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marco

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Es gibt unzählige Gesetzestexte. ....

Wichtig ist, dass herausgefunden wird was in der Türkei war. Es wird herausgefunden werden, da bin ich mir sicher. Warten wir es ab.
 

Hallo Beate,

schau mal hier: marco. Hier findest du vielleicht was du suchst.

Wenn aber die türkische Justiz die Unterlagen nicht herausgibt, wird in Deutschland vermutlich gar nichts passieren. Und warum sollten sie das denn tun? Um zu zeigen, daß sie es nicht können? Das Gegenteil ist doch anzunehmen.
Jedenfalls scheint meine Vermutung richtig zu sein, das die Familie zunächst mal einen sicherlich gutbezahlten Exclusiv-Vertrag mit RTL abgeschlossen hat. Man konnte zwar denken, das die braven Uelzner Bürger das viele Geld für den Privat-Jet zusammengebracht haben - aber es war wohl ein Jet des Fernsehens. Man darf gespannt sein, wie die Familie Weiss mit ihrem Jackpot umgeht.

PS: Ich glaube das die erwähnten Gesetze eigens für die deutschen Sextouristen in Thailand oder sonstwo, eingerichtet wurden.
 
Ich ahbe es weder kritisiert, noch wäre ich neidisch - vor allen Dingen wenn man den Vorwurf bedenkt. Mit sexuellen Mißbräuchen habe ich nun garantiert nichts zu tun.
Es wird so laufen, wie ich gesagt habe. Der Vater wird schon vor längerer Zeit die Möglichkeit des leichten Geldverdienens erkannt haben udn die Sache vermutlich bis zum letzten ausschlachten. Bei RTL gibt es mannigfaltige Sendungen, in denen der junge Mann auftreten kann - bis hin zum Buch. Das alles ist keineswegs verwerflich, würde auch wahrscheinlich von mir ähnlich gemacht werden. Was aber ist, wenn er schuldig ist?
Denn, um nochmal darauf zurückzukommen. Der 157 im deutschen Strafgesetzbuch setzt die Ablehnung des Opfers eben nicht voraus.
Der Täter kann zwar behaupten, daß das Opfer "älter" ausgesehen habe, sich "älter" gegeben habe, oder auch ganz böse "mitgemacht" habe - dies verhindert ( nach dem deutschen Gesetz! ) eine Strafe aber keineswegs.
Wenn das so wäre, würde es sich um einen Freibrief für alle Hämophilen handeln......Und das darf nicht sein.
Aber wie bereists gesagt, man muß zumindest mal die Interviews mit dem Vater und den Rechtsanwälten abwarten - heute Abend soll ja ein RTL-Exclusivbericht kommen.
 
Das ist doch heute fast normal - das sich solche Fälle gut vermarkten und Gewinnbringend für alles Seiten sind.

Werde nie vergessen - ein Mann mit enormen Gewichts- und Hautproblemen - total verklemmt - traut sich nirgendswo hin - geschweige denn sich irgendwo auszuziehen - und tanzt dann fast nackt durchs TV - da fass ich mich doch an den Kopp - wie für blöd halten die uns eigentlich?
 
Man kann nach deutschem Recht keinen 17jährigen, der in dem Glauben ist, er mache Petting mit einer 15jährigen, wegen Kindesmissbrauchs verurteilen, weil sich hinterher herausstellt, dass sie wesentlich jünger ist... um ihn verurteilen zu können, müsste ihm nachgewiesen werden, dass er sich ihres Alters bewusst war.


Ich fürchte, Du bist hier nicht neutral.

Es gibt eine Aussage eines vermeintlichen Opfers und es gibt Aussagen eines vermeintlichen Täters.

Wenn Du den einen vorab entlastest, bezeichnest Du den anderen als Lügner.

Ich maße mir dies nicht an. Sollen die ihre Ermittlungen abschließen und warten wir ein Urteil ab.
 
Nein, Querkopf, ich bin nicht parteiisch und ich maße mir auch kein Urteil an. Was ich oben geschrieben habe, ist erstmal nur eine allgemeine Feststellung. Ich sage ja nicht, dass es im Fall Marco so war, darum geht es konkret gar nicht. Es geht darum, ob es nach deutschem Recht strafbar ist, wenn ein solcher Fall vorliegt. Ich bin überzeugt nein (es wurde übrigens auch in den Medien von Juristen so geäußert), Mikenull ist anderer Auffassung:

mikenull hat da Recht.

Steht doch im § 5 StGB, den ich weiter oben zitierte, drin.

Und die zuständige deutsche Staatsanwaltschaft hat doch bereits im Juni 2007 angefangen zu ermitteln.

Nicht aus Spaß, sondern weil sie es musste aufgrund der genannten Gesetzesvorschrift, die der Gesetzgeber mit Recht ins Leben gerufen hatte.
 
Ich weiß auch gar nicht, was es darüber für einen Disput geben kann. Auf der einen Seite ist das Alter 17 und auf der anderen Seite 13. ( nicht 15 ) Damit ist gegen das deutsche Gesetz verstoßen worden. ( ich nehme mal an auch gegen das türkische - darum aber geht es ja )

Zitat: Wikipedia

Die juristisch relevante Alters- und Reifestufe wird im Begriff des Schutzalters gefasst. Aus Sicht von Bretz et al. (1994) wird die Beteiligung von noch nicht ausgereiften Kindern und Jugendlichen an sexuellen Aktivitäten als sexueller Missbrauch von Kindern definiert, denen sie nicht verantwortlich zustimmen können, weil sie noch nicht in der Lage sind, sie in ihrer Tragweite zu erfassen.
Diese Kulturabhängigkeit wird von Fürsprechern der Pädophilie häufig dazu verwendet, sexuellen Missbrauch von Kindern zu relativieren und als hinnehmbar darzustellen. Unabhängig von Kulturvarianten basiert eine solche Betrachtung auf positiven Annahmen (wir wollen es beide und haben uns lieb) und lässt die spezifische Traumatisierbarkeit von Kindern außer Acht.

