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Mann von guter Freundin sucht im Inet aktiv nach Sex- was tun?

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Ich an deiner Stelle hätte sofort den Internetkontakt mit ihm abgebrochen, als klar wurde, wer er ist.
Dann hätte ich der Freundin davon erzählt.

Ich habe ehrlich keine Ahnung was jetzt zu tun ist, denn genau um eben nicht in so eine Situation zu geraten, hättest du einfach nicht weiter mit ihm schreiben dürfen.

Was evtl. noch ginge, aber das wäre mit einer (Not-)Lüge verbunden: ihr sagen, dass du ihn auf der Singlebörse gefunden hast, aber den ganzen privaten Mailaustausch mit ihm verschweigen.
(Ich verstehe, wie einige meiner Vorredner, auch nicht so ganz warum du dich überhaupt erst drauf eingelassen hast.)

Nichts was du tust wird deren Ehe retten oder (noch mehr) zerstören können, dafür sind die beiden schon selbst verantwortlich.
 
Richtig.

Besonders unschön ist, dass die TE zuerst den Ehemann und jetzt auch die Ehefrau aushorcht. Und diese schildert treuherzig ihr mageres Sexleben, nicht ahnend, dass ihre "Freundin" parallel dazu auch Intimitäten des Ehemannes sammelt.

Es gibt keinen Grund außer Spannerei, der diesen PN-Kontakt rechtfertigt.

was die beiden aus ihrer Ehe machen, ist deren Bier.
 
Mit etwas Glück wird man über Männer mit Eurer Einstellung schon bald nur noch in irgendwelchen vergilbten Gruselromanen lesen. Mögen die Frauen unserer Zeit von Dir und Deinesgleichen verschont bleiben.

Dazu kann ich nur aus vollem Herzen ein JA sagen.
Habe den Beitrag von @digitus wie folgt gelesen: 😕 🙄 😀
GottseiDank gehört dieses Denken einer früheren Generation an.
 
Du, liebe TE, würdest Dich schlicht einfach strafbar machen, wenn Du private und intime Verhaltensweisen über eine Person (mit Namen genannt) weitergibst, an wem auch immer, da ja nach dem Gesetz kein Strafvergehen vorliegt, welches meldepflichtig wäre. Wäre dies der Fall, müsstest Du zur Polizei gehen und Anzeige erstatten.


Ich kann nicht verstehen, das dieses alleinige Wissen eines möglichen untreuen Ehemannes DICH so sehr bedrängt, da Dich nicht mehr als eine Freundschaft mit der Ehefrau verbindet, Du also aus ihrem intim-privatem Bereich ausgeschlossen bist. Du hast mit Deinem Wissen, nach dem Stand meines Wissens, einfach eine Schweigepflicht, so lange bis es meldepflichtig wird, nach dem Gesetz "Recht auf Privatsphäre" und dem Datenschutzgesetz.
das ist von vorn bis hinten grober bloedsinn.

schweigepflicht haben vielleicht anwaelte und so, aber es gibt kein allgemeines gesetz, dass man etwas fuer sich behalten muesste, was einem jemand erzaehlt.

die TE mag ein moralisches problem haben, aber mit sicherheit kein strafrechtliches.
 
das ist von vorn bis hinten grober bloedsinn.

schweigepflicht haben vielleicht anwaelte und so, aber es gibt kein allgemeines gesetz, dass man etwas fuer sich behalten muesste, was einem jemand erzaehlt.

die TE mag ein moralisches problem haben, aber mit sicherheit kein strafrechtliches.

Aha,

dann kann ich also nicht zu recht angeklagt/angezeigt werden, sollte ich den Namen von jmd. Anonymen heraus finden, und seine privaten Angelegenheiten an andere weiter geben?

Dann gibt es kein Recht auf Privatsphäre, keinen Datenschutz?

???

Aus Wikipedia:

Datenschutz

Je nach Betrachtungsweise wird Datenschutz verstanden als Schutz vor missbräuchlicher Datenverarbeitung, Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, Schutz des Persönlichkeitsrechts bei der Datenverarbeitung oder Schutz der Privatsphäre.

Datenschutz steht für die Idee,
dass jeder Mensch grundsätzlich selbst entscheiden kann, wem wann welche seiner persönlichen Daten zugänglich sein sollen.


Daten sind personenbezogen, wenn sie eindeutig einer bestimmten natürlichen Person zugeordnet sind oder diese Zuordnung zumindest mittelbar erfolgen kann. Im zweiten Fall spricht man auch von personenbeziehbaren Daten.


Daten sind personenbezogen, es genügt ein Bezug zwischen der Person und einer Sache, einer anderen Person, einem Ereignis, einem Sachverhalt.
 


Ich bin kein großer Rechtsversteher, bei gesondertem Bedarf sollte besser ein Fachmann zu Rate gezogen werden, aus meiner Sicht besteht ganz klar eine Gefährdung der Privatsphäre des Mannes, wenn er selbst sich anonymisiert und seine Aktivitäten und persöhnlichen Daten dadurch verschleiert, da es schlicht nicht die Absicht des Mannes ist das seine Aktivitäten an unerwünschte Personen weitergegeben wird.

Ich will seine augenscheinlichen Absichten nicht für gut halten, dennoch würde ich hier die TE mit ihrem Vorhaben im Unrecht sehen. Sie hätte, wenn sie intervenieren will, sich an den Mann wenden müssen.

