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Macht meine Beziehung überhaupt noch Sinn?

Für mich lässt sich die Frage blitzschnell beantworten: Nein!

Was hast du denn überhaupt positives durch diese „Beziehung“?
Spätestens beim Versuch, dich zu schlagen, hättest du diesen Mann schon vor die Tür setzen sollen.

Hat er einen Mietvertrag von dir? Wenn nicht, kannst du ihn jederzeit des Hauses verweisen. Wenn wr nicht gehen will, rufe die Polizei hinzu und erwähne seinen Versuch, dich zu schlagen. Dann verweisen sie ihn ohnehin erstmal 14 Tage des Hauses.

Wenn dir dein Haus allein zu groß und einsam ist, verkaufe es doch und nimm dir für das Geld eine tolle Mietwohnung oder kaufe dir eine ETW.
 
Danke, hab dann gestern noch einen Punkt bekommen, der mich bestätigt. Er ist seit Wochen kraank und kann das Haus nicht verlassen. Am Freitag musste ich noch alleine einkaufen weil er es noch nicht schafft. Gestern, als richtig schönes Wetter war, dann ist er plötzlich alleine los, in die nächste Stadt zu seiner Tochter und zu Kumpels. Kam dann nach Haus und sagte , er hatte einen schönen Tag. Und ich Doofe bin die ganzen Wochen aus Rücksicht mit ihm zu Hause geblieben. Ich bin dem wirklich völlig egal.
 
ich habe einen Termin bei der Frauenberatung gemacht. ich darf ihn auch ohne Mietvertrag nicht einfach auf die Strasse setzen. Muss erst eine Kündigung schreiben und darf ihn dann räumen lassen. Freiwillig wird der leider nicht gehen.
 
ich habe einen Termin bei der Frauenberatung gemacht. ich darf ihn auch ohne Mietvertrag nicht einfach auf die Strasse setzen. Muss erst eine Kündigung schreiben und darf ihn dann räumen lassen. Freiwillig wird der leider nicht gehen.
Naja, der erste Schritt wäre ja eigentlich der, dass du mit ihm sprichst.
Ihm sagst, dass du die Beziehung beenden möchtest und er ausziehen muss…

Falls du das überhaupt wirklich möchtest.
 
Sie dürfen einen Partner, auch ohne Mietvertrag, nicht einfach aus der Wohnung werfen.

Es besteht ein konkludenter Untermietvertrag, der eine Frist zur Ausweisung erfordert. Ein plötzlicher Rauswurf ist rechtlich unzulässig; stattdessen muss eine angemessene Frist zur Wohnungssuche gewährt werden.
Hier sind die wichtigsten Punkte:
  • Kein Rauswurf: Selbst wenn Sie alleiniger Mieter sind, darf der Partner nicht sofort vor die Tür gesetzt oder das Schloss ausgetauscht werden.
  • Konkludenter Mietvertrag: Durch das Zusammenwohnen und eventuelle Zahlungen (auch anteilig) entsteht oft ein mündlicher (konkludenter) Untermietvertrag.
  • Fristlose Kündigung: Nur bei sehr wichtigen Gründen (z.B. Gewalt) ist eine fristlose Kündigung möglich.
  • Kündigungsfrist: Im Normalfall beträgt die Frist zur Beendigung des Verhältnisses drei Monate.
  • Räumungsklage: Zieht der Partner nach Fristablauf nicht aus, ist eine Räumungsklage notwendig.
  • Ehepartner: Bei Ehepartnern gilt ein besonderer Schutz, selbst wenn nur einer den Mietvertrag unterschrieben hat.
Es wird dringend empfohlen, sich anwaltlich beraten zu lassen, um die rechtlichen Schritte korrekt einzuleiten.


Ja...versuche ihn loszuwerden...
Ein schrecklicher Mann...
 
Sie dürfen einen Partner, auch ohne Mietvertrag, nicht einfach aus der Wohnung werfen.

Es besteht ein konkludenter Untermietvertrag, der eine Frist zur Ausweisung erfordert. Ein plötzlicher Rauswurf ist rechtlich unzulässig; stattdessen muss eine angemessene Frist zur Wohnungssuche gewährt werden.
Hier sind die wichtigsten Punkte:
  • Kein Rauswurf: Selbst wenn Sie alleiniger Mieter sind, darf der Partner nicht sofort vor die Tür gesetzt oder das Schloss ausgetauscht werden.
  • Konkludenter Mietvertrag: Durch das Zusammenwohnen und eventuelle Zahlungen (auch anteilig) entsteht oft ein mündlicher (konkludenter) Untermietvertrag.
  • Fristlose Kündigung: Nur bei sehr wichtigen Gründen (z.B. Gewalt) ist eine fristlose Kündigung möglich.
  • Kündigungsfrist: Im Normalfall beträgt die Frist zur Beendigung des Verhältnisses drei Monate.
  • Räumungsklage: Zieht der Partner nach Fristablauf nicht aus, ist eine Räumungsklage notwendig.
  • Ehepartner: Bei Ehepartnern gilt ein besonderer Schutz, selbst wenn nur einer den Mietvertrag unterschrieben hat.
Es wird dringend empfohlen, sich anwaltlich beraten zu lassen, um die rechtlichen Schritte korrekt einzuleiten.


Ja...versuche ihn loszuwerden...
Ein schrecklicher Mann...
Die KI Antwort ist falsch. Es widerspricht sich schon Untermietvertrag mit der Kündigungsfrist von 3 Monaten. Es sind dabei nämlich nur zwei Wochen.


Wie kann ich meine Ex-Freundin aus dem gemeinsamen Haus entfernen, wenn kein Mietvertrag besteht?​

Es kommt darauf an, ob Sie mit Ihrer Ex-Partnerin einen Mietvertrag geschlossen haben. Wenn kein Mietvertrag mit der Ex-Freundin besteht, hat sie kein Recht, im Haus zu bleiben. Sie können sie schriftlich auffordern, innerhalb von zwei Wochen auszuziehen. Das Schreiben sollte im Beisein eines Zeugen übergeben werden. Weigert sie sich, bleibt nur der Weg über eine Räumungsklage vor Gericht.

Quelle: https://www.frag-einen-anwalt.de/Ex-Partner-will-mein-Haus-nicht-verlassen--f317454.html
 

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