Dieses Schutzalter ist nunmal 14 Jahre. Diese U-Haft in der Türkei und die Ermittlungen des deutschen Staatsanwaltes kommen ja nicht von ungefähr.
Man darf gespannt sein wie es weitergeht. Die Anwälte und die Familie werden im Moment gut überlegen, was zu tun ist. In der Türkei hätten sie zumindest die Sicherheit das die Strafe nicht allzuhoch werden könnte. Denn das Opfer wird jetzt kaum plötzlich anreisen. Ich denke mal das man sich für die Variante - die Strafe ist mit der U-Haft abgesessen - entscheiden wird. Bei einem Verfahren in Deutschland würde alles von vorne losgehen und wer weiß sicher, daß Charlotte nicht gerade da anreisen würde? ( Das war eine Spekulation )

Und äh, Winnetou, nicht strafbar in Deutschland?
Genau 20% aller sexuellen Mißbräuche finden in dieser Konstellation statt.Opfer unter 14 Jahre, Täter unterhalb 18 Jahre.

Wenn man das Argument "der Täter wußte nicht wie alt das Opfer war" als straffrei anerkennen würde, könnte sich damit jeder Pädophile als "unschuldig" hinstellen. Das machen die übrigens auch, aber so gescheit ist der Gesetzgeber allemal. Es ist ganz einfach: Der Täter hat sich vorher vom Alter des Opfers zu überzeugen - sozusagen.
 
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Zitat Wikipedia

Im deutschen Recht wird die Einwilligungsfähigkeit des Kindes in sexuelle Handlungen, mithin die sexuelle Autonomie des Kindes generell verneint. Ab welchem

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.

Was Du hier - die letzten beiden Paragrafen - schreibst, trifft halt auf den Fall des sexuellen Mißbrauchs an Kindern nicht zu. Und das aus gutem Recht. Es würde ja kein P. mehr verurteilt werden können. Denn diese Ausrede ist Standard. Es diesnt den P. wahrscheinlich auch nicht als Ausrede - sondern um die Tat - wenn dann noch das Opfer zugegen ist und sich der Richter auch davon ein Bild machen kann -
in erster Linie, mal abzuschwächen. Selbiges tut ja jener Marco auch - verständlicherweise.

Außerdem hat die Beschreibung des Wortes VORSATZ schon etwas kurioses: Wie soll denn ein sexueller Übergriff ohne Vorsatz stattfinden? Fräulein, ich bin aus Versehen in Sie hineingerutscht?
Das ist wirklich lächerliches Zeug.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mehr wie das Zitat aus Wikipedia - auf das Du aus gutem Grund nicht eingehst - kann ich Dir nicht hier einstellen. Darum geht es. Und deshalb braucht man auf das andere, was Du anführst, gar nicht mehr eingehen.
Außerdem widerlegt Dich ja die Realität. Nicht umsonst gab es überhaupt U-Haft - die es auch in der BRD gegeben hätte.

Zitat Wikipedia

Im deutschen Recht wird die Einwilligungsfähigkeit des Kindes in sexuelle Handlungen, mithin die sexuelle Autonomie des Kindes generell verneint.

Wenn Du sowas liest - was heißt das denn für Dich? Das Gegenteil oder was?
Wenn ein Kind - und dabei handelt es sich um ein Kind bis zu 14 Jahren - keine Einwilligungsfreiheit hat - dass heißt das eben, das die Meinung des Kindes nichts zu sagen hat.
Willst Du ernsthaft hier das Gegenteil behaupten? Allen P. quasi einen Freibrief ausstellen?
Dieses Gesetz ist aus gutem Grund enstanden. Es gilt bis 14 Jahre. Es gilt auch - Gottseidank - für jeden Säugling zum Beispiel. Wo kämen wir hin, wenn ein P. behaupten könnte, dem Säugling hätte das Spaß gemacht und "sie würden sich lieben".
Man mag über die Grenze - eben diese 14 Jahre - streiten und dies in gewissen Zeiträumen auch an die Altersentwicklung anpassen - aber es ist nun mal so. Marco hätte hallt warten sollen, bis die Dame 15 ist...
Ansonsten wundert mich die Diskussion mit Dir. Wir wissen das selbiges in einem dunklen Zimmer in Antalya passiert sein soll. Die normale menschlcihe Logik sagt mir aber schon mal eines: Was wollte Marco dort, wenn nicht gerade dieses? Etwas mit dem Mädchen Halma spielen? Oder sich gegenseitig die Briefmarken zeigen?
Ein weiterer Punkt ist ja auch die Tatsache, das Marco diese sexuellen Spielereien längst zugegeben hat - sag ichs nicht immer: Man hält das Maul bis man mit seinem Anwalt gesprochen hat - und hat auf Grund besseren Wissens die "Alterschiene" fährt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Und nochmals zum mitlesen:

§ 5, Ziff. 8 StGB:

Das deutsche Strafrecht gilt, unabhängig vom Recht des Tatorts, für folgende Taten, die im Ausland begangen werden:

8.Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung

a)...........

b)in den Fällen der §§ 176 bis 176b und 182, wenn der Täter Deutscher ist;

Und da ist das eindeutig definiert.

Kann nicht verstehen, wieso das von manchem in Abrede gestellt wird. Die gesetzliche Definition ist eindeutig.
 
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