Marisol
Sehr aktives Mitglied
Aufhören, übergriffig zu sein.Hat jemand von euch Ideen was man in so einem Fall noch machen könnte?
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Aufhören, übergriffig zu sein.Hat jemand von euch Ideen was man in so einem Fall noch machen könnte?
Hallo Marisol,
schau mal hier: Massive Probleme mit Kollegen. Hier findest du vielleicht was du suchst.
Hätte ich auch gemacht.Der Kollege hat sich zum einen bei anderen Kollegen beschwert und anscheinend gab es auch ein Gespräch direkt mit dem Geschäftsführer.
Vor allem ist es gem. Arbeitsschutzgesetz auch verboten, denn der AG hat eine Fürsorgepflicht. Die Gesetze greifen allerdings nur, wenn man sich auch danach richtet. Und das wird hier freiwillig durch die Teammitglieder unterlaufen, indem sie händeringend versuchen, die Missstände selber iwie zu kompensieren.Okay, ich wäre davon ausgegangen das verheizen kosteneffizienter ist.
Ja, das mühsame ist, dass wir vor einiger Zeit eine Besprechung mit einem Arbeitspsychologen hatten. Der hat uns explizit gesagt, dass das Unternehmen seine Fürsorgepflicht nicht erfüllt und das grob fahrlässig ist. Das wurde 1🤐 so weitergegeben und trotzdem bleiben sie bei der Ansicht, dass das schon so in Ordnung ist... Es wird mir über kurz oder lang eh nichts anderes übrig bleiben, als dass ich mal runterschraube. Ich komm ja wegen den laufenden Meetings und Krisengesprächen kaum noch dazu meine eigentliche Arbeit zu machen. Danke jedenfalls für deine Worte 🙂Das ist doch kompletter Wahnsinn, sowas führungslos laufen zu lassen.
Ich würd das Ding gegen die Wand fahren lassen.
Solange ihr alle rudert wie die Weltmeister und alles funktioniert, wieso sollte sich was ändern?
Selbstschutz ist jetzt die Devise. Du solltest aufhören Führungsaufgaben zu übernehmen, wenn du nicht als Führungskraft angestellt bist.
Ansonsten seht ihr zu, dass ihr euch nicht ausbrennt (und dich mein ich da ganz besonders mit) und schaltet lieber mal einen Gang zurück.
Wenn es euch nicht gut geht, meldet Ihr euch selber krank.
Dann weiß die Unternehmensführung doch, dass was im Argen liegt.Ja, das mühsame ist, dass wir vor einiger Zeit eine Besprechung mit einem Arbeitspsychologen hatten. Der hat uns explizit gesagt, dass das Unternehmen seine Fürsorgepflicht nicht erfüllt und das grob fahrlässig ist. Das wurde 1🤐 so weitergegeben und trotzdem bleiben sie bei der Ansicht, dass das schon so in Ordnung ist... Es wird mir über kurz oder lang eh nichts anderes übrig bleiben, als dass ich mal runterschraube. Ich komm ja wegen den laufenden Meetings und Krisengesprächen kaum noch dazu meine eigentliche Arbeit zu machen. Danke jedenfalls für deine Worte 🙂
Vor allem ist es gem. Arbeitsschutzgesetz auch verboten, denn der Ag hat rine Fürsorgepflicht. Die Gesetze greifen allerdings nur, wenn man sich auch danach richtet. Und das wird hier freiwillig durch die Teammitglieder unterlaufen, indem sie händeringend versuchen, die Missstände selber iwie zu kompensieren.
Nein, es bleibt eben nicht nur diese Möglichkeit. Wenn Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter so mit Füßen getreten werden besteht durchaus auch die Möglichkeit, mal einen anonymen Hinweis an die zur Überprüfung der gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilungen (inkl. GBU Psyche) zuständigen Aufsichtsbehörden zu geben. Die Adressen finden sich hier: https://www.baua.de/DE/Themen/Arbei...chutzbehoerden.pdf?__blob=publicationFile&v=4Pflicht das eine. Wenn es scheinbar keinen Vorgesetzen gibt, bleibt nur diese Möglichkeit und da kann man dem anderen nur sagen, er möge aufpassen, dass er selber nicht ausbrennt, in dem Fall die TE, Fjs.
Nein, es bleibt eben nicht nur diese Möglichkeit. Wenn Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter so mit Füßen getreten werden besteht durchaus auch die Möglichkeit, mal einen anonymen Hinweis an die zur Überprüfung der gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilungen (inkl. GBU Psyche) zuständigen Aufsichtsbehörden zu geben. Die Adressen finden sich hier: https://www.baua.de/DE/Themen/Arbei...chutzbehoerden.pdf?__blob=publicationFile&v=4
Wer sich als AG darum nicht schert, der riskiert empfindliche Strafen und das passiert einem Unternehmen dann auch nur ein einziges Mal.
Die Mühlen mahlen leider nicht wirklich schnell. Ernst genommen wird das Thema allerdings schon, denn die Fürsorgepflicht ist wie gesagt im ArbSchG fest verankert. Und wenn der Prozess in Gang kommt steht der AG im Fokus - das verleiht ihm für die Zukunft (wie bei Red Bull) Flügel und das Thema ist ein für allemal durch. 😉
Natürlich gibt es einen Chef: den geschäftsführenden Vorstand.Und wer ist der AG dem das Flügel verleihen soll, wenn es keinen Chef gibt?
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