F
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich bin kein großer Rechtsversteher,
das merkt man. also mach der threaderstellerin nicht unnoetig angst.

datenschutzgesetze beziehen sich regelmaessig auf maschinell verarbeitete daten. also solche aus datenbanken etc. nicht auf dinge, die man freiwillig jemand anderem erzaehlt - selbst wenn das auf elektronischem wege erfolgen sollte.

wenn du also die beichten aller moeglichen chatpartner anfaengst in datenbanken zu sammeln, dann musst du vielleicht das jeweilige datenschutzgesetz beachten, aber wenn du das nicht tust, hat das mit datenschutz nichts zu tun.

es gibt auch andere rechtsgrundlagen dafuer, dass man etwas nicht weitersagen darf - aber es gibt kein absolutes schweigegebot fuer alles, was dir jemand erzaehlt. vielleicht darf die TE nicht grade in der zeitung veroeffentlichen, was der mann so im inet treibt... moeglich... aber das will sie ja auch nicht. strafrechtlich sehe ich da schon mal gar keinen ansatzpunkt. zivilrechtlich koennte man drueber nachdenken, ob da ein vertrag zustande gekommen ist, nach dem sie stillschweigen zu bewahren hat. sie hat aber nichts davon erzaehlt, dass sie sich dazu extra verpflichtet haette. ich sehe hier eigentlich keinen geschlossenen vertrag, da fehlt mir auch der rechtsbindungswille.

da es schlicht nicht die Absicht des Mannes ist das seine Aktivitäten an unerwünschte Personen weitergegeben wird.
es ist niemals absicht eines fremdgehers, dass das seiner frau bekannt wird. das bedeutet aber mitnichten, dass man seiner frau das nicht erzaehlen duerfte, wenn man es durch bloeden zufall doch mal herausgefunden hat. 🙂

Ich will seine augenscheinlichen Absichten nicht für gut halten, dennoch würde ich hier die TE mit ihrem Vorhaben im Unrecht sehen.
moralisch vielleicht. ich neige auch dazu, das, was mir jemand im vertrauen erzaehlt, nicht weiterzugeben.

mir hat das auch mal eine erzaehlt, dass sie fremdgegangen ist, wobei ich auch ihren partner kannte. ich fand das ne bloede situation - haett sie doch besser den mund gehalten. es ist doof, ihm zu begegnen un dzu wissen, dass sie ihn betrogen hat, und ihm nichts sagen zu koennen.

aber naja. ich hab mir gesagt, sie hats mir im vertrauen erzaehlt, also halte ich halt natuerlich dicht.

aber rechtlich haette ich nicht dichthalten muessen.

wann der verrat von privaten geheimnissen strafbar ist, regelt stgb paragraph 203. lies ihn, und du wirst sehen: das trifft die threaderstellerin in keinster weise.
 
So ich schreibe jetzt noch mal was gleich darunter, so brauche ich nicht Zitieren.

Ich will hier keinen Rechtsstreit anfangen oder sowas, aber der "stgb paragraph 203" hat mit dieser Sache nichts zu tun, da der TE nichts anvertraut wurde.

Die rechtliche Lage im allgemeinen Internet ist vielfältig nicht geklärt und regelt sich häufig in den Verträgen der einzelnen Internetplattformen.

Ich sehe das so, das wenn der Mann "anonym" (also unter verdecktem Namen) im Netz unterwegs ist, so ist eine Beschuldigung der TE schon rechtlich fraglich.


Ich will ihr weder Angst noch sonst irgendwas machen, sondern wollte nur auf den Sachverhalt der ansich ungeklärten tatsächlichen Lage hinweisen.


Und ich denke weiterhin, das sollte sie ihm dadurch etwas unterstellen, was evtl. gar nicht tatsächlich Gegenstand ist, kann sie mit einer berechtigten Klage rechnen. Ich weiß nicht worunter eine solche Beschuldigung fallen würde, in einem anderen Fall, wobei es um sexuelle Unterstellungen oder überspitze Darstellung ging, fiel der Begriff "Rufmord".

Ich werde aber weder einen Anwalt fragen oder mich noch weiter dazu äußern, Rechtslage ist häufig Ansichtssache, meine Meinung habe ich nun mehrfach geschrieben, mehr wollte ich nicht, dafür ist dieser Thread ja auch da.

Wenn ich mit meinen Bedenken zur Rechtslage falsch liegen sollte, dann habe ich von vornherein "nach meinem Wissen" geschrieben und meine Meinung nicht als unfehlbar dargestellt.

Grüße,
F
 
aber der "stgb paragraph 203" hat mit dieser Sache nichts zu tun, da der TE nichts anvertraut wurde.
doch sicher wurde ihr etwas anvertraut, richtig aber ist - wie ich eh schon schrieb - dass dieser paragraph sie nicht trifft.

Ich sehe das so, das wenn der Mann "anonym" (also unter verdecktem Namen) im Netz unterwegs ist, so ist eine Beschuldigung der TE schon rechtlich fraglich.
sie hat seine handynummer erkannt. das duerfte eindeutig sein.

Und ich denke weiterhin, das sollte sie ihm dadurch etwas unterstellen, was evtl. gar nicht tatsächlich Gegenstand ist, kann sie mit einer berechtigten Klage rechnen. Ich weiß nicht worunter eine solche Beschuldigung fallen würde, in einem anderen Fall, wobei es um sexuelle Unterstellungen oder überspitze Darstellung ging, fiel der Begriff "Rufmord".
rechtlich heisst das nicht rufmord, sondern verleumdung oder ueble nachrede - aber solang sie nur die wahrheit ueber diese mails sagt und das mit den mails auch belegen kann (und von was anderem war nie die rede), ist es weder verleumdung noch ueble nachrede.
 
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