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Magersüchtigen Tochter, lehnt jede Hilfe ab

sumpfi

Neues Mitglied
Meine Tochter kam im Juni 2018 in die Klinik ( Depressionen) während ihres Klinikaufenthaltes hat sie stark abgenommen. Es wurde Magersucht diagnostiziert,. Im August wurde sie aufGrund Regelverstoß, aus der Klinik entlassen. Im Oktober kam sie erneut rein für ca 3 Wochen. Dann wieder Entlassung
Wir gingen anschließend zu einer ambulanten Theraphie ( 3 Sitzzungen) jetzt bricht sie wieder ab. Es bringt ihr nichts das Reden, meinte sie.
Deshalb bin ich gestern alleine zu der Psychologin gefahren. Das Gespräch war sehr intensiv.

Bevor ich weiterschreibe ein paar Angaben.

Meine Tochter : 17 Jahre
1,65 m groß
momentan 45,2 kg

Im Juni 2018 wog sie 59 kg

--------------

Die Psychologin meinte, das eine ambulante Theraphie nicht hilft und sie dringend in eine Spezialklinik müsste. Das Problem meine Tochter sieht kein Problem in Ihrer Essstörung, ihr Körperbild ist verzerrt.. Sie denkt nur ihre Depression ist ihr Problem. Sie will keine Behandlung.

Die Psychologin sprach von Zwangseinweisung... auch davon das sie dann eventuell den Kontakt abbricht..

Ich bin völlig ratlos. Ich weiß das sie klinisch behandelt werden muss, aber zwangseinweisen? Bitte geben sie mir einen Rat.. vielleicht gibt es Erfahrungen ihrersetis , wie ich meine Tochter überzeugen könnte freiwillig in die Klinik zu gehen.
Ihr Zustand momentan: kein Schulbesuch, depressive Phasen, Essenskontrolle ( alles abwiegen, Kalorienzählen, minimum Essen... hgöchstens ein brötchen mit veganer wurst, vegane jogurths , Gurke, unmengen Wasser und Ingwertee...,
) Sie wirkt sehr stark. Hat zwischendurch Darmschmerzen, Verstopfung, ständig Übelkeit, Kreislaufprobleme)
 
Auf die Gefahr hin, wieder etwas kontroverses zu sagen:

Ich würde an ihrer Stelle nach einer Zwangseinweisung durch die Eltern den Kontakt mit ihnen abbrechen. Dauerhaft.

Ich verstehe auch nicht, wieso die Psychologin dir den schwarzen Peter zuschieben will, bzw. warum du das mit dir machen lassen willst.

Bei unter 18-Jährigen gibt es zwei verschiedene Rechtsgrundlagen für eine Zwangseinweisung:

Das PsychKG deines Bundeslandes oder den §1631b BGB.

Das PsychKG greift nur bei akuter Lebensgefahr und kann durch jeden angeregt werden. Für den §1631b muss sie nicht in totaler Lebensgefahr sein , aber dafür kann der nur durch die Eltern beim Familiengericht beantragt werden.

Wenn die Psychologin also die Lage deiner Tochter als vollkommen kritisch ansehen würde, könnte sie selber ein PsychKG veranlassen und müsste nicht von dir verlangen , eure Familie aufs Spiel zu setzen, da du bei einem PsychKG sowieso nichts mitzureden hättest .

Solange ein Gerichtsbeschluss zur Zwangseinweisung nur durch dich beantragt werden kann, besteht also auf jeden Fall noch keine akute Lebensgefahr .
 
Eine Zwangseinweisung entscheidet ein Arzt, nicht du als Elternteil.
Wenn sie weiter nichts isst wird das als Maßnahme sowieso folgen oder folgen müssen inklusive Zwangsernährung.

Eine Essstörung zu bekämpfen ist selbst für Menschen mit krankheitseinsicht sehr schwer.
Du solltest dir bewusst sein, dass das viele Jahre dauern kann.
 
Eine Zwangseinweisung entscheidet ein Arzt, nicht du als Elternteil.

Nein, ist schon so, wie ich in meiner Antwort geschrieben habe. Solange sie noch keine akute Lebensgefahr (also wenige Tage vor dem Tod stehend) hat, kann sie nur durch die Eltern eingewiesen haben. Die Eltern brauchen dafür ein ärztiches Zeugnis und müssen sich das vom Richter genehmigen lassen, aber sobald sie einen richterlichen Unterbringungsbeschluss haben, entscheiden nur die Eltern, ob sie ihn benutzen oder nicht.

