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Medikamente ohne Zustimmung verabreichen möglich?

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Danke übrigens für das Urteil.

Spannend finde ich hier, dass zwar die unerlaubte und heimliche Sedierung der Arbeitskollegin strafrechtlich verfolgt wurde, nicht jedoch die schon vorher auffälligen unerlaubten Sedierungen von Patient*innen. Diese führten allenfalls zu einer Versetzung (in die Anästhesie! was schon wieder fast komisch ist) und am Ende zu einem Ende des Arbeitsverhältnisses in gegenseitigem Einvernehmen.

Auch dass diese missbräuchliche Verwendung von Arzneimitteln nicht zu einem absoluten Berufsverbot führt, sondern nur ein 2-jähriges, finde ich skandalös. Sie hat ihre beruflichen Möglichkeiten mehrfach (!!) genutzt, um anderen Menschen gezielt zu schaden.

Und dann wundern wir uns über Täter wie Niels Högel.
 
Seit ich diese Doku über Vergewaltigungen von einem Assistenzarzt im Krankenhaus gesehen habe bin ich sowieso ziemlich vom Glauben abgefallen:

.https://m.youtube.com/watch?v=FsjMh7LeQRE
 
Medikamente gegen seinen ausdrücklichen Willen und heimlich verabreicht zu bekommen würde ich ganz furchtbar schlimm finden. Es würde auch einen ganz schweren Vertrauensbruch darstellen.

Man würde das dann schon merken an der Vielzahl der möglichen Nebenwirkungen vermute ich:

Magen-Darm-Beschwerden (Durchfall, Übelkeit),
Schwindel,
Müdigkeit,
Schlaflosigkeit,
Kopfschmerzen,
Mundtrockenheit,
Geschmacksveränderungen,
Sehstörungen,
vermehrtes Schwitzen und Hitzewallungen,
Zwangsgähnen,
Erbrechen,
Obstipation (Verstopfung),
Verdauungsstörungen,
Ohrgeräusche (Tinnitus),
Gewichtszunahme oder -abnahme,
Zittern,
Blähungen,
Bauchschmerzen,
Nervosität,
Angstzustände,
Unruhe,
allergische Hautreaktionen (Juckreiz, Hautausschlag),
Herzrhythmusstörungen,
Hypotonie (niedriger Blutdruck),
Muskelschmerzen,
verzögerter Samenerguss bei Männern,
Impotenz,
Libidoverlust (so kann man gewisse Probleme auch lösen),
erhöhte Suizidneigung durch gesteigerten Antrieb
 
Zuletzt bearbeitet:
Medikamente werden jeden Tag ohne Zustimmung verabreicht. Nämlich dann, wenn der Patient nicht einwilligungsfähig ist und er zu diesem Thema nichts hinterlegt hat. Also Verkehrsunfälle, Herzinfarkt usw.

Wenn der Patient einwilligungsfähig ist, dürfen ohne Wissen des Patienten unter keinen Umständen Medikamente verabreicht werden. Das ist dann immer Körperverletzung und ein Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht.

Und dann gibt es den Fall, das der Patient einwilligungsfähig ist, über die Medikamentengabe informiert wird und ein Gericht diese Behandlung zulässt. Gegen den Willen des Patienten geht das also, aber auch das kommt recht selten vor. Das Gericht macht das nur wenn es um "um Leben und Tod" geht.
 
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