littleNina
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Also generell hab ich mal eine Erklärung zum Urheberrecht gelesen und es ist so dass so gar wenn ein Mann über einer Frau die im Bett liegt kniet und selbe Frisur ist und man nur das nimmt und komplett anders malt das schon als abgemalt angeblich gelten soll!!! Voll krass! Aber eigentlich ist das vor Gericht so dass bevor etwas als abgemalt gilt es komplex genug sein muss, etwas wo du nicht selbst drauf gekommen wärest. Hinzu kommt dass bei eigenem kreativen Zutun es nicht mehr abgemalt ist. Das gilt dann nur noch als REFERENZ nicht mehr als Vorlage und muss daher nicht mit angegeben werden. Es muss komplex genug sein. Sonst könnte ja jeder ein Strichmännchen zum Copyright machen 😉. Aber niemand will es erst aufs Gericht ankommen lassen deshalb schieben immer alle Panik. Ich würde hier einfach alles Veröffentlchen und mir keine Sorgen machen. Erst wenn das Bild wirklich komplett so aussieht wie was du im Netz gefunden hast UND kompex genug ist dann musst du es mitangeben und um Erlaubnis fragen. Aber komplex ist etwas was Du Dir nicht selbst hättest ausdenken können und was nicht zufällig tausend andere Künstler auch gemalt hätten können usw...