Ich war gerade letzte Woche wegen letztlich genau derselben Angelegenheit beim Anwalt und habe mir seitenlang alles mitgeschrieben.
 
Also mit Arzt und Richter. Ja OK, das kann sein, das auch sowas geht, aber allein die Eltern können das nicht und weder Arzt noch Richter werden sowas aus Spaß durchwinken.
 
Vielleicht könnt ihr gemeinsam eine Therapie machen...dann ist sie vielleicht motivierter für eine Therapie.

Du könntest ihr sagen, dass du auch gerne wissen möchtest, was du mit ihr anders machen kannst, damit es ihr allgemein besser geht..
 
Auf die Gefahr hin, wieder etwas kontroverses zu sagen:

Ich würde an ihrer Stelle nach einer Zwangseinweisung durch die Eltern den Kontakt mit ihnen abbrechen. Dauerhaft.

Ich verstehe auch nicht, wieso die Psychologin dir den schwarzen Peter zuschieben will, bzw. warum du das mit dir machen lassen willst.

Bei unter 18-Jährigen gibt es zwei verschiedene Rechtsgrundlagen für eine Zwangseinweisung:

Das PsychKG deines Bundeslandes oder den §1631b BGB.

Das PsychKG greift nur bei akuter Lebensgefahr und kann durch jeden angeregt werden. Für den §1631b muss sie nicht in totaler Lebensgefahr sein , aber dafür kann der nur durch die Eltern beim Familiengericht beantragt werden.

Wenn die Psychologin also die Lage deiner Tochter als vollkommen kritisch ansehen würde, könnte sie selber ein PsychKG veranlassen und müsste nicht von dir verlangen , eure Familie aufs Spiel zu setzen, da du bei einem PsychKG sowieso nichts mitzureden hättest .

Solange ein Gerichtsbeschluss zur Zwangseinweisung nur durch dich beantragt werden kann, besteht also auf jeden Fall noch keine akute Lebensgefahr .


Hallo ,

lieben Dank für deine Nachricht. Ich sehe das genauso, deshalb war ich mir ja so unsicher.
Eine Zwangseinweisung wäre wirklich nur ein Thema, wenn akute Lebensgefahr besteht.
Auch wenn ich das so sehe, kreisen die Gedanken ständig umher, jeder weiß bei Magersucht zählt jeder Tag. Die Schäden sind schlimm.
ich habe einfach Angst zu spät zu handeln

Die Psychologin hat zu mir gesagt ,:" ihre Tochter stirbt, auf was können sie eher verzichten: auf ihr Kind oder den Kontakt. Sie wird bald 18, die zeit drängt."

Die Antwort ist klar, Leben geht vor. Aber ich kann das nicht. Es heilt ja auch nicht unter Zwang.

Sie lehnt jede Hilfe ab. Kein Arzt, keíne Klinik, kein Psychologe....

ich vermute auch das sie seit kurzem erbricht.

Ich habe nur große Angst um sie, es geht ihr nicht gut...
 
Eine Zwangseinweisung entscheidet ein Arzt, nicht du als Elternteil.
Wenn sie weiter nichts isst wird das als Maßnahme sowieso folgen oder folgen müssen inklusive Zwangsernährung.

Eine Essstörung zu bekämpfen ist selbst für Menschen mit krankheitseinsicht sehr schwer.
Du solltest dir bewusst sein, dass das viele Jahre dauern kann.




Hallo,

ja das ist mir bewusst, ich war selber magersüchtig vor 20 jahren und kenne den Kampf...leider

Mir wäre es wichtig, dass sie wenigstens zur ärztl. Kontrolle geht und ambulante Theraphie wieder aufnimmt...
 
Vielleicht könnt ihr gemeinsam eine Therapie machen...dann ist sie vielleicht motivierter für eine Therapie.

Du könntest ihr sagen, dass du auch gerne wissen möchtest, was du mit ihr anders machen kannst, damit es ihr allgemein besser geht..



