Dalmatiner
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Die Ehescheidung beginnt mit einem Scheidungsantrag beim Familiengericht. Mindestens eine Prozesspartei muss sich dabei anwaltlich vertreten lassen. Die Gegenpartei, also dein Noch-Ehemann, kann diesem Scheidungsantrag beitreten. Dann hat er den gleichen Anwalt und es wird billiger, der Anwalt muss ja bezahlt werden. Erst nach dem Scheidungsantrag beginnt die Frist des Trennungsjahres zu laufen.
Eine Annullierung der Ehe wird nicht möglich sein. Das geht nur aus formalen Gründen, etwa wenn ein Ehepartner zum Zeitpunkt der Eheschließung moch verheiratet war.
Eine Scheidung ohne Trennungsjahr wird auch kaum möglich sein. Das geht im Rahmen einer Härtefallregelung. Da du aber jetzt im Ausland lebst, bist du ja bereits aller Härten, die sich aus dem gemeinsamen Eheleben ergeben, bereits enthoben. Das Fremdgehen eines Ehepartners ist leider eines der häufigsten Gründe für eine Ehescheidung und ganz sicher kein Härtefall. Finanzielle Gründe für einen Härtefall wird es auch nicht gegen, da ihr erst so kurz verheiratet seid.
Den Scheidungsantrag kannst du sicher aus dem Ausland heraus stellen. Das bedeutet, dass dein Anwalt alle Unterlagen bei Gericht einreicht. Ein Problem hast du aber, wenn du dafür Unterlagen benötigst, die du nicht mit nach Japan genommen hast. Etwa deine Ehe-oder Geburtsurkunde.
Tja, und dann kommt es drauf an. Wenn dein Mann die Scheidung akzeptiert, geht das alles recht einfach und schnell. Wenn aber nicht, beginnt der Prozess erst so richtig, wenn du aus Japan wieder zurück bist. Das bedeutet, dass Ehescheidungsfolgesachen ausgehandelt werden. Da geh es immer ums Geld. Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich, gemeinsame Konten, Häuser, Vermögen, was weiß ich. Ich hoffe sehr du hast kein Haus oder Eigentum mit ihm!!
Persönlich denke ich, du bist auf eine Art Heiratsschwindler hereingefallen. Fremdgehen-nun ja. Aber dann Abtauchen und sich erst mal nicht mehr melden.... Er will keinerlei Verantwortung übernehmen.
Eine Annullierung der Ehe wird nicht möglich sein. Das geht nur aus formalen Gründen, etwa wenn ein Ehepartner zum Zeitpunkt der Eheschließung moch verheiratet war.
Eine Scheidung ohne Trennungsjahr wird auch kaum möglich sein. Das geht im Rahmen einer Härtefallregelung. Da du aber jetzt im Ausland lebst, bist du ja bereits aller Härten, die sich aus dem gemeinsamen Eheleben ergeben, bereits enthoben. Das Fremdgehen eines Ehepartners ist leider eines der häufigsten Gründe für eine Ehescheidung und ganz sicher kein Härtefall. Finanzielle Gründe für einen Härtefall wird es auch nicht gegen, da ihr erst so kurz verheiratet seid.
Den Scheidungsantrag kannst du sicher aus dem Ausland heraus stellen. Das bedeutet, dass dein Anwalt alle Unterlagen bei Gericht einreicht. Ein Problem hast du aber, wenn du dafür Unterlagen benötigst, die du nicht mit nach Japan genommen hast. Etwa deine Ehe-oder Geburtsurkunde.
Tja, und dann kommt es drauf an. Wenn dein Mann die Scheidung akzeptiert, geht das alles recht einfach und schnell. Wenn aber nicht, beginnt der Prozess erst so richtig, wenn du aus Japan wieder zurück bist. Das bedeutet, dass Ehescheidungsfolgesachen ausgehandelt werden. Da geh es immer ums Geld. Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich, gemeinsame Konten, Häuser, Vermögen, was weiß ich. Ich hoffe sehr du hast kein Haus oder Eigentum mit ihm!!
Persönlich denke ich, du bist auf eine Art Heiratsschwindler hereingefallen. Fremdgehen-nun ja. Aber dann Abtauchen und sich erst mal nicht mehr melden.... Er will keinerlei Verantwortung übernehmen.