> denn: irgendwie bist Du EINSEITIG belastet--es fehlt dieser Ausgleich für Deinen "Bürgenstand"-- nur das Wohnrecht während der Ehe ist mickrig.
17.Ist das richtig,daß nur Du eine LV hast? Oder habt Ihr beide eine--z.B. wechselseitig?
Mir kommen immer mehr Fragen...
aber...vielleicht stellst Du es noch mal zusammen?
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