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Mahnbescheid an Verstorbenen

2. Zustellung des mahnbescheids

die zustellung des mahnbescheids erfolgt in der regel durch die post. Kann der briefträger den mahnbescheid dem schuldner nicht persönlich zustellen, kann er ihn in den briefkasten einwerfen oder ihn beim zuständigen postamt niederlegen und den schuldner über die niederlegung informieren. Der brief gilt in beiden fällen als zugestellt.
Beachten sie! Selbst wenn der schuldner das niedergelegte schriftstück nicht abholt, gilt der mahnbescheid mit dem tage der niederlegung als zugestellt. Auch wenn er den mahnbescheid nie in den händen gehabt hat, kann sich der schuldner daher nicht darauf berufen, vom mahnbescheid nichts zu wissen.

schuldnerinfo: Mahn- u. V.bescheid


"sehr gut"...
 
2. Zustellung des Mahnbescheids

Die Zustellung des Mahnbescheids erfolgt in der Regel durch die Post. Kann der Briefträger den Mahnbescheid dem Schuldner nicht persönlich zustellen, kann er ihn in den Briefkasten einwerfen oder ihn beim zuständigen Postamt niederlegen und den Schuldner über die Niederlegung informieren. Der Brief gilt in beiden Fällen als zugestellt.
Beachten Sie! Selbst wenn der Schuldner das niedergelegte Schriftstück nicht abholt, gilt der Mahnbescheid mit dem Tage der Niederlegung als zugestellt. Auch wenn er den Mahnbescheid nie in den Händen gehabt hat, kann sich der Schuldner daher nicht darauf berufen, vom Mahnbescheid nichts zu wissen.

Schuldnerinfo: Mahn- u. V.bescheid


Das ist natürlich gut zu wissen, Dankeschön 🙂
 
Okay Danke, ihr konntet mir weiterhelfen.

Ich werde den Brief an das Amtsgericht zurücksenden, mir vorher Kopien ziehen und ihnen mit Hilfe der Sterbeurkunde darlegen, dass es sich um eine verstorbene Person handelt.

Jetzt mach ich mir auch noch wegen dieser Gewinnspielmafia umstände... ICH sollte Forderungen stellen und nicht diese Abzocker.

Zur Info: Der eigentliche Rechnungsbetrag belief sich auf 41,99 EUR - durch Mahn-, Inkasso- und diverser anderer Kosten summierte es sich auf 237,87 EUR
 
Köstlich. Eine gute Idee für eine Satire das ganze.

Warum überhaupt was tun? Dazu gibt es nicht die geringste Verpflichtung!

Jepp! Nach MB und VB den Gerichtsvollzieher antraben lassen und dem dann genüßlich mitteilen, dass der "Schuldner" seit Jahr und Tag verstorben ist. Der Abzockerfirma schadet es gar nichts, die Kosten für MB, VB und GV für nothing verpulvert zu haben! 😀

Im übrigen ist die Forderung tatsächlich verjährt. Mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Forderung entstanden ist, beginnt die 3-jährige Frist zu laufen. In diesem Fall ist die Verjährung mit Ablauf des Jahres 2006 eingetreten. Sollte man später versuchen, mit dieser Forderung an die Erben heranzutreten, einfach die Einrede der Verjährung erheben.
 
Jepp! Nach MB und VB den Gerichtsvollzieher antraben lassen und dem dann genüßlich mitteilen, dass der "Schuldner" seit Jahr und Tag verstorben ist. Der Abzockerfirma schadet es gar nichts, die Kosten für MB, VB und GV für nothing verpulvert zu haben! 😀
😀😀

Das ist die beste Lösung, eines nicht bestehenden Problems.
Solchen Firmen kann es tatsächlich nicht schaden.😎

L.G.Karin
 
Ein "Schlauer" hätte den MB wohl wieder bei Gericht eingeworfen und die neue Adresse der Omi draufgeschrieben. ( Straße mit Nr. )
Und hätte sich kuglig gelacht, wenn der GV dort zum pfänden gegangen wäre.
 
Guten Tag,

heute hatte ich einen Brief in der Post. Es war ein Mahnbescheid, der eigentlich meine verstorbene Oma erreichen sollte.
Vor der Erklärung ein paar Daten:

Sie ist 2005 verstorben.
Der Mahnbescheid bezieht sich auf einen angeblichen Kaufvertrag von Oktober 2003.
Ich habe vorher nie Mahnungen erhalten.

Also etwas detailierter:

Der Mahnbescheid wurde durch das Amtsgericht Mayen zugestellt, der Antragsteller ist die FKH GbR - früherer Gläubiger ist die spanische Firma Rhoicissus S.L.
Ich habe mal gegoogelt, bei letzterer Firma handelt es sich um eine klassische Unternehmung der Gewinnspielmafia. Versprechen hohe Gewinne, WENN man irgendeinen Schnick Schnack bestellt. Ich gehe davon aus, dass meine Oma auf diese Masche reingefallen ist.

Zur Info, das Erbe wurde vor 5 Jahren nicht ausgeschlagen.

Nun ergibt sich die Frage, ob man als Erbe dieser Zahlungsverpflichtung nach so vielen Jahren, ohne jemals eine Mahnung gesehen zu haben, nachkommen muss. Ich vermute nicht, zumal diese zwielichtige Firma ganz klar betrügerisch handelt. Und meineserachtens ist dieser damalige Kaufvertrag nichtig, da er aus einem irreführenden Gewinnversprechen resultierte.

Wie sehen aber die nächsten Schritte aus? Einen Mahnbescheid von einem Amtsgericht kann man ja nicht so einfach ignorieren.

Hat damit Jemand Erfahrungen?

Gar nicht darauf reagieren, in den Papierkorb werfen und darüber schmunzeln.
Die Sache erledigt sich von selbst.
 
Gar nicht darauf reagieren, in den Papierkorb werfen und darüber schmunzeln.
Die Sache erledigt sich von selbst.

Meine Mutter ist 2009 verstorben, ich habe den Namen vom Briefkasten gemacht, aber das scheint Briefzusteller/Postboten nicht zu stören, die werfen trotzdem Post ein.
Ich habe die Post einfach ignoriert, irgendwann kriegen die schon mit, das sie tot ist.
Können die Gläubiger bei einem Mahnbescheid eigentlich an die erben rantreten?
 

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