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Mehrere Teillieferungen, Online-Shop, Frist vom Widerrufsrecht abgelaufen

dr.superman

Sehr aktives Mitglied
Du - prüf mal das da....: https://www.bmuv.de/themen/verbraucherschutz-im-bmuv/digitaler-verbraucherschutz/rueckgabe-und-widerrufsrecht#:~:text=Der Widerruf ist innerhalb einer,Tag der vollständigen Warenlieferung folgt.
Zitat:
Wird die Ware in mehreren Teilsendungen geliefert, beginnt die Frist am Tag nach dem Tag, an dem das letzte Päckchen geliefert wurde.

Szenario:
Du bestellst eine Waschmaschine, incl. Bedienungsanleitung als Vertragsbestandteil.

Der shop schickt einen Brief mit der Bedienungsanleitung und schreibt, dass die Maschine kommt, wenn er Bock hat - aber die Widerrufsfrist läuft?!

Ich glaub das nicht, selbst wenn der shop argumentiert, dass Du beim Lesen soviel Freude hättest was die Maschine können soll....
Ich glaube, die Teile gehörten nicht zusammen
 

Revan233

Aktives Mitglied
356 BGB


2) Die Widerrufsfrist beginnt 1.
bei einem Verbrauchsgüterkauf,
(...)
b)
bei dem der Verbraucher mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt hat und die Waren getrennt geliefert werden, sobald der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht Frachtführer ist, die letzte Ware erhalten hat,



Was ein Verbrauchsgüterkauf ist, steht in §474 BGB.
Was eine Ware ist, steht in §241a BGB.
Sollte beides gemäß Schilderung vorliegen.

Solltest du also eine einheitliche Bestellung aufgegeben haben, solltest du grundsätzlich 14 Tage (§355 BGB) nach Erhalt der letzten Ware Zeit haben deinen Widerruf auszuüben und zurückzuschicken.

Urteile habe ich keine gefunden.


Achtung:
In der Begründung zum Gesetz hat der Gesetzgeber über den inneren Zusammenhang der Waren fabuliert. Sofern dieser nicht vorliegt, könnte es sich trotz einheitlichen Bestellvorgangs tatsächlich um mehrere getrennte Kaufverträge handeln. Die wären dann auch getrennt zu betrachten.

Und außerdem:
Teilwiderrufe sind nicht gesetzlich geregelt. Theoretisch könnte der Händler einen Teilwiderruf deshalb ablehnen und sogar Recht bekommen.



Ich würde unter Verweis auf §356 Abs. 2 b) BGB die Rechtslage darstellen / widerrufen und Ware zurücksenden, sofern 14 Tage seit der letzten Lieferung noch nicht abgelaufen sind.


Ein Widerruf ist ein Gestaltungsrecht.
Man muss also nicht abwarten, dass die andere Seite den Widerruf "annimmt", sondern man erklärt Widerruf und sendet zurück. Natürlich nur, sofern man vorliegend ein Widerrufsrecht hat. Manche Händler äußern sich nicht zur Erklärung des Widerrufs, möglicherweise in dem Versuch den Fristablauf herbeizuführen, da man die Ware rechtzeitig zurückschicken muss und die Frist auch dann abläuft, während man auf eine Reaktion des Händlers wartet.

Alle Angaben ohne Gewähr.
 
Zuletzt bearbeitet:
G

Gelöscht 116354

Gast
Bei a gibt's auch Frist und wenn an x Retouren hat, Account geschlossen.
Ja, sowas passiert? Ich habe bisher gute Erfahrungen mit A**** gemacht.
Aber die Fristen sind bei A**** sehr lange. Zu Leidwesen der kleinen Online-Shops…
Ich und viele Menschen sind anscheinend „A***“ verwöhnt.

Den großen A und die kleineren Online-Shops kannst du aber auch nicht wirklich vergleichen. Vom Kundenservice und Möglichkeiten der Rücknahme.

Selbstverständlich kannst du nicht einfach warten, bis jede einzelne Teillieferung eingetroffen ist. Wie kommt man denn auf so eine Idee?
Wie kommt man so auf eine Idee? Ja, wie komme ich auf die Idee, hier um Rat zu fragen? Weil dieses Forum Hilferuf heißt?
Manchmal „kommt man nicht auf Ideen“. Manchmal denkt man nicht nach und nimmt manche Gegebenheiten als selbstverständlich hin. Alltagsstress, Paket da, da „kommt man auf keine Ideen“.

Aber gut.

Wenn du Teillieferungen akzeptiert hast, dann verstehe ich das Problem nicht, warum du die Ware nicht auch binnen 14 Tagen einzeln retournieren kannst.
In manchen Online-Shops wird man nicht gefragt, ob die Bestellung in einem Paket oder in mehreren Teillieferungen versendet werden sollen. Das ist nicht überall so.


Nun gut, ich habe dem Kundenservice eine E-Mail geschrieben, vielleicht etwas frech, aber trotzdem nett:

„Bedenken Sie, dass das Produkt aus einer Teillieferung bestand.

Ich wollte die Produkte der Bestellung vom XX.XX.XXXX in einem Paket – einer Rücksendung – zurückschicken.
Die restliche Teillieferung wurde erst gestern (XX.XX.XXXX) geliefert.
Deshalb beantrage ich die Rücksendung für dieses Produkt.

Bitte erstatten Sie mir die XX € für das Produkt gut.“

Vielen lieben Dank.“

Jetzt genehmigen Sie aus Kulanz diese Rücksendung.

Nun gut – lassen wir dieses Thema. Ich, und hoffentlich andere, lernen was aus diesen Post.

Mir ist auch bewusstgeworden, wie Am****-verwöhnt ich bin.

Da müssen ja andere Online-Shop ja wirklich darunter leiden, denke ich.


Ein Widerruf ist ein Gestaltungsrecht.
Den Eindruck habe ich auch..
 

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