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Mein Finanzieler Todschlag

-Fremder-

Mitglied
Folgende Situation,

Ich habe mit meiner Ex vor ca. 8 Jahren eine Finnanzierug für unser Haus unterschrieben. Ich bin nicht Eigentümer sondern nur Bürge

Die Finanzierung ist auf ca. 30 Jahre ausgelegt, danach sollen die hinterlegten Versicherungen den Kredidt Tilgen bis dahin werden nur Zinsen gezahlt, was für ein Wahnsin.

Meine Frage. Kann ich nach einer Scheidung aus diesem Vertrag wieder raus und meine Lebensversicherung wieder bekommen?

Bin über Infos darüber Dankbar.
 
Und das ist Dir jetzt erst nach der Trennung klar geworden?

Aus solchen Verträgen kommt man nur raus, wenn Du einen gleichwertigen Bürgen beschaffst und alle Vertragspartner einverstanden sind.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

eine Frage zur Immobilie, wurde das Haus während der Ehe angeschafft oder wurde das Haus von Deiner Frau in die Ehe mit- eingebracht?

Gruß
 
Folgende Situation,

Ich habe mit meiner Ex vor ca. 8 Jahren eine Finnanzierug für unser Haus unterschrieben. Ich bin nicht Eigentümer sondern nur Bürge

Die Finanzierung ist auf ca. 30 Jahre ausgelegt, danach sollen die hinterlegten Versicherungen den Kredidt Tilgen bis dahin werden nur Zinsen gezahlt, was für ein Wahnsin.

Meine Frage. Kann ich nach einer Scheidung aus diesem Vertrag wieder raus und meine Lebensversicherung wieder bekommen?

Bin über Infos darüber Dankbar.

Super, ähnlichen Fall hatte ich vor 2 Wochen, nur mit dem Unterschied, dass der Kunden das Haus übernehmen wollte.

Du weisst ja den Bürgen muss man würgen!

Zum Fall:
1.)
Die Versicherungen werden auf keinen Fall den Kredit tilgen, weil zu wenig dabei herauskommt. LV sind legaler Betrug wie wir schon des öfteren angemerkt hatten und auf unserer Kanzleihomepage ausgeführt haben.

2.)
Welchen Grund sollte die Bank denn haben einen Bürgen (zusätzliche Sicherheit) aus dem Vertrag zu lassen?

3.)
Du musst die Sache anders angehen:
a)
Frage Dich mal:
Zahlst du noch in die Versicherung und wenn ja warum?
b)
Ist die Bürgschaft vielleicht sittenwidrig (was man von der Ferne nicht beurteilen kann)?
 
als Bürge kommt man nur raus, wenn

- es die Ex-Ehefrau zulässt und die Bank damit einverstanden ist. Heißt also, deine Ex muß ein sehr gutes Einkommen haben um die Belastung allein zu stemmen.

- und wenn du diesen Endfälligkredit mit LV umschulden willst, muß deine Frau mitspielen und vor allem auch die Bank.
Die LV habt ihr ja wahrscheinlich von der Bank eingeredet bekommen, denn so verdient die Bank doppelt mit euch.

Ich bin kein Anwalt aber ehrlich gesagt sehe ich da sehr schwarz. Weder deine Frau noch die Bank haben einen Vorteil, wenn sie dich rauslassen. Ist leider so.
 
Hallo,

das ist bitter aber da ist kein Weg raus. Die Finanzierung ist so ausgelegt und eine Bank gibt grundsätzlich in den aller seltesten Fällen einen Bürgen frei.
 

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