Die Familien Therapie haben wir im Krankenhaus gemacht . Aber meiner Tochter ist es unangenehm , wenn sie mit mehr als einer Person reden soll.
Sie ist sehr verschlossen und öffnet sich , wenn überhaupt, nur schriftlich . Das hört sich für euch bestimmt komisch an aber ich nehme was ich kriegen kann . Und wenn sie nur über WhatsApp reden kann , akzeptiere ich es . Es fällt mir schwer aber besser als wenn sie komplett dicht macht


Ich muss vielleicht noch erwähnen , dass durch den Rauswurf aus der Klinik, sie den Glauben daran verloren hat . Nach 12 Wochen musste sie gehen , weil sie Drogen konsumiert hatte . Wie die in eine KJP reinkommen mit rundum Bewachung keine Ahnung . Wir haben gebettelt ihr noch eine Chance zu geben , sie hätte auch Ausgangs verbot akzeptiert

Aber nein einfach vor die Tür gesetzt . Während dieses Aufenthaltes hatte sich ihr Zustand verschlimmert. Eingewiesen mit Depressionen und 59 Kilo . In 12 Wochen —> 13 Kilo abgenommen .. und arme und Beine aufgeritzt !!

In der Klinikzeit .

Selbst wenn sie jetzt eingewiesen werden sollte unfreiwillig, sie würde in diese Klinik kommen das ist die zuständige ... dabei wäre eine spezialklinik doch sinnvoller und nicht diese ...

Aber keine Klinik nimmt sie , wenn sie nicht 100 Prozent will ..

Wir waren auch schon in Wohngruppen ... diese meinten sie ist noch nicht soweit ... Reha Anträge abgelehnt , sie ist zu krank war der Grund ..

Sie will Hilfe in Bezug auf Depressionen aber nur darauf ..
 
Puh, das ist für Dich als Mutter natürlich eine echt furchtbare Situation- es gibt wohl kaum etwas schlimmeres als diese Hilflosigkeit.
Vermutlich blockt sie Gespräche mit Dir ab? Ich würde an deiner Stelle trotzdem immer und immer wieder das intensive Gespräch suchen: Auch wenn sie auf den ersten Blick nichts davon annimmt, wird bestimmt irgendwas haften bleiben: Ich würde ihr ganz klar sagen, dass Du Angst hast, dass sie stirbt. Wenn Du als Mutter solche drastischen Worte benützt, wird das irgendwas in ihr auslösen. Wie ist denn euer Verhältnis sonst?
Wenn Du nah an ihr dran bist, solltest Du immer wieder klar mit ihr reden: Du bist ihre Mutter und Du liebst sie aber Du solltest auch ansprechen, dass Du sie nicht sterben lassen kannst und dass Du- wenn sie Dir keine Wahl lässt (und es ist SIE, die Dir da keine Wahl lässt) an sowas wie eine Zwangseinweisung denken musst). Auch wenn sie dann wütend wird: Ich denke, ihr zuliebe solltest Du das aushalten und ihr immer wieder klar Deine gedanken sagen und ihr auch sagen, dass Du sie nicht einweisen möchtest aber es tun MUSST, wenn sie in Lebensgefahr ist und sich weiter nicht helfen lässt.

Irgendwie wundere ich mich über diese Psychologin: Weiß Deine Tochter, dass sie zu einer Zwangseinweisung rät? Eigentlich wäre das nämlich eine Sache, die die Psychologin mit Deiner Tochter besprechen sollte: Sie sollte ihr klar machen, dass diese letzte Lösung im Raum steht und dass sie dazu rät, wenn Deine Tochter nicht mitzieht.
Irgendwie klingt es für mich so, als wolle sie tatsächlich DIR den schwarzen Peter zuschieben.
Eigentlich fände ich ein Gespräch mit Dir, Deiner Tochter und der Psychologin angebracht, wo klar und deutlich über das Thema Zwangseinweisung gesprochen wird. SO ein Gespräch wäre exrem wichtig, denn es könnte entweder deiner Tochter die Augen öffnen, oder aber im Notfall ihre Wut auf Dich etwas abdämpfen: In so einem Gespräch sollte dann eben auch die Psychologin dazu stehen, dass sie zur Einweisung rät und man könnte zB Deals aushandeln: Also zB wenn sie unter ein gewisses Gewicht rutscht kommt die Einweisung, oder zB wie man es mit den gemeinsamen Mahlzeiten hält (dass sie da zB zumindest mit am Tisch sitzt) oder dass Du ihr die Wage wegnehmen darfst und dass sie regelmäßig zum Arzt geht usw. Als Psychologin wird sie doch sinnvolle Maßnahmen kennen.
Also ich finde, Du solltest mal auf so ein Gespräch drängen.
Zeig Deiner Tpchter ehrlich Deine gefühle: Vielleicht wacht sie dann auf: Versuche nicht, heile Welt zu spielen: Sie SOLL nicht geschont werden, sie soll aufwachen- am besten ohne Zwangseinweisung!
Wünsche Dir alles gute!
 

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